Kontaktbeschränkung bis 5. Juni verlängert

Zweieinhalb Wochen nach den ersten Lockerungen hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel heute erneut mit allen Ministerpräsidenten beraten. Nachdem Markus Söder gestern Lockerungen für Bayern bekannt gegeben hat, wurden nun weitere Maßnahmen in einer Pressekonferenz verkündet.

Ministerpräsident Markus Söder und Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der heutigen Pressekonferenz. / Quelle: BR

Bereits während Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder erneut in einer Telefonkonferenz über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise diskutierten, sickerten laut mehreren Medienberichten einige Informationen durch. So wurde bereits vor der Pressekonferenz von Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bekannt, dass die Kontaktbeschränkung verlängert werden sollen.

Vor wenigen Minuten gaben Merkel und Söder nun die Ergebnisse der heutigen Telefon-Konferenz bekannt. So soll die Kontaktbeschränkung wegen der anhaltenden Corona-Krise trotz Lockerungen bis vorerst 5. Juni beibehalten werden. 1,5 Meter Abstand und das Distanzgebot bleiben bestehen.

Anzeige

„Die Kontaktbeschränkung ist ein wesentliches Element“, betont Merkel. Dennoch gibt es auch hier Zugeständnisse: Künftig dürfen sich Angehörige aus zwei verschiedenen Haushalten treffen und wie Söder bereits gestern bekannt gab, Verwandte besucht werden.

Bundesländer übernehmen die Corona-Maßnahmen

Zudem verständigten sich Bund und Länder darauf, dass für weitere Lockerungen in den verschiedenen Bereichen künftig die Bundesländer verantwortlich sind. „Wir haben angesichts der Tatsache, dass es eine große Vielfalt an Einzelregelungen in den Bundesländern gibt, eine Sache gemeinsam beschlossen, die maßgeblich ist: Wenn regionale Infektionsherde wieder auftreten, muss man direkt besondere Maßnahmen wieder einsetzen können“, so Merkel.

Die Aufgabe der Bundesländer ist es also, auf mögliche negative Entwicklungen sofort zu reagieren: Wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von sieben Tage über 50 bleibt, müssen die Bundesländer, so auch Bayern wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen.

Jedes Land habe unterschiedliche Voraussetzungen, betont erneut auch Ministerpräsident Söder. Deshalb sei die “Notbremse”, wie er die Obergrenze von 50 Neuinfizierten nennt, auch so wichtig. „Das wird uns ermöglichen, eine zielgerichtete und passgenaue Antwort anzuwenden. Und ich weiß, die Bundeskanzlerin schaut immer ganz genau auf die Landkreiszahlen.“ Ab sofort gilt also:

Kontaktbeschränkung und Hygienemaßnahmen:

  • Weiterhin Mund-Nasenschutz im öffentlichen Raum tragen
  • Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten
  • Hygieneregeln wie Händewaschen, richtiges Niesen etc. bleiben bestehen
  • Kontaktbeschränkung wird bis zum 5. Juni verlängert
  • Besuche bei Verwandten sind erlaubt
  • Personen aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen sich im Freien treffen

Geschäfte:

  • Ab sofort dürfen alle Geschäfte mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen

Diese Bereiche liegen in der Verantwortung der Länder:

  • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb (Schulen, Kitas, etc.), Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Messen, Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport
  • Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

Welche Lockerungen aktuell im Freistaat Bayern gelten, hat Markus Söder bereits gestern bekannt gegeben. Hier geht es zum Artikel über die einzelnen Beschlüsse.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner