Schwerer Vorwurf gegen Rottacher Altenstift

Die Anschuldigungen wiegen schwer. Immerhin handelt es sich um eine renommierte Rottacher Seniorenresidenz. In ihr sei eine demente Heimbewohnerin um persönliche Gegenstände im Wert von 50.000 Euro gebracht worden, beteuert die Tochter und erstattete Anzeige. Das Stift will sich nun mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Gerade in Altenheimen kommt es häufig zu Diebstählen / Beispielbild

Gelegenheit macht Diebe – und gerade in Altenheimen gibt es viele. Gibt man den Begriff “Diebstähle in Seniorenheimen“ bei Google ein, erscheinen unendlich viele Vorkommnisse in Seniorenresidenzen. Nicht selten sind ganze Diebesbanden unterwegs. Immer wieder bittet die Polizei um Hinweise. Selten können die Täter auf frischer Tat ertappt werden. Entweder sie lenken die oftmals dementen Opfer unter falschen Vorzeichen ab, oder die Heimbewohner sind nicht im Raum.

Wie Ende November vergangenen Jahres, als eine Seniorin in einem Miesbacher Pflegeheim bestohlen wurde. Die 83-Jährige musste Anfang November für fast zwei Wochen ins Krankenhaus – als sie wiederkam, war ihr Schmuck aus ihrem abgesperrten Zimmer im Wert von 6.000 Euro weg. Wie der Täter rein kam, überprüft die Polizei in Miesbach derzeit.

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„Ringe vom Finger gezogen“

Den Beamten dürfte inzwischen auch eine Anzeige vom 24. Dezember aus der Wiesseer Polizeiinspektion vorliegen. Erstattet hatte sie Isabel G. aus Hamburg. Ihre 85-jährige Mutter ist seit einigen Jahren Bewohnerin der Einrichtung in bester Lage von Rottach-Egern. „Seit circa drei Jahren wird meine Mutter im Seniorenstift bestohlen“, versichert die Tochter gegenüber der Tegernseer Stimme.

Unter dem Diebesgut von etwa 50.000 Euro sei „wertvoller Schmuck, Cashmeredecken, mehrere Sachen von Hermès, sowie eine Uhr, eine Handtasche und Seidentücher“. Da habe sich ganz gezielt jemand die besseren Sachen gegriffen, so ihr Vorwurf.

Je dementer meine Mutter wird, desto dreister werden die Diebstähle. Zuletzt wurden auch die letzten Ringe von den Fingern gezogen.

„Wiederholt“ habe sie dies der „Heimleitung gemeldet“. Diese habe ihr erwidert, es sei doch bekannt, dass in solchen Institutionen geklaut werde, und sie solle doch zur Polizei gehen. Bis heute habe die Heimleitung nichts unternommen. Ganz im Gegenteil, behauptet Isabel G.

Bei einem Gespräch nach Weihnachten habe die stellvertretende Hauswirtschaftsleitung den Spieß umgedreht und sie als Urheberin der Diebstähle bezichtigt. Daraufhin sei sie zur Polizei und habe nicht nur Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt erstattet, sondern auch wegen Verleumdung.

Kein Einzelfall?

Auch andere Heimbewohner würden sich unsicher fühlen, behauptet die Hamburgerin. Ein befreundetes Ehepaar ihrer Mutter, die 2018 beide verstorben seien, sollen im Altenstift auch “ordentlich” beklaut worden sein, wie deren Tochter ihr in diesen Tagen mitgeteilt habe. Als Angehörige habe sie nur deshalb keine Anzeige erstattet, weil die Beweise dafür gefehlt hätten. So ginge es auch ihr, sagt Isabel G. Denn den Nachweis zu führen sei schwierig. „Ich hätte vorher alles fotografieren müssen“.

Da ihre Mutter wegen der zunehmenden Demenz überfordert gewesen sei, persönliche Dinge zu regeln, habe das Amtsgericht Miesbach eine Rechtsanwältin aus Rottach-Egern als Betreuerin eingesetzt. Eine Entscheidung, die sie und ihre im Ausland lebende Schwester „bis heute nicht bereut haben“. Wenn die Kinder zu weit weg seien, „macht dies Sinn“. Auch dieser Betreuerin seien „häufige Diebstähle“ in dem Stift bekannt.

Seniorenstift widerspricht

In einer Erklärung an die Tegernseer Stimme räumt das Stift „ein laufendes Rechtsverfahren“ ein. Denn man sehe sich „derzeit durch die Tochter einer Bewohnerin massivsten ehrverletzenden Unterstellungen und nicht nachweisbaren, abenteuerlich wirkenden Behauptungen ausgesetzt“. Die Tochter der Bewohnerin besitze für ihre Mutter allerdings keine Vertretungsberechtigung und ist auch keine gesetzliche Betreuerin.

Die fehlende Berechtigung ihre Mutter zu vertreten, ergibt sich aus dem Umstand, dass das zuständige Betreuungsgericht die Notwendigkeit gesehen hat, nicht die Tochter, sondern eine Rechtsanwältin als Betreuerin der Bewohnerin einzusetzen.

So wehrt sich die Leitung des Stifts – vor allem auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – gegen die Vorwürfe der Tochter. Man werde sich „gegen die Unterstellungen und Behauptungen mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen“.

Ein Beamter der Wiesseer Polizei wollte zum konkreten Fall keine Auskunft geben, erklärte aber pauschal: „In Kliniken oder großen Einrichtungen, in denen viele Menschen unterwegs sind, kommt es immer wieder mal zu Zugriffen auf das Eigentum von Patienten“. Das sei aber kein Problem des Landkreises, sondern eine bundesweite Erkenntnis.

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