Richter will Kuhglocken live erleben

Der Kuhglocken-Streit in Holzkirchen ging in die nächste Runde. Ein Ehepaar klagt nun zum wiederholten Male gegen eine Bäuerin. Die Glocken und der Gestank der Tiere seien unerträglich. Nachdem schon zwei Klagen gescheitert sind, fand gestern die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht statt. Der Richter denkt über einen Vor-Ort-Termin nach.

Der Kuhglocken-Streit geht in die nächste Runde

Update: 14.02. – 16.00 Uhr

Gestern trafen sich die beiden Parteien rund um den Kuhglocken-Streit in Holzkirchen erneut vor Gericht. Diesmal war es nicht das Landgericht, das die Sache schon zwei Mal abgelehnt hat, sondern das Oberlandesgericht. Hier soll nun erneut darüber entschieden werden, ob der Nachbar einer Landwirtin Recht bekommt und die Kuhglocken und der Gestank unzumutbar sind.

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Viel konnte der Richter aber gestern noch nicht sagen. Laut Merkur denke er darüber nach, sich das ganze vor Ort anzusehen. Da es vor allem um die Nachtruhe gehe, sei es vielleicht auch nötig dort eine Nacht zu schlafen. Das sei aber erst im Frühjahr wieder möglich, wenn die Kühe auf die Weide kommen.

Update: 13.02 – 08:24 Uhr

Seit Jahren herrscht Krieg zwischen den Eheleuten und der benachbarten Bäuerin in Holzkirchen. Der Grund sind die Glocken der Tiere. Die würden Tag und Nacht bimmeln. Außerdem stören sie sich auch am Gestank beim Düngen mit Gülle.

Die Klage des Ehemannes wurde in erster Instanz abgelehnt, deshalb klagte schließlich die Frau. Auch ihr Anliegen fand kein Verständnis vor dem Richter – ihre Klage scheiterte ebenfalls. Heute nun geht die Sache im Oberlandesgericht in München weiter. Die zweite Instanz soll nun über den Kuhglocken-Streit entscheiden.

Bäuerin Regina Killer ist vor dem heutigen Termin entspannt. Sie könne sich kaum vorstellen, dass das Oberlandesgericht anders entscheiden, wird sie im Merkur zitiert.

Ursprünglicher Artikel vom 24. Januar 2019 mit der Überschrift: „Kühe dürfen weiter bimmeln“

Seit Jahren herrscht Krieg zwischen den Eheleuten und der benachbarten Bäuerin in Holzkirchen. Der Grund sind die Glocken der Tiere. Die würden Tag und Nacht bimmeln. Außerdem stören sie sich auch am Gestank beim Düngen mit Gülle.

Die Klage des Ehemannes wurde in erster Instanz abgelehnt, deshalb klagte schließlich die Frau.
Heute fiel das Urteil – auch ihr Klage wurde abgelehnt.

Gericht hatte Zweifel

Grund sei zum einen, dass sie nicht Eigentümer des Grundstücks seien und so keinen Anspruch haben, das berichtet Spiegel Online. Außerdem war das Gericht nicht sicher, ob die Belästigung, die das Ehepaar empfand wirklich wesentlich sei. Auch an der angeblichen „Ortsunüblichkeit“ der Weidenutzung zweifelte das Gericht.

Schon der Ehemann scheiterte damals mit seiner Klage vor dem Landgericht. Er wartet derweil immer noch auf die Entscheidung vom Oberlandesgericht.

Ursprünglicher Artikel vom 11.November 2018

Seit Jahren herrscht Krieg zwischen den Eheleuten und der benachbarten Bäuerin in Holzkirchen. Der Grund sind die Glocken der Tiere. Die würden Tag und Nacht bimmeln. Außerdem stören sie sich auch am Gestank beim Düngen mit Gülle.

Klägerin führt Tagebuch

Die Geschichte ist lang. Am Freitag begann am Münchner Landgericht erneut ein Prozess, das berichtet der Merkur. Die Klage des Ehemannes wurde in erster Instanz abgelehnt, deshalb will jetzt die Frau ihr Glück versuchen.

In einem Tagebuch hatte die Klägerin detailliert aufgelistet, wann und wie lange die Kühe auf der Weide waren. Für die Bäuerin sind die Glocken ein Schutz, falls die Kühe ausbrechen. Für den Anwalt der Klägerin Tierquälerei.

Von Löwis sieht Frieden gestört

Optionen wie GPS-Geräte oder die Möglichkeit nur ein oder zwei Kühen Glocken umzuhängen, stehen zur Diskussion, seien aber noch nicht getestet worden. Das Ehepaar behauptet, früher habe es auf den angrenzenden Wiesen nur Ackerbetrieb gegeben.

Während die Parteien streiten, sieht Bürgermeister Olaf von Löwis den dörflichen Frieden gestört. Er habe nicht den Eindruck, dass es dem Paar darum gehe, sich in die dörfliche Gemeinschaft zu integrieren.

Am 24. Januar 2019 will das Landgericht im Fall der Frau ein Urteil fällen.

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