Richter muss Kreuz wieder aufhängen

Eigentlich hatte der Miesbacher Amtsrichter Klaus-Jürgen Schmid angekündigt, dass das von ihm vor wenigen Wochen abgehängte Kreuz im Gerichtssaal „unten bleibt“. Aber Kruzifix nochmal – auf einmal hängt es wieder. Ein Wunder? Auf jeden Fall eine Anweisung von oben.

Jetzt hängt das Kreuz (links) wieder im Sitzungssaal des Miesbacher Amtsgerichts. Richter Klaus-Jürgen Schmid (rechts) hatte es vor wenigen Wochen für eine Verhandlung von der Wand abgenommen…

„Hängen Sie das Kreuz wieder auf, Herr Richter!“ forderte die Bild-Zeitung, als Richter Klaus-Jürgen Schmid (54) vom Miesbacher Amtsgericht im Prozess gegen einen 21-jährigen Asylbewerber das Kreuz im Gerichtssaal abgenommen hatte (wir berichteten). Und genau das musste Schmid jetzt auf Anweisung des Bayerischen Justizministeriums auch tun. Das Kreuz hängt nun wieder an gewohnter Stelle im Gerichtssaal, und nicht mehr – wie zuletzt – im Gang vor dem Sitzungssaal.

Auf die Frage nach dem Warum erklärt Klaus-Jürgen Schmid: “Das Ministerium hat die Anordnung aufgrund einer vorliegenden „Empfehlung für die Einrichtung eines Sitzungssaal“ gegeben.” In dieser Empfehlung sei eben ein Kreuz an der Wand vorgesehen. Ein Problem habe er mit dieser Entscheidung keinesfalls, betont der Richter.

Anzeige

Richterentscheid spaltet Deutschland

Seine Aktion hatte heftige Diskussionen und deutschlandweite Empörung ausgelöst. Während die einen Schmid vorwarfen, er hätte die abendländische Kultur verleugnet und würde mit einer radikal-islamistischen Organisation sympathisieren, zeigten andere Verständnis und beriefen sich auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Schmid selbst begründete das Abhängen des Kreuzes vor wenigen Wochen damit, dass es ein neues Gesetz gebe, welches Richtern verbiete, religiöse Zeichen wie beispielsweise eine Kette mit Kreuz-Anhänger sichtbar am Körper zu tragen. Und nachdem der Prozess einen religiösen Bezug gehabt habe, so Schmid vor wenigen Wochen, habe er es für richtig gehalten, das Kreuz abzuhängen.

Kein Kampf gewollt – jetzt kämpft er selbst

Außerdem habe er dem Angeklagten, einem Taliban, mit dem Abhängen des Kreuzes verdeutlichen wollen, dass sein Prozess von religiösen Absichten und Überzeugungen völlig unabhängig verhandelt werde, und dass zwischen Christen und Islamisten kein Dschihad, also kein Kampf, bestehe.

Deshalb habe er sich dazu entschlossen, ihn nicht unter dem sichtbaren Kreuz zu verurteilen. Dabei hatte der 21-jährige angeklagte Afghane laut Bild-Zeitung kein Problem mit dem Kreuz. Im Gespräch mit der Zeitung sagte er, der Richter hätte sich die Mühe sparen können. Ob das Kreuz hänge oder nicht, sei ihm egal.

Kreuze – Standard in bayerischen Gerichtssälen

Ganz und gar nicht egal war es dem Bayerischen Justizministerium. Dieses hatte Richter Schmid jüngst dazu aufgefordert, das Kreuz wieder aufzuhängen. Wie Pressesprecher Thomas Pfeiffer auf Nachfrage erklärt, würden in bayerischen Gerichtssälen grundsätzlich Kreuze hängen.

Sie sind Ausdruck der christlichen Tradition unseres Staatswesens.

Die Entscheidung über den dauerhaften Verbleib eines Kreuzes im Gerichtssaal obliege nicht einem Vorsitzenden im Rahmen der Sitzungsleitung, sondern sei Aufgabe der Justizverwaltung. Aus diesem Grund habe das Bayerische Justizministerium „im Rahmen der Dienstaufsicht“ deutlich gemacht, dass der bayernweite Standard für Sitzungssäle wieder hergestellt werden soll, indem das Kreuz im Sitzungssaal des Amtsgerichts Miesbach wieder angebracht wird.

„Die Wand trifft keine Entscheidung“

Bezugnehmend auf das von Schmid vorgebrachte Argument, es gebe ein neues Gesetz, welches es Richtern verbiete, religiöse Zeichen zu tragen, stellt Pfeiffer klar:

Der in seiner Endphase befindliche Gesetzesentwurf enthält ein Verbot für Richter und Staatsanwälte, bei allen Amtshandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke sichtbar zu tragen. Das hat aber nichts mit einem Kruzifix im Gerichtssaal zu tun.

Richter und Staatsanwälte müssten neutral sein und ihre Entscheidungen ausschließlich anhand der Gesetze treffen, so der Pressesprecher. Aber schon jetzt sei es nicht üblich, dass Richterinnen und Richter religiöse Symbole oberhalb der Robe tragen.

Die Regelung im geplanten Richter- und Staatsanwaltsgesetz ziele auf „die Neutralität der Person ab, die in dem Rechtsstreit die Entscheidung trifft, nicht aber auf die Einrichtung des Raumes, in dem die Entscheidung getroffen wird“. Das Kruzifix im Gerichtssaal sei – anders als ein religiöses Kleidungsstück, das der Richter sichtbar trage – per se nicht dafür verantwortlich, das Vertrauen in dessen Unabhängigkeit zu erschüttern.

Kurz gesagt: Die Wand, an der das Kreuz hängt, trifft keine Entscheidung. Entscheidungen treffen im Gerichtssaal allein die Richter und Staatsanwälte.

Deren Neutralität und Unabhängigkeit müsse auch nach außen ganz deutlich werden. Richter Schmid sieht’s gelassen: „Ich wollte einfach nur in Ruhe verhandeln.“

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner