Sollte das Gericht der Staatsanwaltschaft Recht geben und auf Mord entscheiden, droht der 49-jährigen Uschi D. eine lebenslange Haftstrafe.
Seit dem 4. Januar dieses Jahres sitzt die Tatverdächtige nun schon in Untersuchungshaft. Sie wird beschuldigt, die 65-jährige Rottacher Boutiquebesitzerin Ursula M. in ihrer Wohnung erst mit dem Messer bedroht und dann mit dem Riemen ihrer Handtasche erwürgt zu haben.
Das Motiv für die Tat soll laut Angaben der Kriminalpolizei Habgier gewesen sein. Dem Fahndungserfolg waren allerdings monatelange Ermittlungen vorangegangen. Erst der Abgleich mit den am Tatort gefundenen DNA-Spuren brachte die Ermittler auf die richtige Fährte.
Mordanklage
Nach ihrer Festnahme legte die 49-Jährige ein Geständnis ab. Doch damit war die Arbeit für die Polizei noch nicht abgeschlossen. So sagte Kripo-Chef Johann Schwaiger noch im Januar: „Man kann ja nicht einfach glauben, was gesagt wird. Man muss es auch hinterfragen und beweisen.” Unter anderem wurde im Rahmen dieser Ermittlungen auch die Schuldfähigkeit der Tatverdächtigen überprüft.
Im Juni dieses Jahres erhob die Staatsanwaltschaft München II dann Anklage gegen die mutmaßliche Täterin. „Wir plädieren auf Mord“, erklärte damals Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich. Zusätzlich werde man die Täterin noch wegen Raubes mit Todesfolge, Betruges und Urkundenfälschung anklagen, so Heidenreich weiter.
Zum genauen Strafmaß äußerte er sich wie folgt:
Das Gesetz sieht für Mord eine lebenslange Haftstrafe vor, die aber nach 15 Jahren nach einer erneuten Prüfung zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Ob es allerdings tatsächlich dazu kommt, wird sich erst im Laufe des anstehenden Prozesses zeigen. Dieser startet in knapp einem Monat am 28. November vor dem Landgericht München II. Innerhalb von einer Woche, so sieht es die Planung des Gerichts vor, soll dann das Urteil gefällt werden.
Wie der zuständige Staatsanwalt bestätigte, seien seit dem Ende der Ermittlungen nur noch Kleinigkeiten in der Prozessvorbereitung hinzugekommen. Der Tatvorwurf habe sich jedoch nicht geändert. Sollte die 49-jährige Ursula D. tatsächlich für den Mord ins Gefängnis kommen, soll ihr ihre bisherige Untersuchungshaft indes angerechnet werden.
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