Aufgrund des sich weiter ausbreitenden Coronavirus wurde das öffentliche Leben in Bayern stark eingeschränkt. „Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet, sodass die WHO am 11.03.2020 das Ausbruchsgeschehen als Pandemie bewertet hat“, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung. „Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern.“
Wie bereits bekannt, sind vor allem ältere Personen und Menschen mit Grunderkrankungen stark gefährdet und können an dem Virus sterben. „Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.“
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat daher klare Regelungen für das öffentliche Leben beschlossen. Doch noch immer herrscht teilweise Verwirrung. Wann dürfen denn nun Restaurants öffnen? Dürfen Friseure weiterhin Kunden betreuen? Und können Regionen für Touristen geschlossen werden?
In Abstimmung mit dem Landratsamt Miesbach wollen wir unsere Leser erneut über die wichtigsten Regelungen informieren.
Freizeitgestaltung:
Seit gestern ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, untersagt. Hierzu zählen insbesondere
- Sauna- und Badeanstalten, Wellnesszentren und Thermen
- Tagungs- und Veranstaltungsräume
- Clubs, Bars und Diskotheken
- Spielhallen, Vereinsräume und Sporthallen
- Kinos, Theater, Museen und Bibliotheken
- Sport- und Spielplätze sowie Tierparks
- Fitnessstudios und Tanzschulen
- Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
Noch gilt in Bayern keine Ausgangssperre. Allerdings appellieren Politiker wie auch Experten seit Tagen, den Kontakt zu anderen Menschen so gut es geht zu vermeiden. Zwar sind Spaziergänge an der frischen Luft durchaus förderlich für das Immunsystem, allerdings sollte auch hier der nötige Sicherheitsabstand zwischen den Personen eingehalten werden.
Dass sich daran allerdings viele Menschen nicht halten, zeigen aktuelle Bilder aus Seeglas. Dort ist der Parkplatz teilweise voll, Menschen finden sich in Grüppchen auf den Wiesen zusammen und toben mit ihren Kindern auf dem Spielplatz. Daher der Appell nochmal an alle Bürger: Bleibt zu Hause, soweit es möglich ist!
Gastronomie, Hotellerie und Tourismus:
Ab heute dürfen in der Gastronomie nur noch Speiselokale und Betriebskantinen von 6:00 bis 15:00 Uhr öffnen. Es muss sichergestellt sein, dass sich in einem Raum maximal 30 Personen aufhalten, mit jeweils einem Abstand von mindestens 1,5 Metern. Es gibt Kontrollen, die die Umsetzung der Maßnahmen überprüfen. Später am Tag können Lokale noch Speisen “to go” verkaufen oder ausliefern.
Hotels dürfen in Bayern weiterhin geöffnet bleiben – allerdings nicht mehr für Touristen. Wer in einem Hotel übernachten möchte, muss nachweisen, geschäftlich zu reisen. Zahlreiche Hotels haben allerdings mittlerweile ihren Betrieb eingestellt, so zum Beispiel auch das Bachmair Weissach Spa & Resort. Neben Hotel-Übernachtungen für Touristen sind auch Reisebus-Touren sowie Stadt- und Landschaftsführungen, wie beispielsweise durch das Tegernseer Tal, verboten.
Allerdings strömen derzeit weiter zahlreiche Tagestouristen zu uns in die Region. Wie wir als Redaktion, aber auch viele unserer Leser am vergangenen Wochenende beobachten konnten, wollten tausende Tagestouristen das schöne Wetter wieder am Tegernsee oder Schliersee genießen. Währenddessen wurden beliebte Ausflugsziele wie Sylt, Föhr und andere Inseln für den Tourismus gesperrt. Auch Schleswig-Holstein riegelt ab dem 18. März komplett ab. Seit heute dürfen Touristen Schleswig-Holstein nicht mehr betreten.
Einzelhandel und Dienstleister:
Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Ausnahmen gelten nur für:
- Lebensmittelhandel
- Getränkemärkte
- Banken
- Apotheken
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Optiker
- Hörgeräteakustiker
- Post-Filialen
- Tierbedarf
- Bau- und Gartenmärkte
- Tankstellen
- Reinigungen
- und der Online-Handel
Auch Ärzte sowie Physiotherapeuten u.Ä. dürfen weiter öffnen. Allerdings empfiehlt es sich, nicht unbedingt wichtige Termine zu verschieben. Für viel Verwirrung sorgte auch die Frage, ob Friseure und andere Handwerksbetriebe in Bayern nun geöffnet bleiben oder nicht. Bisher gilt: Solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern, auch unter den Kunden, eingehalten wird, dürfen Handwerksbetriebe sowie Friseursalons weiter offen bleiben.
Veranstaltungen:
Seit gestern sind Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen. Wichtig hierbei zu betonen, dass sämtliche Teilnehmer an solch privaten Veranstaltungen einen persönlichen Bezug, beispielsweise durch die Familie oder den Beruf, zueinander haben sollten. Dennoch wird grundsätzlich geraten und dazu aufgerufen, soziale Kontakte weitestgehend zu vermeiden.
Vor allem vor sogenannten Corona-Partys wird gewarnt. Erst kürzlich trafen sich rund 100 Jungendliche im Nürnberger Stadtpark zum Feiern und ließen dazu eine mit Generatoren betriebene Musik- und Lichtanlage laufen. Bei einer “Corona-Party” in Schwabach waren es rund 50 Jugendliche in einem Skater-Park. Die Polizei musste in beiden Fällen die Partys beenden und Platzverweise erteilen. „Sorry, aber das geht gar nicht“, erklärte hierzu Ministerpräsident Markus Söder gestern. Wer in diesen Tagen die Vorgaben bewusst ignoriere, soziale Kontakte einzudämmen, gefährde sich selbst und auch andere.
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