Opfer und Täter? Doppelrolle eines Rottachers

Bei dem am Mittwoch gestarteten Raubüberfall-Prozess vor dem Landgericht wird ein 47-jähriger Rottacher als Geschädigter geführt. Doch nur einen Tag später ist der Mann ebenfalls in München in einem anderen Verfahren Angeklagter. Wie kommt es dazu?

Hier hätte der Angeklagte im Gerichtssaal Platz nehmen sollen. Er ließ sich aber entschuldigen / Foto Klaus Wiendl

Wie berichtet, fand vor dem Landgericht München II ein Verfahren gegen fünf Angeklagte statt. Die Männer sollen einen Raubüberfall auf den 47-jährigen Unternehmer Axel H. und seine Frau in ihrer Rottacher Villa initiiert beziehungsweise durchgeführt haben. Ein maskiertes dreiköpfiges Inkasso-Team sollte dort einen sechsstelligen Betrag eines Darlehens eintreiben, das laut Anklage Axel H. seinem Kreditgeber Franz-Josef K. schuldig geblieben sein soll.

Doch die Verhandlung fing noch gar nicht richtig an, da war sie auch schon wieder beendet, aus formalen Gründen. Denn die Verteidiger wurden nach Auffassung Prozessbeteiligter zu kurz vor dem Verfahren über die Auswahl der Schöffen informiert. Nachdem nun auch noch ein Gutachter ausfällt, wurde der Neustart des Prozesses vom Gericht auf den 27. Juli verlegt.

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Erst Opfer, dann Täter?

Doch bereits einen Tag später ging es wieder um Axel H. Diesmal vor dem Landgericht München I in einer Berufungsverhandlung. Hier wurde nun aus dem Rottacher ein Münchner, mit Wohnsitz nahe der Theresienwiese. Vom Amtsgericht München war der 47-Jährige am 10. Dezember 2018 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zur Vorgeschichte.

Mit dem anderen Verurteilten, André S., soll Axel H. gemeinsame Sache gemacht haben. Vorausgegangen war laut Urteil das Interesse der „Sankt Lorenzen Investitions GmbH mit Sitz in Sankt Lorenzen ob Murnau in Österreich“ an der Gründung einer „im Baubereich werdenden Gesellschaft“. Im März 2013 kam es dann in München per Notarvertrag zur Gründung der „Dr. Schulze und Partner Bau GmbH“ (DSC) in Grünwald. Damit verpflichtete sich die Firma aus Österreich zur Leistung einer Stammeinlage von 25.000 Euro sowie weitere 25.000 Euro zur Kapitalfinanzierung.

Doch kaum waren die Gelder im März auf dem Firmenkonto der DSC eingezahlt, waren sie auch schon wieder weg. „In dem mit Axel H. gefassten Tatplan hob André S. ab April 2013 in sechs Fällen ohne Kenntnis und Billigung der weiteren Gesellschafter Bargeldbeträge von insgesamt 47.500 Euro vom Geschäftskonto der DSC ab. Damit wurden der Gesellschaft sämtliche Mittel und das Stammkapital entzogen“, so das Amtsgericht in seiner Urteilsbegründung. Weiter heißt es dort:

Die beiden Angeklagten teilten die erlangten Bargeldbeträge hälftig unter sich auf und verwendeten diese für private Zwecke. Sie wussten, dass dies ohne Kenntnis und Billigung der DSC-Gesellschafter geschehen ist. So verschafften sich beide damit eine vorübergehende Einnahmequelle.

Beide Angeklagten wurden zu je einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt, Axel H. wegen Beihilfe zur Untreue in sechs Fällen. Außerdem müssen beide „die so erlangten Gelder“ von je 27.500 Euro zurückzahlen. Während André S. das Urteil des Amtsgerichts akzeptierte, ging Axel H. in die Berufung.

Die erste Verhandlung dazu sollte bereits im Juni 2019 vor dem Landgericht München I stattfinden. Doch laut Gerichtssprecher Florian Gliwitzky legte der früher in Rottach Wohnhafte ein ärztliches Attest vor, verhandlungsunfähig zu sein. Eine Neuauflage war für den vergangenen Donnerstag terminiert. Doch wieder wartete das Gericht vergebens auf den Angeklagten.

Zweimal verhandlungsunfähig?

Axel H`s Verteidiger verwies auf ein erneutes Attest. Sein Mandant habe einen grippalen Infekt. Der vom Gericht bestellte Gutachter, der H. nicht zuhause antreffen konnte, bezweifelte allerdings nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin die Verhandlungsunfähigkeit. Wer selbstständig zum Arzt kommt, könne auch vor Gericht erscheinen. Entsprechend genervt setzte die Richterin einen neuen Verhandlungstermin für kommenden Freitag an.

Sollte der Angeklagte dann erneut nicht erscheinen und dafür kein ausreichendes ärztliches Attest vorlegen können, iwerde die Berufung laut Gericht verworfen. Damit wäre Axel H. dann rechtskräftig zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem müsste er dann auch die unrechtmäßig erlangten 27.500 Euro zurückzahlen.

Weiteres Ungemach könnte dem Münchner, alias Rottacher, am 18. März ins Haus stehen. In einem anderen Verfahren vor dem Landgericht München I ist Axel H. zu einer Güteverhandlung geladen. Hier soll es um einen weitaus höheren Betrag gehen.

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