Wert steigt auf 142

Die Lage im Landkreis Miesbach spitzt sich weiter zu. Über den Dienstag ist die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage auf 142 gestiegen. Alle Infos zur Entwicklung rund um Corona lest ihr im News-Ticker.

Quelle: Landratsamt Miesbach

Update – 28.10.2020 – 22.30 Uhr

Hier der aktuelle News-Ticker der TS.

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Update – 27.10.2020 – 17.42 Uhr

Im Laufe des Tages sind die Infektionszahlen erneut deutlich gestiegen. 26 neue Fälle in sieben Tagen kommen hinzu. Damit liegt der Landkreis jetzt bei 142 Neuinfektionen/sieben Tagen.

Insgesamt haben wir 174 Covid-19-Erkrankte in den Gemeinden des Landkreises. Alle Infos und Grafiken findet ihr außerdem auf der Seite des Landratsamts.

Quelle: Landratsamt Miesbach

Update 27.10.2020 – 13.02 Uhr

Hier findet ihr die aktuellen Infos aus dem Landratsamt und alle Maßnahmen für den Landkreis Miesbach, die ab morgen in Kraft treten.

Update 27.10.2020 – 7.32 Uhr

Laut aktuellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist der Wert der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen für den Landkreis Miesbach von gestern auf heute über den Schwellenwert von 100 angestiegen. Aktuell liegen wir bei 116 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen.

Landkreis überschreitet den Schwellenwert / Screenshot RKI

Das bedeutet die Sperrstunde für die Gastronomie wird von 22 Uhr auf 21 Uhr heruntergesetzt. Öffentliche Veranstaltungen werden auf 50 Personen begrenzt (ausgenommen sind Demos und Gottesdienste). Entschieden werden muss nun außerdem, wie man mit dem Unterricht in Schulen weitermacht.

Informationen dazu werden im Laufe des Tages folgen.

Update 26.10.2020 – 14.02 Uhr

Die Kindertagesstätte „Die kleinen Strolche“ in Holzkirchen öffnet wieder schrittweise ihre Türen. Bereits seit heute ist die Krippengruppe „Ministrolche“ mit 16 Kindern wieder geöffnet. Ab morgen ist die „Sonnengruppe“ (25 Kindergartenkinder) wieder geöffnet, die „Sternengruppe“ (25 Kindergartenkinder) kann ab Freitag den 30.10.2020 wieder von den Kindern besucht werden.

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Update 26.10.2020 – 8.42 Uhr

Laut aktuellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist der Wert der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen für den Landkreis Miesbach von gestern auf heute um elf neue Fälle gestiegen. Wir liegen daher aktuell bei 96. Bei 100 erreicht der Landkreis den nächsten Schwellenwert. Dann gelten noch strengere Maßnahmen.

Dann dürfen keine Veranstaltungen mit über 50 Personen stattfinden. Ausgenommen davon sind Gottesdienste und Demonstrationen. Die Sperrstunde wird auf 21 Uhr vorverlegt.

Update – 25.10.2020 – 07.10 Uhr

Laut aktuellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist der Wert der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen für den Landkreis Miesbach erneut gestiegen. Derzeit liegt dieser bei 85. Damit nähern wir uns dem nächsten Schwellenwert von 100.

Update 23.10.2020 – 18.12 Uhr

Auch für alle Grenzpendler ändert sich ab morgen einiges. Hier findet hier alle Infos dazu.

Update 23.10.2020 – 11.53 Uhr – Inzidenzwert steigt weiter

Von Donnerstag auf Freitag ist der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Miesbach weiter angestiegen. So gab es innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner 77 Neuinfektionen. Wie Ministerpräsident Markus Söder gestern bekannt gab, werden die Corona-Maßnahmen ab einem Wert von 100 weiter verschärft.

77 Neuinfektionen innerhalb einer Woche – Stand: 23.10.2020.

Aktuell dürfen sich im Landkreis Miesbach unter anderem maximal fünf Personen oder zwei Haushalte treffen. Das heißt, mehr als fünf Personen sind nur erlaubt, wenn diese aus maximal zwei Haushalten kommen. Zudem gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr und ein Maskengebot für alle Schüler jeder Jahrgangsstufe.

Insgesamt gibt es in der Region aktuell 87 aktive Fälle. Diese verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Gemeinden:

Quelle: LRA

Update 22.10.2020 – 16.46 Uhr – 67 Fälle in sieben Tagen

Seit gestern ist der 7-Tage-Inzidenzwert erneut gestiegen. Aktuell liegt er im Landkreis Miesbach bei 67 und ist damit deutlich höher als der Schwellenwert 50. Seit heute gelten folgende Maßnahmen:

  • Sperrstunde ab 22.00 Uhr
  • sämtliche privaten Kontakte und Feiern (z.B. Geburtstagsfeier, Hochzeitsfeier, Trauerfeier): maximal fünf Personen oder zwei Haushalte (das heißt, mehr als fünf Personen sind nur erlaubt, wenn diese aus maximal zwei Haushalten kommen)
  • Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22.00 Uhr
  • Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen: Bahnhöfe, Bushaltestellen, Märkte
  • Maskenpflicht am Platz für Schüler aller Jahrgangsstufen inklusive Grundschule
  • Maskenpflicht am Platz bei Theatern, Kinos etc.
  • Maskenpflicht auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte
  • In Landkreis-eigenen Sporthallen dürfen sich maximal fünf Sportler in einem Sporthallendrittel aufhalten, zudem gilt eine Maskenpflicht bei nicht-sportlicher Betätigung sowie für Zuschauer

67 Fälle innerhalb von sieben Tagen – Stand: 22.10.2020 / Quelle: Landratsamt Miesbach

Update – 21.10.2020 – 16.28 Uhr – Weitere Einschränkungen ab Donnerstag

Die Corona-Lage im Landkreis im Überblick:

  • Landkreis überschreitet Schwellenwert, rote Stufe auf der Corona-Ampel erreicht
  • Schärfere Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 22.10.2020
  • Ziel der Maßnahmen: Präsenz-Betreuung an Schulen und Kindertageseinrichtungen so lange wie möglich aufrechterhalten
  • Keine Ausnahme von Maskenpflicht für Grundschüler möglich, jedoch Abweichungen im Landkreis zu Vorgaben der Staatsregierung
  • Landkreis führt „Sport-Ampel“ für Landkreis-Sporthallen ein

Der Landkreis Miesbach hat den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Das Robert-Koch-Institut meldet eine 7-Tage-Inzidenz von 51 für den Landkreis. „Amtsintern geht man jedoch von einem noch deutlich höheren Wert aus, weil nach der Stichzeit des RKI weitere Fälle beim Gesundheitsamt eingegangen sind“, erklärt Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts.

Diese Maßnahmen gelten ab morgen

Ab Donnerstag, den 22.10.2020, gelten daher folgende Maßnahmen über die 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinaus:

  • Sperrstunde ab 22.00 Uhr
  • sämtliche privaten Kontakte und Feiern (z.B. Geburtstagsfeier, Hochzeitsfeier, Trauerfeier): maximal fünf Personen oder zwei Haushalte (das heißt, mehr als fünf Personen sind nur erlaubt, wenn diese aus maximal zwei Haushalten kommen)
  • Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22.00 Uhr
  • Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen: Bahnhöfe, Bushaltestellen, Märkte
  • Maskenpflicht am Platz für Schüler aller Jahrgangsstufen inklusive Grundschule
  • Maskenpflicht am Platz bei Theatern, Kinos etc.
  • Maskenpflicht auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte

„Diese Maßnahmen sind durch die Bayerische Corona-Ampel verbindlich vorgegeben“, so Stadler. Ausnahmen könnten nur erteilt werden, wenn es ein abgrenzbares Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung, gäbe. Doch die Sprecherin betont:

Das Infektionsgeschehen ist jedoch über den gesamten Landkreis, alle Gemeinden und alle Bevölkerungsgruppen verteilt, sodass von den Ausnahme-Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht werden kann.

Deshalb kann auch von der Maskenpflicht am Platz, die nun auch für Grundschüler gilt, keine Ausnahme gemacht werden. „Aktuell stehen insgesamt fünf Schulklassen (heute eine weitere am Gymnasium Tegernsee) und drei Kindertageseinrichtungen unter Quarantäne“, erklärt Stadler. Betroffen sind neben dem Tegernseer Gymnasium die Realschulen Gmund und Holzkirchen sowie das Berufliche Schulzentrum und Gruppen des Kindergartens ‚Kleine Strolche’ in Holzkirchen, des Betriebskindergartens ‚Lou’ der Papierfabrik Louisenthal und der Evangelischen Kinderkrippe in Rottach (wir berichteten).

Das gilt für Schüler aller Jahrgangsstufen

Die Koordinierungsgruppe habe sich heute Vormittag unter der Leitung von Landrat Olaf von Löwis lange und ausführlich mit der Frage beschäftigt, wie Schulunterricht und Kindertagesbetreuung in den kommenden Wochen und Monaten möglich sein wird. Löwis hat die Zielsetzung vorgegeben: „Kinder sollen so lange es irgendwie möglich ist, vor Ort in den Schulen und Kindertageseinrichtungen betreut werden.“

Der Landkreis weicht deshalb in zwei Punkten von den Vorgaben der Staatsregierung ab:

  1. Eigentlich müssten Schüler ab der 50er Inzidenz zusätzlich zu den Masken einen Abstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer einhalten. Weil das aber räumlich in den meisten Schulen nicht möglich ist, würde diese Vorgabe einen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanz-Unterricht bedeuten. Landrat Olaf von Löwis hat deshalb entschieden, dass Präsenzunterricht weiterhin stattfindet, auch wenn der Abstand im Klassenzimmer nicht gewahrt werden kann.
  2. Bei den Kindertageseinrichtungen hat Landrat Olaf von Löwis entschieden, dass weiterhin Stufe 2 des dreistufigen Rahmenplans gilt. Gruppengrößen müssen also nicht reduziert werden. Kinder mit leichten Krankheitssymptomen wie Schnupfen oder gelegentlicher Husten dürfen weiter in die Kindertageseinrichtung. (In Stufe drei, die ab der 50er Inzidenz aktiviert werden kann, müsste die Gruppengröße reduziert werden und ein negativer Corona-Test bei Krankheitssymptomen vorgelegt werden. Beides würde dazu führen, dass wieder mehr Kinder von der Kindertagesbetreuung ausgeschlossen werden würden.)

Um die Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen und für die Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen komme der Landkreis aber nicht rum. Miesbachs Landrat hierzu: „Ich verstehe es persönlich sehr gut, dass sich viele Eltern Sorgen machen, wenn ihre Kinder nun Maske tragen müssen.“

Er habe selbst zwei inzwischen erwachsene Söhne und Enkel, auch im Grundschulalter, und habe größtes Verständnis für alle Eltern, die ihm schreiben. „Jedoch bleibt uns momentan nichts Anderes übrig. Die Masken helfen uns dabei, Präsenzunterricht stattfinden zu lassen.“ Er macht deutlich:

Ohne Masken könnten wir an vielen Schulen keinen Präsenzunterricht mehr durchführen. Das wäre fatal für die Eltern.

Nachdem Maskenpflicht nun für alle Schüler in der Schule und an den Bus- und Bahnhaltestellen gilt, bittet die Koordinierungsgruppe darum, dass die Kinder die Masken auch auf den stark frequentieren Schulwegen, beispielsweise auf dem Gehsteig zwischen Bahnhof und Schule, tragen.

Landkreis Miesbach führt „Sport-Ampel“ ein

In Anlehnung an die bayerische Corona-Ampel führt der Landkreis zudem eine „Sport-Ampel“ für die Landkreishallen ein:

  • Stufe grün – es gelten die Regelungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
  • Stufe gelb – es gelten die Regelungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Darüber hinaus dürfen sich nur maximal zehn Sportler in einem Sporthallendrittel aufhalten, es gilt eine Maskenpflicht bei nichtsportlicher Betätigung und eine Maskenpflicht für Zuschauer.
  • Stufe rot – es gelten die Regelungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Darüber hinaus dürfen sich nur maximal fünf Sportler in einem Sporthallendrittel aufhalten, es gilt eine Maskenpflicht bei nichtsportlicher Betätigung und eine Maskenpflicht für Zuschauer.

Die Maßnahmen gelten so lange, bis der Inzidenz-Wert sechs aufeinanderfolgende Tage unter dem Schwellenwert (50) beziehungsweise dem Signalwert (35) liegt.

Alle Grafiken finden Sie in großer Größe unter: www.landkreis-miesbach.de/coronavirus

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Update – 21.10.2020 – 12.20 Uhr

“Landkreis Miesbach überschreitet Corona-Schwellenwert am 21.10.2020”, teilt jetzt auch das Landratsamt Miesbach mit. Informationen zu weiteren Einschränkungen folgen am Nachmittag. Für 13 Uhr ist eine Regierungserklärung angesetzt. “Wir wollen nicht zur weiteren Verunsicherung beitragen, indem wir schon jetzt Maßnahmen bekanntgeben, die nach der Regierungserklärung eventuell überholt sind”, so die Pressesprecherin Sophie Stadler.

Erstmeldung 21.10.2020 – 09.32 Uhr – Landkreis überschreitet Schwellenwert

Laut aktuellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat nun auch der Landkreis Miesbach den Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage überschritten. Das RKI meldet 51 Neuinfektionen.

Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Miesbach ist laut RKI auf 51 gestiegen. / Quelle: RKI

Gemäß der “Corona-Ampel” der Bayerischen Staatsregierung müssen im Landkreis nun schärfere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ergriffen werden. So ist unter anderem vorgeschrieben, die Sperrstunde und das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen von 23.00 auf 22.00 Uhr zu senken. Kontakte und Feiern im privaten und öffentlichen Raum werden auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt.

Weitere Informationen seitens des Landratsamts Miesbach werden im Laufe des Tages erwartet.

In unserem News-Ticker zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf den Landkreis Miesbach findet ihr alle Neuigkeiten, Schulausfälle und sonstigen Maßnahmen auf einen Blick. Schickt uns eure Bilder und Infos auf Facebook oder schreibet uns per E-Mail an info@tegernseerstimme.de.

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