Damit die Gemeinde Waakirchen ihr Gewerbegebiet am Brunnenweg erweitern kann, braucht sie Grundstücke von zwei privaten Eigentümern. Einer davon ist Andreas Hagleitner. Weil Hagleitner gleichzeitig Gemeinderat ist, vermuteten einige Bürger Mauschelei. Waakirchens Bürgermeister Sepp Hartl überreichte deshalb die Vertragsunterlagen an die Kommunalaufsicht am Landratsamt Miesbach. Dort sollte das umstrittene Tauschgeschäft geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfung liegen nun im Detail vor. Die Behörde kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Hagleitner hatte in seiner Funktion als Gemeinderat keinen Vorteil gegenüber anderen Bürgern. Er wurde laut vorgelegten Unterlagen von allen Beratungen und Beschlüssen, die ihm einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil erbracht hätten, ausgeschlossen.
- Bereits vor einigen Monate erklärte die Kommunalaufsicht: Vertragsdetails müssen nicht bekannt gegeben werden, wenn wie in diesem Fall persönliche Informationen (hier: Vermögensverhältnisse) offen gelegt werden müssten und die zukünftige Verhandlungsposition der Gemeinde verschlechtert werden würde.
Laut bayerischer Gemeindeordnung dürfen Gemeinden Vermögenswerte, die sie nicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen, veräußern – allerdings nur zu ihrem vollen Wert. Teil der Prüfung des Deals war also: Entspricht der Wert des Hagleitner’schen Grundstücks der erbrachten Gegenleistung durch die Gemeinde?
Auch dieses Prozedere prüfte die Aufsicht und erklärt nun:
- Für das Tauschgrundstück sowie die Gegenleistungs-Grundstücke wurden die jeweiligen Verkehrswerte ermittelt. Die Differenz zwischen dem Verkehrswert des Tauschgrundstücks und der Gegenleistungs-Grundstücke zahlte die Gemeinde auf.
- Die Gemeinde hat laut vorgelegten Unterlagen die eingetauschten Grundstücke – unter anderem ein Grundstück mit Wohnhaus – nicht unter Wert gegen Hagleitners Wiese getauscht.
Weshalb die Rechtsaufsicht zu dem Schluss kommt, dass das Grundstückstauschgeschäft zwischen der Gemeinde Waakirchen und Gemeinderat Andreas Hagleitner für das Gewerbegebiet am Brunnenweg rechtlich nicht zu beanstanden ist. Ob die Gemeinde bei der Kommunikation des umstrittenen Deals in der Öffentlichkeit alles richtig gemacht hat, spielte bei der Bewertung keine Rolle.
Hartl räumte „Fehler“ bei der Kommunikation ein
Denn neben Hagleitner war vor allem Bürgermeister Sepp Hartl in den vergangenen Monaten immer mehr in die Kritik geraten. Sein Umgang mit den Mauschelei-Vorwürfen in der Öffentlichkeit heizte die Diskussion weiter an. So verlas Hartl in der Bürgerversammlung am 9. April eine Stellungnahme, die eigentlich als beschwichtigende Antwort auf den Antrag einer Gruppe Waakirchner gedacht war. Die hatten öffentlich angezweifelt, ob denn das Tauschgeschäft mit Andreas Hagleitner rechtmäßig gewesen sei.
Hartl selbst bat daraufhin das Landratsamt um juristische Prüfung und erhielt eine Stellungnahme, die er bei der Versammlung in Auszügen verlas. Als besonders pikant entpuppte sich im Nachhinein die vom Bürgermeister eingearbeiteten Sätze: „Keiner der Vertragspartner hat sich durch den Grunderwerb unredlich bereichert. Leistung und Gegenleistung stehen in einem angemessenen Verhältnis”. Denn was Hartl der Öffentlichkeit als Stellungnahme von Oberregierungsrat Stefan Köck verkaufte, stammte letztendlich überhaupt nicht von ihm. Ein „Fehler“, wie er im Nachgang einräumte.
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