Salamitaktik von Grünwalder Bauherren

Der Fall ist längst aktenkundig, doch geschehen ist bisher nichts. Wieder kann ein Bauträger mehr Wohnraum verkaufen. Sein Trick: höher als genehmigt zu bauen. Bislang steht die Gemeinde diesen Auswüchsen machtlos gegenüber. Doch nun will man das in Rottach nicht mehr akzeptieren.

Vier Gebäude sind in der Werinherstraße entstanden / Archivbild: Klaus Wiendl

Schon Ende Juli platzte Bürgermeister Christian Köck (CSU) im Gemeinderat der Kragen, als sich die Grünwalder W2 Verwaltungs GmbH für ihre zwei Mehrfamilien- und zwei Einfamilienhäusern weitere Tekturen genehmigen lassen wollte. Waren doch auf dem 6.000 Quadratmeter Ufergrundstück an der Werinherstraße 2 die Baumasse aus den Fugen geraten. Die Grünwalder Firma wollte sich nicht nur die Erhöhung der Dachneigung von 20 auf 23 Prozent genehmigen lassen, auch die Anhebung der Firsthöhe um 24 Zentimeter auf 9,44 Meter sollten die Gemeinderäte abnicken.

Köck sprach damals von „dreisten Planänderungen mit Gewinnmaximierung“. Doch das Kind war schon in den Brunnen gefallen, denn der Bau war fast fertiggestellt. Zwar wurden die Anträge auf Tekturen abgeschmettert und auf die Zuständigkeit des Landratsamts verwiesen, doch ob in Miesbach Bußgelder verhängt wurden, ist nicht bekannt, offenbar auch nicht dem Bauamt in Rottach.

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„Eine Steinreihe runter“

Erneut zur Diskussion stellte dies in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Klaus Fresenius (FWG). Er wollte wissen, wieso der Bau deutlich höher als ursprünglich genehmigt ausgefallen sei. Auch bei anderen Neubauten habe er das „eindeutige Gefühl“, dass sie den angemessenen Rahmen überschreiten würden. Wenn aber die Bauten einmal fertig sind, gelte ein Rückbau meistens nicht als angemessen.

Dann gibt es halt entsprechende Strafen.

Fresenius regte an, einen Rohbau zu kontrollieren und nachzumessen, ob die Höhe im Normbereich ist. In dieser Phase, so glaubte Fresenius, wäre ein Rückbau noch möglich. „Gibt es ein Instrument, wo man rechtzeitig einschreiten könnte?“ Grundsätzlich sei das Rottacher Bauamt „nicht zuständig“, erwiderte deren Leiterin Christine Obermüller. „Es obliegt dem Landratsamt“. Dort würden wohl „zeitliche Probleme“ vorgeschützt werden.

Es gäbe aber mit „Digitalvermessungen entsprechende Instrumente, die gehen relativ schnell“. Dies wäre „durchaus sinnvoll“, so Obermüller, und wäre nicht unwirtschaftlich, wenn man zu dem Schluss käme: „eine Steinreihe runter“. Fresenius schlug vor, dass Obermüller das Landratsamt verständigt.

Versagt die Baustellenkontrolle, gibt es sie überhaupt?

Das bedeute in der Praxis aber, so Bürgermeister Christian Köck (CSU), „dass wir jede Baustelle kontrollieren müssen“. Das sei aufwändig, auch das Gerät müsste die Gemeinde anschaffen, ergänzte Obermüller. „So werden wir aber immer höher“, kritisierte Josef Kaiser (CSU), wenn sich der Bauherr mit der Dachneigung vertan habe. In 10 bis 15 Jahren könnten die höheren Häuser wieder als Bezugsobjekte geltend gemacht werden. Es müsste schon irgendwo festgehalten werden, dass das Gebäude zu hoch geraten sei. In entsprechenden Unterlagen sollte dann vermerkt werden, dass der Bau nicht als Bezugsobjekt für künftige Bauvorhaben herangezogen werden könne.

Wenn die Überschreitung der Höhe bekannt ist und nicht dagegen vorgegangen worden sei, sagte Obermüller, „dann ist das ein Bezugsfall“. Bei größeren Objekten sei dies Sache des Landratsamts oder von Vermessungsbüros. Wie es sich mit Teilbaugenehmigungen verhalte, fragte Kaiser. Diese gebe es nur bei Großvorhaben wie dem Hotelprojekt Seeperle in der Seestraße. Dort würden dann Teilbaugenehmigungen für Erdarbeiten oder Tiefgarage greifen.

Geringe Strafen

Jakob Appoltshauser (CSU) erinnerte an Rohbauabnahmen früherer Jahre: „Gibt’s die nicht mehr?“. Unisono verneinten Köck und Obermüller. Für Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) liege es daran, dass „die Strafe in keinem Verhältnis zu „den Vorteilen“ für einen Bauherrn durch „10 oder 20 Zentimeter höhere Häuser steht. Haben wir auf einen Rückbau keinen Einfluss?“

Für Architekt Andreas Erlacher (FWG) ist das Einschreiten „eine Frage des Zeitpunkts“. Aber die Gemeinde könne gar nichts tun, nur die vorgesetzte Behörde, das Landratsamt, informieren. Wenn eine Vermessung der Firsthöhe vom Rottacher Bauamt bei der Rohbaufertigstellung gewünscht werde, müsse dies dem Landratsamt mitgeteilt werden, so Erlachers Vorschlag für künftige Bauten, um zeitnah einen Rückbau verfügen zu können. Dagegen sei die Kontrolle, ob die Dachneigung eingehalten wurde, ein „zache“ Angelegenheit.

Obermüller schlug vor, dies in der kommenden Sitzung des Ortsplanungsausschusses zu besprechen. Erlachers trockener Kommentar: „Deswegen sind wir auch nicht gescheiter“.

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