Kein Grün auf grauem Kies

Das Krottenthaler Kieswerk muss seinen Betrieb einstellen. Eine Alternative scheitert bislang am bestehenden Erbschaftsstreit.

Das Kiesbrechen ist in Krottenthal nicht mehr erlaubt. / Foto: N. Kleim

Schon im Jahr 2012 hatte der frühere Geschäftsführer des Krottenthaler Kieswerks, Herr Kretschmer, eine Sanierung der alten Brecheranlage abgelehnt. Diese wäre aber für die Einhaltung der Lärmschutz- und Luftreinhaltungsauflagen zwingend erforderlich gewesen. Kretschmer zog sich aus dem Betrieb zurück.

Seither war das Brechen von natürlichem Kies „immissionsschutzrechtlich genehmigungsfrei“. In einem maximalen Umfang von zehn Tagen pro Jahr. Doch auch das stellte sich bald als unerlaubt heraus (wir berichteten). Brecheranlagen für Kies sind im Außenbereich nämlich grundsätzlich nicht privilegiert – und das Kieswerk liegt in einem solchen.

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Sanierung oder Erweiterung

Genehmigungsfähig wäre es nur dann gewesen, wenn eine Erlaubnis zum Kiesabbau direkt auf dem Grundstück vorgelegen hätte. Oder zumindest im unmittelbaren Umfeld des Kieswerks. Gab es aber nicht. Aus diesem Grund wurde der letzte Betreiber vom Landratsamt Miesbach aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen.

Entweder, so hieß es, er bemühe sich um eine Kiesabbau-Genehmigung im näheren Umfeld der Anlage, oder aber um eine Erweiterung an das angrenzende Gewerbegebiet. Der Pächter selbst fühlte sich in die Ecke gedrängt. Er war der Auffassung, es gehe der Behörde nur darum, das Kieswerk „platt zu machen“.

h3>Kieswerk-Pächter sucht nach Alternative

Denn immerhin stand zu diesem Zeitpunkt bereits das Fischbacher Entsorgungsunternehmen Grubmüller in den Startlöchern. Das Unternehmen ist eines der letzten Entsorger im Landkreis und würde die Pleite des Kieswerks gerne nutzen, um sowohl Sperrmüll und Bauschutt als auch Schrottautos zu entsorgen.

Da der jetzige Kieswerk-Pächter aber weder vorhatte, das Gelände zu sanieren noch zu erweitern, gab er an, stattdessen einen Antrag ans Landratsamt gestellt zu haben, um das Areal für Garten- und Landschaftsbau nutzen zu können. Seine Anfrage sei jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, die Fläche befände sich im Außenbereich.

Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss eingestellt werden

„Dem Staatlichen Bauamt liegt kein Antrag vor“, teilt die stellvertretende Landratsamt-Pressesprecherin Sophie Stadler allerdings auf Nachfrage mit. Dementsprechend habe das Landratsamt auch nichts ablehnen können.

Vielmehr sei der Pächter per Brief am 1. Oktober darüber informiert worden, so Stadler, dass der Kiesabbau „zum Ruhen kommen müsse.“ Eventuelle Haufwerke seien zu entfernen und jegliche gewerbliche Tätigkeiten zu unterbinden.

Ungewisse Zukunft wegen Erbschaftsstreit

Auch die Gemeinde Waakirchen gibt auf telefonische Nachfrage an, keinen Antrag des Pächters vorliegen zu haben. Wie Geschäftsleiter Christoph Marcher mitteilt, wisse man aktuell ohnehin nicht genau, ob der Betrieb nun eingestellt werde oder nicht.

Der Pächter kümmert sich derweil um den Ausverkauf. Immerhin zahle er noch seine Pacht an den Insolvenzverwalter, begründet er die Tatsache, dass er noch immer vor Ort präsent ist. Wie berichtet gehört das Gelände der Erbengemeinschaft Heckelsmüller. Die Zukunft des Kieswerks hängt also davon ab, ob und wie sich die Grundstückseigentümer einigen werden.

Sollte sich dann ein neues Unternehmen ansiedeln wollen, müsste es sich an die Gemeinde Waakirchen wenden. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, wäre dafür eine Änderung des Bebauungsplans nötig. Warum der derzeitige Pächter von einer Sanierung abgesehen hat?

Ich will kein Geld in die Hand nehmen, wenn mir das Kieswerk nicht gehört. Erst muss der Erbschaftsstreit geklärt werden.

Dass sein Antrag auf Garten- und Landschaftsbau dabei eigentlich nur eine Anfrage ans Landratsamt war – und kein Antrag – verläuft bei dem ganzen Hickhack eher „im Sande“.

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