Ein Kommentar von Martin Calsow
Grundsätzlich sind für die meisten Menschen, von deutschen Gerichten gefällte Urteile zu lasch. Auch deswegen ist es gut, dass Juristen in so existenziellen Fragen wie Freiheitsentzug entscheiden und nicht wir Laien. Viele wollen Rache. Aber das ist vorbei. Das gibt es nicht mehr. Mit gutem Recht. Was also hätten Bromme und Kreidl verdient? Welche Strafe wäre richtig? Zwei Aspekte gehören zu dieser Antwort:
Beide Namen stehen für ein System. Das wird sie auf ewig begleiten. Niemand, der einigermaßen informiert ist im Oberland, wird diese Herren mit neutralen Gedanken ansehen, nicht beim Bäcker, nicht beim Gautreffen. So wichtig der Gedanke der Resozialisierung ist, die öffentliche Erinnerung bleibt lange bestehen. Das ist auch eine Form der Strafe.
Das gilt leider auch für die Angehörigen, für die Frauen, die Kinder. Auch sie haben in den letzten Monaten in diesem Prozess indirekt auf der Anklagebank gesessen. Das ist natürlich nicht richtig und nicht gerecht, aber auch Teil der Strafe.
Werden beide aus diesem Urteil lernen?
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber die Larifari-Einlassungen der beiden während des Prozesses, diese Mischung aus bockbeiniger Uneinsichtigkeit, schmieriger Larmoyanz und fadenscheinigen Wiedergutmachungsversuchen sprechen nicht dafür. Sie bleiben traurige Gestalten.
Dann ist da noch die CSU: Hat sie aus diesem “Systemfehler” gelernt? Es muss jedem bis hoch zur Parteispitze, mindestens aber bis zum Bezirk nicht nur bekannt gewesen sein. Wurden intern Strukturen verändert, Personal ausgewechselt? Wer immer im März 2020 von der CSU gegen den Landrat antritt, sollte nicht glauben, dass der Bromme/Kreidl-Komplex bis dahin vergessen ist.
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