Der 150 Meter lange Karl-Holl-Weg in Rottach-Egern ist eine eher unscheinbare, kaum befahrene Nebenstraße. Die Gemeinde war der Auffassung, er gehöre zu den „schlechtesten“ Straßen im Ort und müsse deshalb saniert werden. Doch der Weg habe weder einen frostsicheren Unterbau noch eine Asphaltdeckschicht gehabt. Dazu fehlten laut den Verantwortlichen eine Straßenentwässerung sowie die Beleuchtung. Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme wurden mit rund 228.000 Euro veranschlagt.
In der Woche vom 8. bis 13. Oktober wurde die Baumaßnahme nun fertiggestellt. Nachdem im letzten Schritt die Bäume und die Hecke entfernt worden waren, konnte die vier Zentimeter breite Deckschicht aufgetragen werden. Die Tragschicht hatte man bereits im Juli eingebaut.
Damit hatten die Anwohner die Baustelle sieben Monate lang vor ihrer Haustür. Verzögert hatte sich das Ganze, weil die Bäume und die Hecke, die inzwischen entfernt wurden, aus naturschutzrechtlicher Sicht erst jetzt im Herbst „gefällt“ werden durften, wie Rottachs Geschäftsleiter Gerhard Hofmann bereits im Juli erklärte.
Eine Fehlplanung?
Fraglich war damals, ob sich diese Verzögerung auf die Kosten auswirkt. Denn immerhin werden die Anwohner mit nicht unerheblichen Summen belastet – und das trotz Abschaffung der Straßenausbausatzung, kurz STRABS (wir berichteten). Für die Anlieger der acht umliegenden Grundstücke bedeutet das, anteilig 90 Prozent der Kosten tragen zu müssen.
Den größten Anteil davon muss Thomas Auracher übernehmen. Er ist der Besitzer des Hotels „Berlin“ und mit geschätzten 65.000 Euro dabei. Ein Nachbar von ihm dürfte etwa 40.000 bis 45.000 Euro übernehmen müssen. Für Auracher ist die Baumaßnahme von „hinten bis vorne eine Fehlplanung“ und eine „regelrechte Katastrophe“. Besonders ärgert er sich darüber, dass die Gemeinde neue Leitungen verlegt hatte, obwohl die alten seiner Meinung nach noch intakt waren.
Abrechnung fehlt
Welche Kosten tatsächlich auf die Anlieger zukommen, das kann der Rottacher Geschäftsleiter Hofmann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Eine Abrechnung über die Gesamtkosten läge ihm noch nicht vor, sagt er auf Nachfrage. Mit dieser sei voraussichtlich Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Aus diesem Grund könne man auch den Anlegern voraussichtlich erst im Frühjahr die Rechnung zuschicken.
Mit Widerspruch seitens der Anwohner rechnet die Gemeinde bereits. Diese haben zwischenzeitlich auch einen Anwalt eingeschaltet, weil sie der Meinung sind, dass es sich nicht – wie die Gemeinde behauptet – um eine „Ersterschließung“ der Straße handelt. Schließlich habe der Weg schon vorher existiert. In diesem Fall wäre es fraglich, so die Anlieger, ob die Kosten tatsächlich abgewälzt werden können.
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