Kita-Gebühren sollen nicht erstattet werden

Am 10. April hatte die Gewerkschaft Verdi bayernweit zum Streik aufgerufen. Auch das Betreuungspersonal des Waakirchner Kindergartens legte für einen Tag die Arbeit nieder. Am Dienstag diskutierte der Gemeinderat über eine mögliche Erstattung der Kita-Gebühren.

Auch das Betreuungspersonal im Erika-Sixt-Kindergarten in Schaftlach legte am 10. April die Arbeit nieder. / Archivbild

Sechs Prozent mehr Lohn, mindestens aber 200 Euro monatlich mehr, das fordert die Gewerkschaft Verdi für den öffentlichen Dienst und rief deshalb zu Warnstreiks auf. Begonnen hatten die Tarifverhandlungen für die etwa 2,3 Millionen Beschäftigten in Bund und Kommunen am 26. Februar dieses Jahres.

Seitdem kam es in den verschiedensten Bundesländern immer wieder zu Streiks. Im Raum Rosenheim hatte am 10. April das Klinikpersonal die Arbeit niedergelegt, Wertstoffhöfe hatten am Streiktag geschlossen, und am Münchner Flughafen sagte allein die Lufthansa – laut eines Berichts des Bayerischen Rundfunks – 240 Flüge ab. Vom Streik betroffen waren auch die Stadtwerke und Kindertageseinrichtungen in vielen Städten und Kommunen.

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Kostenerstattung für benachteiligte Eltern

Auch im Schaftlacher Erika-Sixt-Kindergarten legte das Betreuungspersonal für einen Tag die Arbeit nieder, um an der Groß-Demo in München teilzunehmen. Über die Teilnahme am Streik sei der Elternbeirat im Vorfeld informiert worden, erklärte Waakirchens Bürgermeister Josef Hartl (FWG). In der Gemeinderatssitzung am Dienstag räumte er die Möglichkeit ein, den betroffenen Eltern, deren Kinder an diesem Tag zuhause bleiben mussten, fünf Prozent der Kita-Gebühren zu erstatten.

Nebst Kosten für Babysitter und Tagesmutter. Das stieß bei Gemeinderätin Monika Marstaller (FWG) nicht auf offene Ohren. Die Kindergarten-Gebühren würden gerade einmal so den Aufwand decken, merkte sie an. „Was sagt denn die Satzung?“ Ob es nicht eventuell eine gesetzliche Kann-Regelung dafür gebe, wollte sie wissen. Denn im Gegensatz zur geringen Erstattung sei der Verwaltungsaufwand doch recht hoch.

Hoher Verwaltungsaufwand

Dem stimmte Bürgermeister Josef Hartl (FWG) zu. Er bezifferte die Kosten für die Rückerstattung auf etwa 600 Euro. Das wären ungefähr sieben Euro pro Kind, ergänzte er. Kämmerer Anton Demmelmeier warf ein, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Erstattung gebe. Zumal ein Kindergarten laut Gesetzgebung bis zu zehn Schließtage im Jahr haben dürfe.

Balthasar Brandhofer (ABV) gewann dem Ganzen etwas Positives ab: „Damit würden wir Eltern und Kindern etwas Gutes tun.“ „Wie wäre es“, fragte Hartl daraufhin in die Runde, „das Geld lieber für ein Spielgerät auszugeben?“ Robert Englmann (CSU) schlug vor, die Kita-Gebühren nur dann zu erstatten, wenn ein entsprechender Antrag vorgelegt werde.

Lieber Spielgerät statt Kostenrückerstattung?

Dem konnte der dritte Bürgermeister Rudi Reber (ABV) nichts abgewinnen: „Entweder hop oder top. Entweder, wir zahlen das Geld aus oder verzichten darauf.“ Man solle lieber im Kindergarten publik machen, dass es keinen Anspruch auf eine Erstattung gebe und stattdessen ein Spielgerät kaufen. Der Verwaltungsaufwand für vielleicht sechs Leute, die einen solchen Antrag stellen, so Reber, fände auch er zu hoch.

Hartl erklärte sich bereit, zunächst den Elternbeirat zu fragen, was sie von der Idee eines Spielgerätes halten, und erst in der nächsten Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Beschluss fassen zu lassen.

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