Rottach stemmt sich gegen Maximalbebauung

Das „Pflegerfeld“ an der Rosenstraße ist noch Grünland. Aber nicht mehr lange. Drei Häuser könnten dort errichtet werden, darunter auch ein Mehrfamilienhaus, urteilt das Landratsamt. Doch die Gemeinde sieht das anders.

Das Pflegerfeld in der Rosenstraße soll maximal bebaut werden. / Quelle: Klaus Wiendl

Zuletzt hatte sich das Gremium Ende März mit den Vorbescheiden zum Bau von drei Einfamilienhäusern auf der grünen Wiese beschäftigt. Damals wurde bekannt, dass Anwälte als Antragsteller auftraten. Die wahren Grundstückseigentümer, ein betagtes Geschwisterpaar, hatte keine Ahnung, was auf ihrem Grundstück entstehen soll, so jedenfalls Josef S. „Das kann ich aus dem Stegreif jetzt nicht sagen“. Der 84-Jährige lebt inzwischen im Seniorenheim Schwaighof. Dafür nahm sein Tegernseer Anwalt das Heft in die Hand.

Schon seit Februar entbrennt der Streit um die geplante Bebauung. Ist die Baulinie der Häuser im Innen- oder Außenbereich? Oder ist es eine klassische Baulücke, wie das Landratsamt folgert? Wird das Pflegerfeld mit drei Häusern stark verdichtet? Offenbar ja, wie es noch im Februar aus dem Landratsamt hieß, nachdem man laut Bürgermeister Christian Köck gemeinsam vor Ort war. Genehmigt wurden nur zwei Häuser.

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Landratsamt „rudert zurück“

Doch die Bauwerber ließen nicht locker. Erneut wurde ein Ortstermin mit dem Landratsamt vereinbart. Nun waren plötzlich doch drei Häuser möglich. Anastasia Stadler (CSU) zeigte sich über die Haltung des Landratsamts irritiert. Wie denn der Sinneswandel zustande gekommen sei: „Vor vier Wochen noch zwei Häuser, nun drei“. Man habe sich vor Ort täuschen lassen, versuchte Christian Köck (CSU) die Aufklärung. Das Landratsamt sei „in sich gegangen und hat zurückgerudert“.

Denn drei Häuser würden in dieser Größe und den Abständen auf das Grundstück passen. Die Gemeinde hätte das Grundstück gerne im Außenbereich gesehen, so Köck, doch das Landratsamt habe dies „anders beurteilt“. In Miesbach sei die Erkenntnis gereift, dass auf dem Grundstück drei Häuser möglich wären. Diese würden sich „in die Eigenart der umliegenden Bebauung auch einfügen“. Damit lagen dem Bauamt nun drei verschiedene Lösungsvorschläge auf dem Tisch.

Die 1. Variante zeigte drei Einfamilienhäuser mit oberirdischen Garagen. In der 2. Variante hätten zwei von drei Häusern andere Firstrichtungen. Mit der 3. Variante sollte das Maximum aus dem Grundstück herausgeholt werden: Ein Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage in der Mitte, „flankiert von den beiden Einfamilienhäusern links und rechts“. Für ihn, so Köck, würden nach einem Gespräch mit dem Architekten nur die Varianten mit den drei Einfamilienhäusern „in Frage“ kommen. Die dritte Möglichkeit schließe er „kategorisch auch wegen der Nachbargrundstücke aus“. Man müsse nicht „auf Teufel komm raus alles verdichten“. Er schlage nur die 1. Variante vor, bekräftigte der Rathauschef. Ob denn eine massive Bebauung dort auch ohne Bebauungsplan zu verhindern sei, fragte Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG). „Ja“, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller.

Hat man im Rathaus die Planungshoheit?

Nachdem das Mehrfamilienhaus vom Tisch war, ging es noch um die verschiedenen Firstausrichtungen. Diese waren für Köck „nicht in Stein gemeißelt“. Auch im Bebauungsplan müssten die Firste „nicht alle in die gleiche Richtung schauen“. Sollte sich aber das Landratsamt bei dem Mehrfamilienhaus gegen die Gemeinde stellen und das Einvernehmen ersetzen, bleibe immer noch ein Bebauungsplan oder eine Veränderungssperre, klärte Obermüller auf. Doch soweit würde es aus Sicht von Köck nicht kommen, denn das Landratsamt wolle die „ortsplanerische Sicht der Gemeinde respektieren“. In Miesbach würde man nicht „mit aller Macht die Entstehung eines Mehrfamilienhauses fordern“. Es müsse „nicht immer das „Maximum sein“, beschied Köck.

Kategorisch lehnte Josef Lang (CSU) das Vorhaben ab. „Ich werde nach wie vor keiner Variante zustimmen“, auch wenn nach der „Rechtsauffassung“ des Landratsamts das Mehrfamilienhaus „machbar“ wäre. Schultes-Jaskolla hatte „das Gefühl, dass man uns eine Maximallösung präsentiert“. Daher würde auch sie keine der Varianten befürworten. Denkbar knapp war das Ergebnis. Mit 6:5 Stimmen kamen nur die beiden Varianten der drei Einfamilienhäuser in die Endausscheidung, mit oder ohne einheitlicher Firstausrichtung.

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