In einem Zwischenverfahren werde dies nun in die Wege geleitet, so ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München II. Wie berichtet wirft die Staatsanwaltschaft Kreidl, Bromme und weiteren elf Angeschuldigten vielfache Untreue und Vorteilsgewährung beziehungsweise -annahme vor.
Es geht um Reisen, Geschenke, Geburtstagsfeiern, um eine luxuriöse Renovierung des Landratsbüros, Grundstückshandel, die Nutzung des Psallierchors in Tegernsee, Finanzspritzen für Tiroler Jagdfreunde sowie den Kauf der Geitauer Alm. Insgesamt soll der Sparkasse ein Schaden von wenigstens 1,25 Millionen Euro entstanden sein. Unter den Beschuldigten ist auch Polit-Prominenz aus dem Tegernseer Tal.
Den Stein ins Rollen brachte das rauschende Fest zu Kreidls 60stem Geburtstag. Denn der damalige Landrat ließ sich die 118.000 Euro teure Sause fast zur Gänze von der Sparkasse und dem Landkreis bezahlen. Kreidls Nachfolger als Landrat, Wolfgang Rzehak, zählt ebenfalls zu den Angeschuldigten. Er sagte gegenüber dem Merkur, „es ist gut, dass die Anklageschrift vorliegt. Jetzt können sich die Anwälte damit befassen“. Er selbst sei sich aber keiner Schuld bewusst.
Gericht will „Verfahren in die Wege leiten“
Zu den Beschuldigten sollen auch ein prominenter CSU-Bürgermeister einer Gemeinde am Tegernsee, der vormalige Chef der CSU-Fraktion im Kreistag und ein führender Autohändler der Region gehören. Sie sollen aber nicht die ersten Adressaten sein, gegen die sich die Vorwürfe richten.
Als Mitglieder des Sparkassen-Verwaltungsrats hätten sie laut Staatsanwaltschaft dem Treiben von Bromme und Kreidl trotzdem Einhalt gebieten müssen. Wie das Gericht die Anklagen sieht, dürfte sich laut Florian Gliwitzky das Verfahren bald klären. Der Pressesprecher der Anklagebehörde sagte gegenüber der Tegernseer Stimme, dass zwar „gerade einige Aktivitäten laufen, es aber vom Landgericht noch keinen Eröffnungsbeschluss und auch keine Terminierung gebe. Offensichtlich sei man jetzt in den Zwischenverfahren daran, diese “in die Wege zu leiten“. Ende Juli könnte klar sein, wer angeklagt wird und wer nicht.
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