Kohler kann in Wiessee loslegen

Hotelier Korbinian Kohler hat außer dem Bussi Baby und dem Bachmair-Weissach noch weitere Gastro-Betriebe und 230 Mitarbeiter. Für viele von ihnen braucht er dringend Wohnraum. 43 Wohneinheiten schafft er in Bad Wiessee neben seinem trendigen Hotel. Nun stimmten alle Behörden dem Personalhaus zu.

Die geplante Höhe schreckte die Gemeinderäte ab – nun wird der Bau ein Stockwerk niedriger / Quelle: Klaus Wiendl

Zuletzt musste im Mai ein Schaugerüst her, um die geplante Höhe der am Bussi Baby angebauten Mitarbeiterunterkunft zu verdeutlichen. Bei dem Ortstermin im Mai wurde dem Gemeinderat klar, dass die Sicht auf die Kirche Maria Himmelfahrt durch den Ersatzbau eingeschränkt wird. Man verständigte sich auf ein Stockwerk weniger, dafür darf mehr in die Breite gebaut werden. Der Vorteil dieser Variante ist der Verzicht auf den Laubengang, der ohnehin wenig Gefallen fand. Stattdessen wird es einen Mittelgang im Gebäude geben. Profitieren würden auch die Mitarbeiter, die „bei Wind und Wetter nicht raus müssen“, erklärte damals der Münchner Architekt Ralph Gierlinger.

Da man in die Tiefe gehen könne, sei das Obergeschoß verzichtbar. der Vorteil: der Neubau wird nicht höher als das Bestandsgebäude mit 10 Metern Firsthöhe. Mit diesem Änderungsentwurf begann im Sommer das Genehmigungsverfahren durch sämtliche Instanzen und die Einsichtnahme der Bevölkerung.

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Diese hat offenbar gegen das Personalwohnheim keine Einwände, wie Geschäftsleiter Hilmar Danzinger im Gemeinderat erklärte, es seien von der Bevölkerung keine Stellungnahmen eingegangen. Unkritisch sieht es auch die Regierung von Oberbayern. Zu achten sei auf eine landschaftliche Einbindung und eine der Umgebung angepasste Baugestaltung. Die Feldgehölze der Kirche „als Lebensräume für wildlebende Arten sollen gesichert werden“.

Den Emissionen und Immissionen gerecht werden

Das Staatliche Bauamt bestätigte, dass dem Schallschutz am Mitarbeiterhaus Rechnung getragen wurde. Daher sieht man sich in Rosenheim „hinsichtlich der Emissionen der Bundesstraße zu keinen Änderungen des Bebauungsplans veranlasst“.

Doch bei den Immissionen kommt aus Miesbach die gelbe Karte. Die Untere Immissionsschutzbehörde moniert die Konfliktsituation zwischen Gewerbe- und Wohngebiet. Um für die Wohnbebauung die einschlägigen Immissionswerte einhalten zu können, seien organisatorische wie bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Der Lieferverkehr wird auf die Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr beschränkt.

Und die „Frequentierung der Hotelparkplätze“ ist während der Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr „auf den markierten Stellplätzen nicht zulässig“. Ausgeschlossen von dieser Regelung seien die geplanten Stellplätze für die Bewohner des Ersatzbaus. Alternativ könne zu den genannten Maßnahmen ein besonderes Schallschutzkonzept für die Nord- und Ostfassade des geplanten Mitarbeiterhauses vorgesehen werden, beispielsweise verglaste Vorbauten.

Am „Minimum“ mit dem Personalhaus

Die Untere Naturschutzbehörde bemängelt den seit Jahren unsachgemäßen Umgang mit dem Baumbestand am Nordhang zwischen Kirche und Hotel. Aber eine „fundierte Bestandspflege“ könnte wieder zu einem „gestuften und ansprechenden“ Bewuchs führen.

Bevor der Gemeinderat den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans fasste, verwies Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block) nochmals auf die Vereinbarung, dass der Neubau niedriger und dafür breiter werden muss. „Der einstige Bebauungsplan habe damals einen ganz anderen Baukörper ermöglicht, als er jetzt reduziert umgesetzt wird“. Für Architekt Gierlinger ist man nun am „absoluten Minimum mit einem Geschoß niedriger“.

Pläne werden nicht nochmal ausgelegt

Um allen Belangen des Artenschutzes und der Grünordnung gerecht zu werden, sei extra ein Fachbüro engagiert worden. Die unsachgemäße Ausholzung am Kirchhang sei vermutlich erfolgt, so Gierlinger, weil die Kirche freigestellt werden sollte. Man würde nun darauf achten, dass „das Denkmal nicht beeinträchtigt wird“. Auch an die Fledermäuse habe man gedacht. Deshalb wurde ein „Kaltdach“ gewählt, kein ausgebautes Dach, um Nistplätze zu ermöglichen.

Das Fazit für den Gemeinderat: „Da diese Änderungen lediglich untergeordneter Natur sind, hierdurch keine Beeinträchtigungen für die Nachbarn entstehen und die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist eine erneute öffentliche Planauslegung nicht erforderlich“. Einstimmig folgte das Gremium dem Beschlussvorschlag.

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