Erst war es Landrat Olaf von Löwis (CSU), der sich gegen Diskriminierung Einheimischer und Angriffe auf die Pressefreiheit verwahrte. Jetzt meldet sich ausgerechnet der Politiker, der Franz Josef Haslberger überhaupt wieder hoffähig gemacht hat – mit einem erstaunlichen Statement. Wiessees Bürgermeister Robert Kühn (SPD) betont gegenüber der Tegernseer Stimme: “Die Saurüsselalm sollte immer der Allgemeinheit offen stehen, die Hausverbote stehen diesem vom Gemeinderat klar kommunizierten Grundsatz entgegen.”
Wie berichtet hatten Franz Josef Haslberger Ende Dezember 2021 gegen über 30 Mitarbeitende Hausverbote in der Saurüsselalm verteilt. Die meisten Menschen, viele davon Einheimische, die sich nie öffentlich über ihn oder seine Geschäftsgebaren rund um Bauer in der Au oder die neueröffnete Saurüsselalm geäußert haben, wurden so über Nacht ausgeschlossen. Kühn lässt das nicht kalt: “Ein pauschales Hausverbot für die gesamte Belegschaft ist überzogen und nicht gerechtfertigt”. Mehr noch, der 39-Jährige hat bereits versucht mit dem umstrittenen Unternehmer zu reden:
Ich habe Herrn Haslberger daher umgehend kontaktiert und ihm meine eben dargelegte Sichtweise unmissverständlich klar gemacht: Die Hausverbote für die gesamte Belegschaft müssen zurückgenommen werden.
Natürlich versucht der SPD-Politiker, den immer größer werdenden Schaden für ihn und die Gemeinde Bad Wiessee durch die Angelegenheit möglichst klein zu halten. Er bedient dabei das bei Politikern gern genommene Argument, dass es sich hier wohl um eine Privatfehde handele, bei der er gern als Vermittler auftreten wolle. Das Antlitz einer toleranten und ausgrenzungsfreien Gemeinde solle auch nach außen hin nicht beschädigt werden.
Überreaktion als Methode?
Dabei sind die Angriffe Haslbergers auch gegen andere Medien, unter anderem gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) oder das ZDF, bereits in der Vergangenheit in Bad Wiessee Thema gewesen. Die TS berichtete aus einem Prozess in München gegen den BR am 20. Juli 2014 über den Antrag des streitfreudigen Millionärs im Verfügungsverfahren damals so:
Künftig haben alle Mitarbeiter des BR „es zu unterlassen“, ohne Genehmigung Haslbergers Straßen zu „befahren“. Bei Nichtbeachtung droht Haslberger mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, oder mit bis zu sechs Monaten Haft für den Intendanten des BR, Ulrich Wilhelm.
Keiner der deutlich mehr als 3.200 Mitarbeiter des BR solle künftig die Straßen von Herrn Haslberger befahren dürfen, wenn es um die Berichterstattung über seine zahlreichen Immobilien gehe, so Antrag und Argumentation der beiden Haslberger-Anwälte. Manche deuten dies als Eingriff in die Pressefreiheit, um sich missliebige Reporter vom Hals zu halten.
Allerdings scheiterte der aus Freising stammende Beton-Unternehmer in einem Berufungsprozess nur wenige Monate später vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der Richter bezeichnete damals die vorgetragenen Gründe Haslbergers für die Klage gegen den BR als eine „Petitesse“, und betonte: „Für mich ist das eine Überreaktion. Unverhältnismäßig”, so der damalige Wortlaut im Merkur.
TS verklagt Saurüsselalm-Inhaber Franz Josef Haslberger
Die aktuelle Eskalation und versuchte Einschüchterung der Tegernseer Stimme sieht Kühns Parteifreundin Klaudia Martini, daher in einer Reihe mit den früheren Versuchen Haslbergers und erklärt: “Die Unterdrückung unliebsamer Meinungen oder Veröffentlichungen, – solange sie keinen Straftatbestand erfüllen oder das Pressegesetz verletzen – untermauert mit Repressalien geht gar nicht. Wehret den Anfängen!” Dies zu überprüfen, so die frühere Richterin, sei auch in diesem Fall “Sache der unabhängigen Verwaltungen und der Justiz.”
Genau das dürfte auch dieses Mal wieder das Landgericht München II in einem Prozess tun, den die TS gegen Haslberger mittlerweile führt. Auf eine erste anwaltliche Frist im Januar hatte dieser nicht reagiert. Wir werden über den Fall weiter berichten.
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