Hat eine Mörderin Anspruch auf Witwen-Rente?

2018 erschütterten Berichte eines Giftmordes das Tegernseer Tal. Eine Krankenschwester ermordete ihren Ehemann. 2020 wurde die Tegernseerin verurteilt. Eine Frage wurde jedoch nicht ganz geklärt…

Einer 50-jährigen Krankenschwester wurde 2018 vorgeworfen ihrem Mann erst Insulin, dann Morphium gespritzt und ihn damit ermordet zu haben. Später soll die Frau aus Tegernsee die Urne ihres Mannes – ein Arzt aus Tegernsee – ausgegraben haben, um die Asche in ihr Kopfkissen zu füllen. Der gesamte Bericht dazu ist hier zu finden.

Im Dezember 2020, rund zweieinhalb Jahre nach dem Mord, wurde die 50-Jährige vom Landesgericht München II schließlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Frage wurde jedoch nicht komplett geklärt – bis jetzt. Darf die 50-Jährige die Hinterbliebenen-Rente behalten?

Aus diversen Medienberichten geht nun hervor, dass die verurteilte Tegernseerin die Summe behalten dürfe. Es handle sich nicht um eine durch den Mord erlangten Vermögenswert, heißt es laut dpa in der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs. Davon dürfte die Tegernseerin allerdings wenig haben. Aufgrund der Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren zwar rechtlich möglich, aber in der Praxis eher ausgeschlossen.

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