Wiesseer Bauherr muss abspecken

Gleiches Recht für alle. Nach diesem Grundsatz musste nun der Wiesseer Bauausschuss handeln. Was er seinem Gemeinderat Jupp Brenner nicht verwehrte, möchte nun auch ein Anwohner der Anton-von–Rieppel-Straße verwirklichen, einen unterirdischen Swimmingpool.

Die Villa in Hanglage von Bad Wiessee soll noch ein Schwimmbad im Untergeschoss bekommen.

Im November 2016 genehmigte der Bauausschuss von Bad Wiessee dem Gemeinderat und Gastronom Jupp Brenner ein Schwimmbad im Untergrund als Anbau am Freihaus Brenner. Beantragt war ein Becken von vier mal elf Metern. Das Bad rage etwa ein bis zwei Meter aus dem Boden, sei aber bei Auffahrt über die Freihausstraße nicht zu sehen, sagte damals Bauamtsleiter Helmut Köckeis. Mit nur einer Gegenstimme wurde Brenners Antrag auf Änderung des Bebauungsplans angenommen.

Möglicherweise nahm sich dies ein Anwohner in der Anton-von-Rieppel-Straße zum Vorbild. Denn vor einem Jahr hatte er noch ganz andere Pläne. Er wollte auf seinem Hanggrundstück unterhalb des Franzosenwaldes noch ein zusätzliches Einfamilienhaus errichten lassen. Doch er hatte offenbar nicht bedacht, dass zwei „sehr schützenswerte Laubbäume“ seinem Vorhaben im Weg standen. Auch die Untere Naturschutzbehörde habe gegen eine Bebauung „heftig interveniert“.

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„Objekt baurechtlicher Spekulationen“

Mit dieser Begründung wurde der Antrag auf Vorbescheid einstimmig abgeschmettert. Ohnehin besitzt der Antragsteller schon eine Luxusvilla auf dem Grundstück, das schon seit vielen Jahren ein „Objekt baurechtlicher Spekulationen“ sei, so Köckeis im Mai vergangenen Jahres.

Nun versuchte es der Bauwerber mit dem Bau eines Schwimmbades im Untergeschoß der Villa auf der Hangkuppe. Neben der unterirdischen Garage plant er ein Becken in der Größe von zehn auf vier Metern. Dafür präsentierte Köckeis dem Wiesseer Bauausschuss drei verschiedene Varianten. Das Gebäude „throne so auf dem Hang“, dass man das Erdgeschoss von der Anton-von-Rieppel-Straße aus nicht sehen könne.

Doch für die Tiefgarage müsste laut Köckeis das Gelände bereits in einer Tiefe von mehr als fünf Metern nach vorne abgegraben werden. Daher könnte die Verglasung des Schwimmbades gestalterisch doch „auf Bedenken“ stoßen. Denn dies gebe die Ortsgestaltungssatzung so nicht her, da mit der Abgrabung das Kellergeschoß freigelegt würde.

Form und Größe sind entscheidend

Die erste Variante, die Köckeis zeigte, wies auch noch eine Terrasse vor dem Schwimmbad nach Süden aus. Offen aber bleibe, ob man unten von der Straße aus wirklich die Verglasung mit einer Breite von fünf Metern voll umfänglich sehen würde, so der Bauamtschef. Die zweite Planskizze als sogenannte abgespeckte Version enthielt dann nur noch den Schwimmbadanbau ohne Verglasung, aber mit oberirdischer Belichtung.

In der dritten „Zwischenlösung“ würde der Freisitz entfallen. Und eine um die Hälfte reduzierte Verglasung würde es auch tun, meinte Köckeis, zumal sie kaum noch sichtbar wäre. Grundsätzlich spreche aus „städtebaulicher Sicht“ nichts gegen den Schwimmbadanbau. Entscheidend aber seien Form und Größe. Auf alle Fälle müsste der Plan laut Köckeis wegen der weiter unten stehenden Bäume noch von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden.

„Ähnliches Schwimmbad von Brenner schon genehmigt“

CSU-Fraktionssprecher Kurt Sareiter verwies auf das „Vergleichsbeispiel“ des Gemeinderatskollegen Jupp Brenner. „Ihm haben wir nach langer Diskussion im vergangenen Jahr ein ähnliches Schwimmbad genehmigt“. Dieses sei kaum zu sehen. Deshalb könne er mit diesem Antrag auf Vorbescheid leben. Gleicher Meinung war auch Sareiters Parteifreund Georg Erlacher. Wenn man schon an anderer Stelle so etwas genehmigt habe, „würden wir mit einer Ablehnung Probleme bekommen“.

Für Bernd Kuntze-Fechner (SPD) wären die Abgrabungen „massive Eingriffe“ in den „harmonischen Hügel“. Wenn überhaupt, dann wäre er für die kleine Lösung. „Es ist wieder einmal interessant, was den Leuten so einfällt“, konstatierte Fritz Niedermaier (FWG). Mit der Abgrabung könne er sich überhaupt nicht anfreunden. Markus Trinkl (FWG) gefiel zwar „theoretisch das Ganze überhaupt nicht“, aber wenn schon, dann gehöre eine kleine Glasfront einfach dazu.

Die Gemeinde sei zwar mit dem Anbau des Schwimmbads einverstanden, so der Beschlussvorschlag, aber ohne vorgelagerten Terrassenbereich und einer Abgrabung von maximal nur drei Metern. Zudem müsse die Verglasung um die Hälfte reduziert werden. Mit sieben zu zwei Stimmen wurde das Schwimmbad genehmigt.

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