Was darf ich an Weihnachten und was nicht? Viele Menschen im Tal stellen sich gerade genau diese Frage. Denn die beschlossenen Maßnahmen wirken oft undurchsichtig und kompliziert. Also, wie ist das denn jetzt mit der Ausgangssperre und der Weihnachtsfeier im engen Kreis? Das Bayerische Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration hat alle nötigen Antworten.
Eltern rausschmeißen und Hund einsperren?
Die beliebteste Frage ist vermutlich die, wie es ist, wenn man an Weihnachten familiären Besuch bekommt. Um 19.30 Uhr gibt es Abendessen und um 21.00 Uhr müssen die Eltern wieder raus gescheucht werden, oder wie? Muss man um 21.00 Uhr wirklich wieder in der eigenen Wohnung sein oder reicht es, dann im Auto auf dem Nachhauseweg zu sitzen? Das Innenministerium findet ganz klare Worte:
Seit dem 16. Dezember 2020 besteht bayernweit eine nächtliche Ausgangssperre: Sie dürfen sich nach 21.00 Uhr nicht mehr außerhalb der Wohnung aufhalten, in der Sie sich gerade befinden. Das bedeutet, wenn Sie sich gerade zu Besuch bei einem anderen Hausstand befinden, müssen Sie entweder bis 21.00 Uhr zuhause sein oder dort übernachten.
Bedeutet, der Heimweg muss immer mit einberechnet werden oder man bleibt über Nacht. Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, auch an Heiligabend, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen. Doch was ist beispielsweise, wenn mein Hund nach 21.00 Uhr nochmal dringend raus muss? Diese Situation fällt unter die Ausnahmen der nächtlichen Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung zwischen 21.00 und 05.00 Uhr ist also bei folgenden Ausnahmen erlaubt:
- ein medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfalls oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen,
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- die Begleitung Sterbender,
- Handlungen zur Versorgung von Tieren (wie beispielsweise Spazierengehen) oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Ein Hausstand + Familie oder Freunde
Wichtig für die kommenden Feiertage ist generell: Jeder Hausstand darf vom 24. Dezember bis 26. Dezember maximal vier weitere erwachsene Personen einladen. Außerdem deren Kinder, solange sie unter 14 Jahre alt sind. Alle Gäste müssen jedoch aus dem “engsten” Familienkreis stammen. Also Familienmitglieder wie Eltern, Kinder und Enkel. Auch Ehegatten oder Lebenspartner sind erlaubt. Geschwister, deren Kinder und Haushaltsangehörige gehören ebenfalls dazu.
Singles, Pärchen oder Menschen ohne nahe Familie werden vom diesjährigen Weihnachtsfest aber nicht ausgeschlossen und dürfen mit engen Freunden feiern. Allerdings gibt es auch hier Regeln. Der eigene Hausstand darf sich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen, “solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.” Kinder unter 14 Jahren sind auch hier ausgenommen.
Was ist mit Gottesdiensten an Heiligabend?
Die traditionellen Christmetten nach 21.00 Uhr können dieses Jahr nicht stattfinden. Wer zu Weihnachten dennoch einen früheren Gottesdienst besuchen möchte, den erwarten strenge Regeln. Beispielsweise ein Gesangsverbot sowie Maskenpflicht auch am Platz, eine Anmeldepflicht und natürlich der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern. Weitere Informationen findet ihr im FAQ des Innenministeriums.
Hier geht’s außerdem zum großen Übersichtsartikel für alle Gottesdienste im Tegernseer Tal.
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