Muss der Ex-Sparkassenchef ins Gefängnis?

Nach seinem über zweistündigem Plädoyer vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts addierte der Oberstaatsanwalt die Strafen der jeweiligen Tatbestände der Angeklagten Georg Bromme, Jakob Kreidl und Martin Mihalovits auf. Sie würden, wie erwartet, recht unterschiedliche Urteile ergeben.

Heute verlas Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller die geforderten Strafen für die Angeklagten Jakob Kreidl, Georg Bromme und Martin Mihalovits.

Für Ex-KSK-Chef Georg Bromme beantragte Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller wegen des nachgewiesenen Schadens für die Kreissparkasse von 300.000 Euro eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Bromme habe kein umfassendes Geständnis abgelegt, so die Begründung.

Anders habe sich Jakob Kreidl verhalten, so der Ankläger. Der frühere Miesbacher Landrat hätte die Taten teilweise eingeräumt und sich persönlich gegenüber dem Verwaltungsrat und dem Betriebsrat entschuldigt. Deswegen sah  Rohrmüller nur eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Und dies, obwohl Kreidl eine Mitverantwortung für den Schaden der Kreissparkasse trage. Und auch wenn Kreidl bereit ist, 15.000 Euro für einen Täter-Opfer-Ausgleich zu zahlen, verlangt der Staatsanwalt eine weitere Geldauflage von nochmals 15.000 Euro.

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Glimpflicher fiel die beantragte Strafe für den amtierenden Sparkassenchef Martin Mihalovits aus. Da er die Vorwürfe eingeräumt und eine untergeordnete Rolle gespielt habe, beantragte der Staatsanwalt eine Strafe auf Bewährung von acht Monaten. Des Weiteren soll auch Mihalovits zur Kasse gebeten werden. Neben den 8.000 Euro Wiedergutmachung, die er schon beglichen habe, soll das Gericht, so die Forderung der Staatsanwaltschaft, weitere 4.000 Euro als Geldauflage verhängen.

Am Mittwoch folgen die Plädoyers der Verteidigung. Ein ausführlicher Bericht von der heutigen Gerichtsverhandlung folgt am späten Nachmittag.

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