In der Ruhe liegt des Bauerns Seelenglück

Bio-Bauer Johann Hemeter plant auf seinem Hof in Festenbach ein Zweifamilienhaus. Doch noch immer ist er der Forderung der Gemeinde Gmund nicht nachgekommen, einen Querbau abzureißen. Wenn er’s nicht eilig hat – die Gemeinde auch nicht.

Diesen Querbau, der laut Gemeinde abgerissen werden muss, will Bio-Bauer Johann Hemeter durch ein Zweifamilienhaus ersetzen. / Foto: N. Kleim

Bereits Ende Juli 2016 hatte der Gmunder Ortsplanungsausschuss den ersten Antrag von Landwirt Johann Hemeter abgelehnt, auf seinem Hof einen größeren, moderneren Stall zu bauen. Den brauchte Hemeter aber: Weil er auf eine biologische Landwirtschaft gesetzt hatte, war es zwingend erforderlich, für seine insgesamt 60 Kühe mehr Platz zu schaffen. Er blieb beharrlich.

Nach einer Ortsbesichtigung lenkte die Gemeinde dann endlich ein und erteilte ihm die Genehmigung für den neuen Stall. Weil der Landwirt aber neben überdachten Außenboxen zusätzlich eine Maschinen- und Gerätehalle plante, bekam er von der Gemeinde die Auflage, einen anderen landwirtschaftlichen Querbau dafür abzureißen. Für dieses Gebäude will Hemeter jetzt ein Zweifamilienhaus errichten. “Wenn der Querbau sowieso weg muss, kann ich auch was anderes bauen”, erklärte er damals gegenüber der Tegernseer Stimme.

Anzeige

Wo zieht man die Grenze?

Der Gmunder Ortsplanungsausschuss war zunächst skeptisch (wir berichteten). Der erste Antrag für das Zweifamilienhaus wurde deshalb bereits Mitte August abgelehnt. Erst sollte geklärt werden, inwieweit ein solcher Neubau „die Ortssicht beeinträchtige“, so Vize-Bürgermeister Georg Rabl (FWG) in der damaligen Sitzung. Eine Ortsbesichtigung wurde anberaumt. Gestern nun fand diese auf Hemeters Hof statt.

„Wir waren vor der Sitzung in Festenbach und wollten uns ein Bild vor Ort machen“, erklärte Bürgermeister Alfons Basel (FWG) am Abend in der Ortsplanungsausschuss-Sitzung. „Bisher war einfach immer noch unklar, wie man dort den Innenbereich und den Außenbereich abgrenzt.“ Doch genau diese Grenzen seien entscheidend, wie Besel erläuterte: „Wenn mehrere Gebäude eine zusammenhängende Bebauung ergeben, kann man von einem Innenbereich ausgehen. Dann könnte auch das geplante Zweifamilienhaus verwirklicht werden.“

Die Frage für den Ortsplanungsausschuss, die es gestern also zu klären galt: Wo wird die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich gezogen? „Aus Sicht der Verwaltung ist die Fläche, auf der das Zweifamilienhaus gebaut werden soll, als Innenbereich zu werten. Das Ganze ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt abgestimmt”, so Besel.

„Ihm pressiert’s ja scheinbar nicht“

Doch die Mitglieder des Ortsplanungsausschusses sehen das nicht ganz so deutlich. Insbesondere für Rabl ist die Situation strittig: „Ich wäre dafür, diesen Antrag jetzt erstmal abzulehnen und stattdessen für den ganzen Bereich eine Klarstellungssatzung aufzustellen, um eine klare Linie zwischen Innen- und Außenbereich zu definieren.“ Er hoffe, sich so künftige Diskussionen zu sparen. Sein Kollege Herbert Kozemko (CSU) stimmte dem zu und forderte ebenfalls eine klare Bestimmung:

Dieses ganze Hin und Her ist nicht zielführend, das haben wir ja heute wieder gesehen. Außerdem schaut es ja nicht so aus, als würde er dieses Jahr noch irgendwas bauen wollen. Mit dem Abriss des Querbaus pressiert’s ihm ja auch nicht. Wir sollten deshalb die Zeit nutzen und klare Verhältnisse schaffen.

Besel sieht dieses Unterfangen als wenig zielführend an. Eine solche Klarstellungssatzung würde etwa vier Monate dauern, merkte er an und fügte hinzu: „Grundsätzlich ist das eine gute Idee. Da es hier aber als Innenbereich zu bewerten ist, ist es zu erwarten, dass das Landratsamt unser Einvernehmen in der Zeit ersetzen wird.“ Barbara von Miller (SPD) schaltete sich ein: „Mich stört, dass das Landratsamt uns vor vollendete Tatsachen stellt. Unser Beschluss löst sich dann wieder in Luft auf.“

Besel lenkte ein und stimmte seinen Ortsplanungsausschussmitgliedern zu: „Ich verstehe Eure Argumente.“ Einstimmig wurde Hemeters Bauantrag daraufhin abgelehnt. Die Begründung: Es sei weiterhin strittig, ob das Zweifamilienhaus im Innenbereich gebaut werde. Stattdessen wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Klarstellungssatzung zu beauftragen. Bio-Bauer Hemeter muss sich also weiter gedulden.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein