Kuhglocken dürfen (erstmal) weiter bimmeln

Seit mehr als fünf Jahren herrscht Streit zwischen den Eheleuten und der Bäuerin Regina Killer in Holzkirchen. Der Grund: die Kuhglocken bimmeln zu laut. Das Oberlandesgericht hat die Klage heute abgewiesen. Von Landtagspräsidentin Ilse Aigner gibt’s eine klare Ansage an alle Zugezogenen.

Kuhglocken-Streit in Holzkirchen: Heute hat das Oberlandesgericht in München entschieden. Hier nicht im Bild!

Der Kuhglocken-Streit in Holzkirchen dauert mittlerweile schon mehr als fünf Jahre an. Das Ehepaar ist 2004 nach Holzkirchen gezogen und hatte 2011 ein Haus im Ortsteil Erlkam mit unverbautem Blick an einer Heuwiese erworben. Der Streit begann, als die Gemeinde die neben dem Grundstück liegende Wiese als Weidefläche an die Bäuerin Regina Killer verpachtete. Daraufhin hatte der Ehemann in erster Instanz vor das Landgericht München II Klage eingereicht.

Argumente führte das Ehepaar mehrere an. Durch das Gebimmel der Kuhglocken litten sie unter Schlaflosigkeit und Depressionen. Neben dem unerträglichen Gestank, könnten die vom Kuhdung angelockten Weidestechfliegen außerdem Krankheiten übertragen. Dann war da noch der finanzielle Aspekt: Der durch die Kühe und deren Gebimmel hervorgerufene Wertverlust des Hauses summiere sich auf rund 100.000 Euro. Und außerdem seien die Glocken Tierquälerei.

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Klagen immer wieder abgewiesen

Doch die Klage scheiterte. Hauptgrund für deren Ablehnung war damals ein im Herbst 2015 geschlossener Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach zwischen dem Kläger und der Landwirtin. Auf dessen Grundlage war die Wiese zweigeteilt worden, sodass die Kühe mit Glocken nur auf dem 20 Meter weiter entfernteren Teil weiden sollten.

Der Ehemann ging nach der gescheiterten Klage dann in die zweite Instanz, weil der Lärm durch den Vergleich angeblich kaum eingedämmt worden sein soll. Mitte Februar 2019 beschäftigte sich deshalb das Oberlandesgericht (OLG) in München mit dem Fall. Heute hat das OLG eine endgültige Entscheidung getroffen: Die Kuhglocken dürfen weiter bimmeln. Das Gericht wies die Klage des Anwohners heute Morgen ab.

Geht der Ehemann bis zum Bundesgerichtshof?

Mit dem heute gefällten Urteil ist der Fall allerdings noch nicht ganz beendet. Da sie am Vergleich 2015 nicht beteiligt gewesen war, hatte die Ehefrau unabhängig von ihrem Ehemann im November 2017 ebenfalls Klage beim Landgericht München II eingereicht. Auch diese Klage wurde vom Landgericht zwischenzeitlich abgewiesen und ist derzeit ebenfalls in der Berufungsinstanz.

Rechtsanwältin Annika Hecht, die die als Eigentümerin des Grundstücks mitverklagte Gemeinde in dem Fall vertritt, erklärt: „Das Urteil im Verfahren um die Klage der Ehefrau in zweiter Instanz steht noch aus. Allerdings dürfte das Urteil gegen den Ehemann vom heutigen Mittwoch entsprechende Auswirkungen auf das Verfahren der Ehefrau haben.“

Doch nicht nur das laufende Verfahren der Ehefrau könnte den Kuhglocken-Streit fortsetzen. Anscheinend wollen die beiden Zugezogenen nicht aufgeben. „Es bleibt abzuwarten, ob der Ehemann nun, wie von seinem Rechtsanwalt in der Presse angekündigt, den Weg zum Bundesgerichtshof beschreitet“, so Hecht.

Aigners klare Ansage an Zugezogene

Zu dem Urteil des OLG nahm heute Nachmittag auch Ilse Aigner, Landtagspräsidentin und Stimmkreisabgeordnete des Landkreises Miesbach, Stellung: „Es ging bei diesem Streit um grundsätzlich mehr als um vermeintlichen Lärm.“ Es gehe hier um das Miteinander von Alteingesessenen und Hinzugezogenen. Weiter heißt es in ihrem Statement zu der Entscheidung im Kuhglocken-Streit:

Wer privilegiert im Oberland leben möchte, sollte auch die Lebensgepflogenheiten der Menschen hier akzeptieren. Klagen gegen Kirchenlärm, Kuhglocken oder Hähnekrähen treiben einen Keil zwischen Alteingesessene und Neubürger – auch, wenn es bislang nur Einzelfälle sind. Zu unserer ländlichen Lebensart gehört die Kuh auf der Weide – samt Kuhglocke. Ich freue mich über das Urteil – auch für den bäuerlichen Betrieb von Regina Killer.

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