Hagn: Es ist unerheblich, wie viele sich beschweren

Christian Stangl ist Lehrer und Leser der TS. Außerdem besitzt er eine Ferienwohnung in Tegernsee. Mit harschen Worten kritisiert er die neue Zweitwohnungssteuer der Stadt. Bürgermeister Johannes Hagn äußert sich dazu in einem Interview.

Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn an seinem Arbeitsplatz.

Christian Stangl lebt eigentlich in Haimhausen (Landkreis Dachau). Doch die Familie des 53-Jährigen hat seit Jahrzehnten eine Zwei-Zimmer-Ferienwohnung in der Nähe des Tegernseer Bahnhofs. Bisher zahlte Stangl 450 Euro pro Jahr an Zweitwohnungssteuer, doch nach der Erhöhung durch die Stadt Tegernsee, muss der FDP-Politiker nun 1.104 Euro berappen. Eine Steigerung, die Stangl als dreist und geradezu unverschämt bezeichnet. Für ihn steht fest:

Die Stadt Tegernsee beabsichtigt offenbar, langjährige Eigentümer wie mich aus dem Tal zu vertreiben.

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Als Jurist, so Stangl weiter, habe er große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Steuer, da die Steigerung unverhältnismäßig hoch ausfällt. In einer Email an Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) erklärt der Jurist nun, dass er beabsichtigt, Widerspruch gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid einzulegen. Für ihn ist die Steuererhöhung reine Willkür.

Widerspruch, mit dem Hagn bereits bei der Entscheidung des Tegernseer Stadtrates Mitte Mai gerechnet hatte. Nun erklärt der Rathauschef, wie die Stadt mit Widersprüchen und möglichen Klagen umgeht, und was er persönlich von der Kritik an “seinem” Modell hält.

Tegernseer Stimme: Gab es schon mehrere solcher Beschwerden seit der Zustellung der Steuerbescheide?

Johannes Hagn: Ja, es gab einige Beschwerden und Widersprüche.

Kündigen auch andere Zweitwohnungsbesitzer rechtliche Schritte an?

Hagn: Ja.

Es steht Zweitwohnungsbesitzern zu, einen Widerspruch einzulegen – wie genau läuft das ab? Bei wem können sie Widerspruch einlegen? Wann läuft die zeitliche Frist ab?

Hagn: Die Bescheide werden aufgrund der von der Stadt Tegernsee erlassenen Satzung erstellt. In den Bescheiden ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Dort ist eine Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheids genannt. Lässt der Steuerschuldner diese Frist verstreichen, ist der Bescheid rechtskräftig. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die Steuer muss bezahlt werden. Im Widerspruchsschreiben muss ausgeführt werden, warum die Steuer nicht bezahlt werden soll. Alle aufgeführten Gründe müssen sodann von unserer Seite rechtlich gewürdigt werden. Danach steht der Klageweg offen.

Sollte es mehrere Widersprüche geben – wie wird die Stadt Tegernsee reagieren?

Hagn: Die Anzahl der Widersprüche ist rechtlich zunächst unerheblich. Bereits eine Klage könnte die Satzung zu Fall bringen. Anders sieht es im persönlichen Verfahren aus, da hier neben grundsätzlichen Erwägungen auch der persönliche Sachverhalt zu verhandeln ist. Dies heißt, dass ein von der Stadt verlorenes Gerichtsverfahren nicht automatisch die Rechtswidrigkeit der Satzung bedeuten muss, da es sich hier um einen einzelnen Bescheid mit individuellem Sachverhalt handelt.

Gibt es überhaupt eine Chance, dass die neue Regelung in Tegernsee widerrufen wird, wenn genügend Beschwerden eingereicht wurden?

Hagn: Die Anzahl der eingelegten Widersprüche ist weder ein Zeichen für oder gegen die Rechtmäßigkeit einer Satzung. Wir gingen bei Erlass der Satzung bereits aufgrund der damit verbundenen Mehrbelastung für die Steuerpflichtigen von einer erhöhten Zahl an Widersprüchen aus. Wir haben dies in unserer Abwägung berücksichtigt.

Der Leser beschwert sich über die 145-prozentige Steigerung der Steuer. Gibt es ähnliche Fälle oder sogar vielleicht noch höhere Zweitwohnungssteuern in anderen Kommunen?

Hagn: Das kann ich nicht sagen, da wir hier von einer Steigerung von einem alten Stufensteuersatz auf einen linearen Steuersatz sprechen. Allerdings dürfte sich die Situation in Bayrischzell ähnlich darstellen. Die Steuersätze sind in Deutschland uneinheitlich. In der Spitze verlangen Baden-Baden 35 Prozent sowie Kühlungsborn 20 Prozent.

Wie reagieren Sie und die Stadtverwaltung auf solche Mails beziehungsweise schriftliche Beschwerden?

Hagn: Wir weisen bei den Mails, die wir nicht als Widerspruch werten, darauf hin, dass ein ausführlich begründeter Widerspruch eingelegt werden muss, um die Bestandskraft des Bescheids zu vermeiden. Für die Beschwerden haben wir natürlich Verständnis, verweisen jedoch auch auf die Situation in Tegernsee und darauf, dass wir akuten Handlungsbedarf haben.

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