Was aus den Saurüsselalm-Schwarzbauten wurde

Die Saurüsselalm in Wiessee beschäftigt das Oberverwaltungsgericht München. Die Kammer muss über zwei Berufungsanträge entscheiden. Ungeklärt bleibt indes das Schicksal der Schwarzbauten des Betonbarons. Oder etwa nicht?

Am Tag der letzten Gerichtsverhandlung am 15. Juni 2022 trafen sich Gegner und Befürworter der neuen Almhütte an der ehemaligen Söllbach Alm.

Vor fünf Monaten fand die inzwischen schon fast legendäre Gerichtsverhandlung der neunten Kammer des Verwaltungsgerichtes auf der Saurüsselalm in Bad Wiessee statt. Das Urteil der inzwischen in Rente gegangenen Richterin Cornelia Dürig-Friedl hat allenthalben für Verwirrung gesorgt, denn Klarheit gebracht. Konsequenterweise fordern der Kläger, der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V. sowie der Beklagte, der allseits bekannte Franz Josef Hasslberger eine Neuaufnahme – mit einer sehr unterschiedlichen Zielsetzung, versteht sich.

Abseits der Entscheidung, ob nun das Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere gerichtliche Instanz den beiden Anträgen auf Berufung folgen wird, beschäftigen noch handfeste und für alle Besucher der Alm sichtbare Streitobjekte das Tal. Die Schwarzbauten des Beton-Barons aus Freising. Die TS hat diesen bisher ans Licht gekommenen “Zusatzbauten” in einem Artikel den Namen UBO’s gegeben. Was nicht weniger heißt als: “Unbekannte Bauobjekte”.

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Dabei handelt es sich um ein Gebäude am Almwiesenrand, das aussieht wie eine kleine romantische Ferienhütte, die angeblich als Ziegenstall jedoch nur Viecher beherbergen soll. Dann noch der Holzbau neben der Hütte, bei dem man sich nicht so recht einig wurde, ob es ein überdimensionierter Fahrradständer, ein Bierausschank oder doch ein gänzlich illegaler Tanzboden sein soll.

Hinzu kommt noch eine etwas zu groß geratene Außenterrasse für den eingereichten Bauplan sowie eine Markise über der Mega-Terrasse, die jeder Genehmigung entbehrt. Und nicht zu vergessen, die Haslbergsche Illumination des Almweges und vielleicht sogar der gesamten Wiese. Genau weiß das wohl niemand. Diese UBO’s in der Wiesseer Bergwelt werden seit geraumer Zeit von den zuständigen Stellen im Landratsamt und dem Amt für Landwirtschaft und Forsten (AELF) durchleuchtet.

Der aktuelle Stand bei den UBO’s

Ziegenstall

Status – AELF Holzkirchen: “Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht erforderlich, da der Stall in der jetzigen Form der mit dem für landwirtschaftliche Privilegierung zuständigen AELF abgestimmten Planung entspricht und damit verfahrensfrei ist.”

Etwas überraschend, doch der Bauherr hatte bei der als Ziegenstall titulierten Hütte die Zwischendecke als Rückbaumaßnahme herausgenommen. Das scheint den Beamten des AELF genügt zu haben. In der mitgeschickten Begründung heißt es: “Grundsätzlich ist zwischen einem „Stall“ und einem „Unterstand“ zu unterscheiden.”

Ein Stall sei für den dauerhaften Aufenthalt der Tiere gedacht, während ein Unterstand zum vorübergehenden Schutz der Tiere bestimmt ist.  In dem vorliegenden Fall wurde aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht ein Unterstand zum vorübergehenden Schutz während der Weidezeit für die Ziegen als positiv bewertet. Ein Unterstand kann unter der Einhaltung bestimmter Vorgaben verfahrensfrei sein, “die baurechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt.”

Illuminationen auf der Saurüsselalm

Beleuchtung am Almweg
Status – Landratsamt: Die Prüfung dauert weiter an.

Beleuchtung auf der Almwiese
Status – Landratsamt: Die Prüfung dauert weiter an.

Hinzugefügt sei in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen, dass die Pressestelle in Miesbach darauf aufmerksam macht, dass es sich um eine “angebliche Beleuchtung der Almwiese” handelt. Genaues scheint im Landratsamt immer noch nicht bekannt zu sein. Bisher hat wohl auch noch niemand von der Behörde die beleuchtete Almwiese in Augenschein nehmen können. Bleibt zu hoffen, dass die Baukontrolleure noch vor dem Winter die Vorwürfe untersuchen. Sonst bleibt die Frage noch bis zur Schneeschmelze ein Thema im Tal.

Terrasse und Markise

Inzwischen wurde festgestellt, dass sowohl die hinter der Almwirtschaft befindliche Terrasse größer ausgefallen als im eingereichten Bauplan genehmigt. Für die auf der Freifläche genutzte Markise hatte Haslberger erst gar keine offizielle Genehmigung beantragt. Wie der Bauherr bei der Gerichtsverhandlung im Juni erklärte, seien die zuvor genutzten Schirme doch unpraktisch bei Wind und sähen nicht so gut aus. Das sieht man allerdings in der Gemeinde Bad Wiessee etwas anders:

Wir werden in der Gemeinde nicht mehr Bauten und Installationen zustimmen, die vom Bauherrn nachträglich und ohne Genehmigung der Gemeinde errichtet wurden.Robert Kühn, Bürgermeister – November 2022

Die Entschlossenheit hat wohl auch Haslberger gefürchtet, als er seinen nachträglich eingereichten Bauantrag vor wenigen Wochen kurzfristig doch wieder zurückzog. Man erzählt sich in Bad Wiessee hinter vorgehaltener Hand, dass der Multimillionär “not amused” über die zu erwartende Ablehnung war, als er am Tag vor der Abstimmung bei Bauamtsleiter Anton Bammer seinen Antrag zurückzog.

Aber das wird ihm wenig helfen wie die Pressestelle des Landratsamts in Miesbach informiert: “Da der Antrag nun zurückgezogen wurde, wird das Staatliche Bauamt den Bauwerber erneut dazu auffordern, zeitnah einen oder mehrere neue Anträge zu stellen.” Was nichts anderes bedeutet, als dass Haslberger erneut den Weg über den Gemeinderat in Bad Wiessee gehen muss. Denn tut er das nicht innerhalb einer gesetzten Frist, kündigt das Landratsamt bereits an, bauaufsichtliche Schritte zu prüfen.

Tanzboden

Status – Landratsamt: “Nach unserem Kenntnisstand wurde der Tanzboden teilweise rückgebaut, sodass er wohl nur noch dem Abstellen von Rädern dienen soll. Derzeit prüft das Bauamt, ob der Rückbau ausreicht, um den Bau als verfahrensfrei einzustufen.”

Diese Prüfung des vermeintlichen Tanzbodens, heißt es aus der Miesbacher Behörde, stehe kurz vor dem Abschluss. Sollten die Baujuristen in Miesbach zum Schluss kommen, dass es sich im jetzigen Zustand um ein nicht verfahrensfrei errichtetes Bauteil handeln, sei der Weg derselbe wie oben beschrieben bei Terrasse und Markise:

Aufforderung zur Antragstellung, Behandlung in der Gemeinde, Genehmigung/Ablehnung durch Bauamt – oder bauaufsichtliches Einschreiten.Pressestelle Landratsamt Miesbach – November 2022

Es bleibt also weiterhin sehr spannend in der Wiesseer Bergwelt. Wie wird das Landratsamt und die Gemeinde in Sachen Haslberger UBO’s entscheiden? Zeigen die Räte der Seegemeinde tatsächlich Haltung in Sachen Schwarzbauten? Wir werden euch auf dem Laufenden halten.

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