In der BR-Sendung „Jetzt red i“ stand Oberbayerns CSU-Chefin und Noch-Staatsministerin Ilse Aigner den Miesbachern Rede und Antwort (wir berichteten). Zur Sprache kam auch die geplante Wasserschutzzonen-Erweiterung im Mangfallgebiet. Damit seien „wahnsinnige Auflagen“ verbunden, bemängelte Bio-Landwirt Alois Fuchs. Er gehört zum Kreis jener Betroffenen, die das laufende Verfahren per Petition stoppen möchten.
Während die Münchner ihr Wasser kostenlos aus der Region ziehen dürfen und weiter wachsen, so Fuchs, werde der Landkreis eingeschränkt. Die Frage an Ilse Aigner lautete: Sind die Münchner wichtiger als die Miesbacher? Das Problem sei, antwortete Aigner, dass die Stadt München sehr stark wachse, weshalb die Flächen ausgeweitet werden müssen.
Rzehak wehrt sich gegen Aigners Aussagen
Da der Landkreis aber den höchsten Anteil an Biobauern habe, plädiere sie für eine vernünftige Lösung und begrüße eine gerichtliche Prüfung der Altrechte. Das Landratsamt habe ja bisher keinen Weg dahin gesehen (Beifall aus dem Publikum). Als Affront gegen Rzehak, dem man in dieser Angelegenheit Befangenheit unterstellt, wertete man ihre Aussage: „Es muss klar sein, dass jeglicher Verdacht von Abhängigkeiten ausgeräumt ist.“
Daraufhin hat Rzehak am Montag einen Brief an Aigner verfasst. Addressiert an die „liebe Ilse“. In der Sendung „Jetzt red i“ sei es beim Thema Erweiterung der Wasserschutzzone“ leider zu einigen Vereinfachungen gekommen“, schreibt der Landrat.
Das Wasserschutzgebiet werde beispielsweise nicht deshalb erweitert, weil die Stadt München mehr Wasser fördern will, sondern weil laut Aussagen der Fachbehörden „das derzeitige Schutzgebiet aus den 60er Jahren veraltet ist“, und “der Schutz der bestehenden Quellen nicht mehr ausreichend gewährleistet werden könne”.
Rzehak weist Befangenheits-Vorwürfe zurück
Als Ministerin sei sie (Ilse) Teil der Staatsregierung, schreibt Rzehak weiter. Umso „bemerkenswerter“ habe er deshalb ihre Aussage gefunden, sie würde „eine gerichtliche Prüfung der Altrechte begrüßen“. Die Regierung von Oberbayern und das Umweltministerium hätten immer die Position vertreten, dass die Altrechte bestehen, so Rzehak.
„Dürfen wir jetzt davon ausgehen, dass die Staatsregierung von ihrer bisherigen Rechtsposition abweicht?“ will der Landrat von Aigner wissen. In seinem Schreiben wehrt sich Rzehak insbesondere gegen den Verdacht, er könne befangen sein, weil er vor seinem Amtsantritt für das Kreisverwaltungsreferat München gearbeitet habe und dorthin wieder zurückkehren könnte, sollte er 2020 nicht mehr gewählt werden.
Dieser Verdacht werde von einem „Münchner Anwalt“ (Anm. d. Red.: Hierbei handelt es sich bekanntlich um Benno Ziegler) geäußert, so Rzehak, der beim Erörterungstermin zwei Tage zu Wort gekommen sei und zahlreiche Befangenheitsanträge gestellt habe. Unter anderem deshalb, weil ein Mitarbeiter des Landratsamts „spöttisch gegrinst“ haben soll.
Rzehak spricht von „peinlichen, parteipolitischen Spielchen“
Das wichtige Grundrecht der Petition sollte nicht für „peinliche, parteipolitische Spielchen“ missbraucht werden, schreibt Rzehak weiter. Er vertraue darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landtagsamt erkennen, worum es sich hier handelt: Um eine üble Diffamierungs-Kampagne.
Rzehak schließt mit den Worten: „Oder glaubst Du im Ernst, liebe Ilse, dass ich als ehemaliger Mitarbeiter in der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates – ohne jeglichen Bezug zum Thema Trinkwasser oder Wasserschutzzonen – befangen sein könnte (…) ? Schließlich handele es sich um ein staatliches Verfahren.
Gegenüber dem Merkur äußerte Aigner, sie habe Rzehak in keinster Weise irgendetwas unterstellt. Beim Thema Altrechte habe sie als Bürgerin gesprochen, nicht als Staatsministerin. Eine gerichtliche Klärung würde ihrer Meinung nach zum Rechtsfrieden beitragen. Auf Rzehaks Brief wolle sie aber noch persönlich antworten.
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