Nach Huberts Sieg: Hotelverband prüft weitere Googlefälle

Der Hotel- und Gaststättenverband Bayern (DEHOGA Bayern) prüft, ob er gegen den Internet-Konzern-Google vorgehen soll. Denn der nun ausgeräumte Rechtsstreit mit dem Bräustüberl sei kein Einzelfall. Wirt Peter Hubert seien über 20 gleichlautende Fälle gemeldet worden.

Nach dem Erfolg von Wirt Peter Hubert prüft der Hotelverband nun weitere Fälle

Ständig hing Peter Hubert am Mittwochvormittag am Telefon. Allesamt Gratulanten erzählt der Bräustüberl-Wirt. Reihenweise flatterten E-Mails in sein Postfach. Peter Hubert werde nach eigenen Aussagen im ganzen Land gefeiert. Als einzelner Unternehmer hat er sich mit dem Weltkonzern Google angelegt. Er warf ihm vor, im Internet falsche Informationen über Wartezeiten in seinem Lokal anzugeben und klagte schließlich.

Noch vor der mündlichen Verhandlung am Mittwoch am Landgericht München I knickte der Internetriese nun ein und gab eine Unterlassungserklärung ab. “Das Bräustüberl hat gewonnen”, erklärte Hubert in einer öffentlichen Stellungnahme.

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Das Thema dürfe damit für Google aber nicht ausgestanden sein, sagte ein Sprecher des DEHOGA dem BR. Das Herzogliche Bräustüberl Tegernsee sei kein Einzelfall. 20 bis 30 ähnliche Fälle mit irreführenden Angaben aus Bayern seien dem Wirt Hubert nach Bekanntwerden seiner Klage gegen Google gemeldet worden. Nun wolle man sich mit dem Bundesverband abstimmen, inwieweit man von Verbandsseite weiter vorgehen könne, so der Sprecher weiter. Der Bundesverband lasse die einzelnen Fälle prüfen. Der Ball liege aber in erster Linie im Feld von Google. Der DEHOGA Bayern fordert von Google, zumindest schon mal zu prüfen, inwieweit durch den Algorithmus in der Suchmaschinen-Trefferliste die Richtigkeit der Angaben sichergestellt wird, so der BR.

Unterlassungsklage vom Bräustüberl gegen Google

Wegen der dort von Google publizierten Angaben zu Stoß- und Wartezeiten im Bräustüberl, die laut Wirt wochenlang einen falschen Eindruck wiedergaben, hatte Hubert nach erfolglosen Bitten die Unterlassungsklage eingereicht. So sei dort irrtümlich gestanden “Stark besucht” oder “Wartezeiten von einer Stunde und mehr”.

Google erklärte seine Angaben damit, dass die geschätzten Wartezeiten auf anonymen Daten von Personen basierten, die in der Vergangenheit das Restaurant besucht hatten. Den betreffenden Algorithmus hütet Google wie ein Geheimnis. Nicht nur bei beliebten Wirtshäusern zeigt Google mitunter ein Belegungsdiagramm, auch bei Museen, Ärzten und vielen anderen besucherstarken Einrichtungen.

Bräustüberl-Wirt sieht die Politik am Zug

Das Vorgehen des DEHOGA unterstützt Hubert. Google habe sich “schlau aus der Affäre gemogelt” und diesen Prozess gescheut “wie der Teufel das Weihwasser”, so Hubert. Deshalb spricht er lediglich von einem Teilerfolg. Ein für ihn positives Urteil des Münchner Landgerichts hätte Google bei der Angabe von Belegungszahlen künftig vorsichtiger werden lassen. Aber auch die Verzögerungstaktik des Konzerns ärgere ihn: “Es kann nicht sein, dass man als Unternehmen anderthalb Jahre braucht, bis mal jemand in die Gänge kommt und die Konzernzentrale reagiert”, so Hubert.

Vor der Klage habe das Bräustüberl-Team sowohl schriftlich als auch telefonisch versucht, die Angaben richtigstellen zu lassen. Zudem hatte Google die Zustellung der Klage an den deutschen Firmensitz in Hamburg nicht akzeptiert und auf seinen Hauptsitz in den USA verwiesen. Das aber wäre sehr teuer für den Wirt gewesen. Hubert erwartet sich hier von der Politik ein klärendes Wort.

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