Am Donnerstag ging es vor dem Landgericht II in München endlich zu Ende. Georg von Preysing, Gmunds Bürgermeister im Ruhestand, hatte wegen einer Berichterstattung vor knapp drei Jahren gegen die Tegernseer Stimme geklagt. Die TS hatte damals, zur Einordnung einer Dienstaufsichtsbeschwerde von Josef Demmel gegen Georg von Preysing, aus einem Urteil eines Richters zitiert. Der hatte dem Gmunder Rathauschef fragwürdige Methoden im Zusammenhang mit dem Streit um ein geplantes Hotel auf Gut Kaltenbrunn attestiert.
Unser Fehler: Wir verorteten die Aussage im Artikel bei der ersten Instanz, dem Amtsgericht. Stattdessen hatte aber ein Richter an einem Landgericht, also die nächsthöhere Instanz, diese Aussage im Rahmen eines Berufungsurteils aus dem Mai 2005 getätigt. Von Preysing hatte mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde Gmund gegen die aus seiner Sicht falsche Berichterstattung geklagt.
Letztlich trafen beide Parteien einen Vergleich: Wir übergeben mit dem Ex von Gmund einen Scheck über 7.000 Euro an das Pius Kinderhaus Gmund. Die Sache ist durch. Gleichwohl steht jedem frei, das machte der Richter bei der gestrigen Verhandlung auch deutlich, den Richter vom Landgericht jederzeit mit seiner Aussage zu zitieren. Aber jetzt ist bald Weihnachten, und wir freuen uns auf den Termin mit Georg von Preysing zur gemeinsamen Scheck-Übergabe.
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