Wett ma, des werd nix

„Was ist eigentlich mit diesem Wettbüro? wollte jüngst Hans Schmid wissen. Sollte das nicht schon offen haben?“ Richtig. Nur, warum ist es dann immer noch geschlossen?

Am 1. März sollte das Sportwettbüro am Gmunder Stachus eigentlich eröffnen.

Direkt neben dem „Shakes Beer“ gibt es seit neuestem ein Sportwettbüro. Ein Schild am Eingang verspricht die Eröffnung am 1. März. Doch noch immer ist geschlossen. Hans Schmid hakte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Gmund mal nach und fragte nach dem Grund. Bürgermeister Georg von Preysing erklärte:

Wir haben das Landratsamt gebeten, dort eine Kontrolle durchzuführen.

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Auf Nachfrage bestätigt Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts, dass eine Kontrolle durchgeführt worden sei. Grundsätzlich liege eine Genehmigung vor. „Die Gemeinde Gmund hat eine Gewerbeanmeldung für besagtes Sportwettbüro vorliegen. Eine solche muss die Gemeinde annehmen.“ Allerdings sei offen, „wie der Laden tatsächlich genutzt wird.“

Zur Erklärung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied 2016, dass zwischen einer Wettannahmestelle und einem Wettbüro unterschieden werden muss. „Eine Wettannahmestelle wäre beispielsweise eine typische Lotto-Annahmestelle mit längeren Öffnungszeiten“, so Stadler weiter. „Ein Wettbüro hingegen lädt zum Verweilen ein – beispielsweise mit Live-Übertragung von Spielen und Getränke-Angebot.“

Bürgermeister von Preysing zweifelt

Für beide Alternativen sei eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nötig, welche das Staatliche Bauamt prüfen muss. „Die Mitarbeiterin stellte bei der Kontrolle fest, dass Öffnungszeiten angekündigt werden, die deutlich länger als gewöhnliche Laden-Öffnungszeiten dauern.“ Deshalb sei laut Stadler auf jeden Fall eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nötig. Das wurde dem Betreiber bereits mitgeteilt. Man habe mit ihm bereits Lösungsmöglichkeiten diskutiert.

Für Gmunds Noch-Bürgermeister Georg von Preysing ist klar, dass außerdem noch die Stellplatzfrage beantwortet werden muss. „Der Betreiber hat seinen Eingang auf der Westseite. Dieser Grund gehört aber nicht mehr dazu, sondern ist Privatgrund des anderen Hauses.“ Diese Punkte müssten laut von Preysing nun geprüft werden: „Man kann jetzt zwar nicht sagen, dass das Wettbüro so nicht betrieben werden darf – aber derzeit sieht es ganz danach aus.“

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