Wie berichtet hatte das Landratsamt kürzlich die Öffentlichkeit darüber informiert, dass ein Teil der seit über 100 Jahre bestehenden Altrechte zur Wassergewinnung im Mangfalltal widerrufen wird. Damit hatte es quasi eine “Lücke” gefunden, den Münchnern die Wasserentnahme einzuschränken.
Verwundert darüber zeigte sich ausgerechnet der Verein „Unser Wasser“, der die Altrechte jahrelang angezweifelt und vom Landratsamt sogar eine rechtliche Prüfung in dieser Angelegenheit gefordert hatte. Vor Gericht könne man im Falle eines Rechtsstreits möglicherweise unterliegen, warnte der Verein in einem Offenen Brief an das Landratsamt.
„Alles Behauptungen, die weder inhaltlich zutreffend noch neu sind“, hieß es daraufhin in einem Schreiben des Landratsamtes (wir berichteten). Dieses hatte man zwar der Öffentlichkeit zukommen lassen, nicht aber dem Verein, wie dessen Vorsitzender Norbert Kerkel noch vor wenigen Tagen mitteilte.
Wieso kommt Widerruf erst jetzt?
Den Verein „Unser Wasser“ beschäftigt in diesem Zusammenhang eine Frage ganz besonders: Wieso kommt das Landratsamt erst jetzt darauf, die Altrechte in Frage zu stellen, wo man doch im Vorfeld ganze zwei Jahre dafür gebraucht hatte, um diese zu prüfen? Mit dem Ergebnis, dass an den Altrechten „kein Zweifel“ besteht, und die Stadtwerke München weiterhin berechtigt sind, nicht nur uneingeschränkt Mangfallwasser zu beziehen, sondern auch damit zu werben.
Damit soll jetzt Schluss sein. Mit dem Teilwiderruf stellte das Landratsamt in aller Deutlichkeit fest: „Die Stadt München darf mit dem Mangfallwasser kein Geld verdienen. Das Trinkwasser muss dem Allgemeinwohl dienen.“ Was für die Münchner in der Konsequenz bedeutet, dass auch ihre Umlandgemeinden künftig nur in sehr eingeschränktem Maß mitversorgt werden. Weil der Widerruf gegen den Willen der Stadtwerke München erfolgte, befürchtet der Verein „Unser Wasser“ dagegen nun deren Klage.
Wenn’s ums Ganze geht, ist der Verein dabei
Für Norbert Kerkel, Vorsitzender des Vereins, ist jedoch eines klar: Die alten Rechte sind nicht teilbar. Wenn schon ein Urteil, dann ein „gscheits“. Eines, das nicht nur über einen „untergeordneten“ Teil der Altrechte entscheidet, sondern über die Altrechte im Gesamten. Hier werde mit einer „unvollkommenen Argumentation“ ein „Nebenkriegsschauplatz“ aufgemacht, kritisiert Kerkel.
„Es geht um die zaghafte, unvollständige und somit möglicherweise wirkungslose Argumentation des Landratsamtes, weil die Aberkennung des Alten Rechts allein für den Speisekanal IV ein viel zu schwaches Argument sein dürfte, um vor Gericht bei einer Klage der Stadtwerke bestehen zu können.“
Verein kritisiert „zweifelhafte Vorgehensweise“ des Landratsamts
Weiter prangert er an, dass das Landratsamt die Aussagen des Vereins absichtlich „verbiege“, um die nach Meinung des Vereins „zweifelhafte Vorgehensweise“ zu rechtfertigen. Wie berichtet hatte das Landratsamt folgende Passage des Vereins aus dessen „Offenen Brief“ zitiert und sich vehement dagegen gewehrt:
Das Landratsamt hat immer wieder den Eindruck erweckt, (…) fast ausschließlich die Interessen der Stadtwerke München GmbH, des Landesamtes für Umwelt und der Regierung von Oberbayern zu berücksichtigen.
Diesen Eindruck versuche der Verein zwar immer wieder zu erwecken, so das Landratsamt in seinem Schreiben, die Realität sei jedoch eine andere: Weil das Landratsamt für eine „rechtsstaatliche und transparente Durchführung des Verfahrens“ einstehe, sei die Rechtslage nicht vom Landratsamt, sondern von Bundestag und Landtag in einem demokratischen Verfahren festgelegt worden.
Altrechte längst erloschen?
Das sieht der Verein „Unser Wasser“ anders. Zahlreiche Behauptungen der Stadtwerke seien „unkritisch und ungeprüft“ übernommen und Gegenargumente kaum berücksichtigt worden, kontert dieser. Das Landratsamt gehe sogar so weit, Tatsachen ins Gegenteil zu verkehren. Hierzu nennt der Verein ein Beispiel:
Weil die Stadtwerke es versäumt hatten, ihre Altrechte am 6. März 1964 anzumelden, seien diese nach zehn Jahren erloschen und hätten deshalb heute keine Gültigkeit mehr. Im Landratsamt hingegen verweise man in diesem Zusammenhang auf einen Aktenvermerk aus dem Jahr 1977, so Kerkel, in welchem behauptet wird, dass noch am letzten Tag der Frist wegen einer Eintragung ins Wasserbuch beim Landratsamt vorgesprochen worden sei.
Das Landratsamt als Erinnerungsstütze der Stadtwerke
Das Dokument sei insgesamt so fragwürdig, dass es kaum als Beleg dienen könne, so Kerkel. Dass sich die Stadtwerke erst jetzt – nach so vielen Jahren – plötzlich an diese wichtige Eintragung erinnere, sei mehr als komisch. Das Landratsamt behaupte indes weiter, es seien die Stadtwerke gewesen, die im Jahr 1990 die Eintragung ins Wasserbuch erneut angemahnt hätten.
Tatsächlich sei es aber das Landratsamt selbst gewesen, so Kerkel, welches die Stadtwerke auf die fehlenden Unterlagen aufmerksam gemacht hatte. Dies belege ein Schreiben vom 15. November 1989. Da die Fristen zu diesem Zeitpunkt aber längst abgelaufen waren, sei diese Aufforderung rechtswidrig gewesen, erklärt Kerkel.
Ein Teilwiderruf – sinnvoll oder nur medienwirksam?
Der Verein werde also weiterhin für die Aberkennung der Alten Rechte für sämtliche Anlagen fordern, betont der Vorsitzende. Eine Reihe von Argumenten, die für die Aberkennung der Alten Rechte sprechen, habe der Verein dem Landratsamt bereits geliefert, sagt er.
Doch Grünen-Landrat Wolfgang Rzehak will sofort einen Gerichtsentscheid. Er habe diese Herausforderung angenommen, um endlich „anzupacken, was in der Vergangenheit schon längst hätte geklärt werden sollen“. Per Gericht werde eine Entscheidung nach Recht und Gesetz getroffen – und nicht willkürlich.
Natürlich werde man das Landratsamt in allen Fragen unterstützen, sagt Kerkel. Mit Bedauern nehme er aber zur Kenntnis, dass dort „leider kein Umdenken stattgefunden hat“.
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