Neuer Plan für Ziegenstall an der Saurüsselalm

Seit Dezember ist die Saurüsselalm in Bad Wiessee geöffnet. Und bis heute ist nicht klar, ob alle Gebäude so stehen bleiben dürfen. Jetzt gibt es wohl einen neuen Plan für den Ziegenstall.

Bis vor einer Woche sah es nicht so aus, als hätten die Umbaumaßnahmen bereits begonnen

Nach langem hin und her hat im Dezember 2021 die Saurüsselalm von Franz Josef Haslberger in Bad Wiessee eröffnet. Doch noch immer ist nicht abschließend geklärt, ob alles mit rechten Dingen zuging. Wie berichtet, klagt der Verein zum Schutz der Bergwelt gegen den Freistaat Bayern. Der Grund: Sie wollen, dass die Behörde die Baugenehmigung für die Alm zurücknimmt. Die Verhandlung findet am 15. Juni statt.

Doch das ist nicht Haslbergers einzige Baustelle. Bis heute ist nicht geklärt, ob der zweistöckige Ziegenstall stehen bleiben darf. Die Pressesprecherin des Landratsamt Sophie Stadler bestätigte im Oktober auf Nachfrage, dass man an der Sache dran sei. Der Ziegenstall sei bereits bei einer Baukontrolle aufgefallen.

Anzeige

“Der Bauwerber gab an, diesen errichtet zu haben in der Meinung, es sei ein verfahrensfreies Gebäude im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung. Diese Auffassung teilt das Landratsamt nicht, alleine schon deshalb, weil verfahrensfreie landwirtschaftliche Gebäude nur eingeschossig sein dürfen und dieses zweigeschossig ist”, erklärte Stadler. Daher wurde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) um eine Stellungnahme gebeten. Jetzt teilt Stadler den aktuellen Stand mit:

Der Bauwerber hat mit dem für landwirtschaftliche Privilegierung zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eine neue, veränderte Planung für den Ziegenstall vorgelegt.

Nun baue der Bauwerber das Gebäude so um, dass es den Vorgaben des AELF entspricht. Das Landratsamt warte derzeit auf den Abschluss der Rückbauarbeiten. Vor genau einer Woche hat sich laut Augenzeugen am zweistöckigen Stall aber noch nichts verändert.

Wenn Haslberger aber zurückbauen sollte und der neue Stall mit den Vorgaben des für landwirtschaftliche Privilegierung zuständigen AELF übereinstimmt, kann das Gebäude in der neuen Ausführung baurechtlich bestehen bleiben.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner