Ein Teil des Trinkwasser in Gmund ist wieder mit Keimen belastet. Dies haben Proben gezeigt, die der Gmunder Wasserversorgungsverein (WVV) in den letzten vierzehn Tagen entnommen hat. Betroffen sind ausschließlich die Bewohner der Ostiner Siedlung (rund 100 Haushalte). Sie müssen ihr Trinkwasser erneut abkochen.
Bereits Mitte Oktober hatte man eine Verunreinigung mit coliformen Bakterien und Enterokokken im Hochbehälter festgestellt. Zwei Wochen lang mussten etwa 4000 Gmunder Haushalte ihr Trinkwasser abkochen. Am 23. Oktober wurde die Abkochverfügung zwar aufgehoben, weiterhin gechlort wurde aber bis zum 5. November.
Ursache weiter unklar
Thomas Kniegl, Vorsitzender des WVV, teilt auf Nachfrage mit, man wisse noch nicht genau, wo die Belastung herkomme. Auffällig seien die „schwankenden Werte“. Heute beispielsweise seien die Werte „einwandfrei“ gewesen, so Kniegl. Für die Ostiner Siedlung betreibt der WVV ein separates Versorgungsnetz. Dies sei der Höhenlage der obersten Häuser geschuldet, die vom großen Hochbehälter nicht mehr versorgt werden können.
Wie berichtet hatte man bei einer Probeentnahme am 9. Oktober in einer Kammer des Hochbehälters einen Befall von „Ohrenwuzlern“, also Ohrwürmern, entdeckt. Etwa 30-40 dieser Tiere sollen im Wasser dieser Kammer geschwommen sein. Kniegl geht davon aus, dass die Keime möglicherweise in den kleinen Behälter rübergepumpt wurden.
Zwei weitere Probeentnahmestellen nötig
Beide Behälter seien auf jeden Fall mehrmals gechlort, gespült und desinfiziert worden. Eine andere Möglichkeit bestehe darin, dass die Leitung in dem Keller des Wohnhauses, aus dem die Probe stammt, nicht hundertprozentig rein gewesen sei. Aus diesem Grund seien zwei weitere Probeentnahmestellen geschaffen worden. Bis das Ergebnis vorliege, dauere es allerdings drei Tage, so Kniegl.
Für die betroffenen Haushalte in Ostin gilt laut Landratsamt folgendes: Die meisten Keime sind sehr hitzeempfindlich. Ein sprudelndes Abkochen des Trinkwassers reicht aus, um möglicherweise vorhandene Krankheitserreger abzutöten. Für folgende Verwendungszwecke ist das Wasser abzukochen:
• zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, u. a.), auch für Kaffeemaschinen
• zur Zubereitung von Nahrung, besonders für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden; Geschirrspülmaschinen auf die höchste Temperaturstufe einstellen
• zum Zähneputzen und zur Mundpflege • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
• zum Herstellen von Eiswürfeln.
Zu Reinigungszwecken, Wäschewaschen, für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Baden könne mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, außer es liegen größere Wunden vor.
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