Wohnungsnot betrifft auch Flüchtlinge

Wer ist zuständig, wenn anerkannte Flüchtlinge keine Wohnung finden? Die Kommunen oder der Staat? Diese umstrittene Frage beschäftigte vor einiger Zeit das Gericht.

Anerkannte Flüchtlinge brauchen eine Wohnung – laut einer aktuellen Rechtsprechung ist der Freistaat dafür verantwortlich, nicht die Kommunen. / Archivbild

Seit März letzten Jahres sind die Flüchtlingzahlen im Landkreis Miesbach stetig zurückgegangen. In den Talgemeinden hat sich die Anzahl der Flüchtlinge inzwischen weitestgehend eingependelt. Leicht angestiegen war dagegen zunächst die Zahl der anerkannten, bleibeberechtigten Flüchtlinge.

Waren es im März und April vergangenen Jahres noch 199, so stieg die Zahl einen Monat später bereits auf 210 und im Juni auf 222 an. Diese Zahl hatte sich bis Ende September auf 204 reduziert. Ende des vergangenen Jahres waren es wieder etwas mehr. Im Januar dieses Jahres waren es insgesamt 212 bleibeberechtigte Flüchtlinge. Im April hatte sich diese Zahl auf 204 reduziert, im Mai waren es 196 und im Juni 195.

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Obdachlosenfürsorge der Flüchtlinge ist Sache des Freistaats

Mit Stand vom 30. Juni lebten im Landkreis insgesamt 792 Flüchtlinge. 190 von ihnen sind sogenannte „Fehlbeleger“, also anerkannte Flüchtlinge, die noch in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, sich aber eigentlich eine Wohnung suchen müssten. Finden sie keine, gelten sie als „obdachlos“.

Mit Beschluss vom 16. Mai hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Begriff „Fehlbeleger“ in Frage gestellt. Als „obdachlos“ würden nur diejenigen Personen gelten, so heißt es in der Begründung, die vor Eintritt der Obdachlosigkeit einen Wohnsitz gehabt haben.

Laut dieser Rechtsprechung sind einzelnen Kommunen nicht mehr – so wie bisher – in der Pflicht, für deren Unterbringung zu sorgen. Verantwortlich ist allein der Freistaat. Die weitere Unterbringung der „Fehlbeleger“ sei damit primär Aufgabe des Staates, so der BayVGH. In der Konsequenz ist es auch seine Aufgabe, für ausreichend Wohnraum zu sorgen. Aktuell verteilen sich die Flüchtlinge wie folgt auf die Talgemeinden:

Rottach-Egern: Von drei auf zwei Flüchtlinge

Die Zahl der Flüchtlinge der Gemeinde Rottach-Egern sank mit Stand vom Januar vergangenen Jahres von 90 zunächst auf fünf, pendelte sich dann im Juni und Juli auf vier ein und liegt seit letzten August bei drei. Aktuell sind es zwei Flüchtlinge, die in der Gemeinde untergebracht sind.

In Tegernsee waren zuletzt 16 Asylbewerber untergebracht. Diese Zahl ist auch in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres konstant geblieben. Nur im Dezember kam noch einer dazu. Bis heute ist es bei 17 Flüchtlingen geblieben. Sieben von ihnen sind anerkannte Bleibeberechtigte. Die meisten sind in Gemeindewohnungen untergebracht.

Davon besitzt die Stadt 140. Das als Asylheim gedachte Hotel Bastenhaus, das seit nunmehr zwei Jahren leersteht, und für das die Stadt seit Juni letzten Jahres Miete zahlt, steht noch immer leer. Inzwischen ist die Baugenehmigung für den Umbau erteilt worden. Was noch aussteht, ist die Kostenzusage des Freistaats.

Gmund: Von 25 auf 22

In Gmund lebten Ende September vergangenen Jahres noch 24 Flüchtlinge, drei weniger als noch drei Monate zuvor. In den Monaten Oktober und November zählte Gmund 25 Flüchtlinge. Ende Dezember waren es 22. Mit Stand vom 30. Juni sind es aktuell 21 Flüchtlinge, die in der Gemeinde untergebracht sind.

Seit Schließung der Seeturnhalle Ende 2016 wurden die Flüchtlinge in der Gemeinde dezentral untergebracht. Mit der Fertigstellung der zwei Mehrfamilienhäuser mit je 14 Wohnungen in der Hirschbergstraße hat sich dies wieder geändert. Zwei der Wohnungen hatte die Gemeinde schon im Oktober letzten Jahres an anerkannte Flüchtlinge vergeben.

Waakirchen: Von 36 auf 45

Ein Großteil der aktuell 45 untergebrachten Asylbewerber in Waakirchen – im Januar dieses Jahres waren es 36 – ist in zwei Wohnungen in Marienstein sowie in die vom Landratsamt angemieteten Asylhäuser in Schaftlach untergebracht worden (wir berichteten). 13 der 45 Flüchtlinge sind anerkannte Bleibeberechtigte.

Kreuth: Zuletzt mit Asylunterkunft im Deutschland-Look

Ende September vergangenen Jahres waren es ingesamt 30 Flüchtlinge, die Kreuth zu verzeichnen hatte. Diese Zahl sank im Oktober auf 23 und pendelte sich im November und Dezember 2017 auf 19 ein. Aktuell sind es 22 Flüchtlinge. Sieben von ihnen sind anerkannte Bleibeberechtigte. Diese Zahl ist seit April unverändert geblieben.

Untergebracht sind die Flüchtlinge in Weißach am Buchenweg sowie im ehemaligen Kinderheim samt Nebengebäude am Riedlerberg. Dieses sorgte im November vergangenen Jahres für Schlagzeilen, als es wegen Schabenbefall unter einer riesigen Deutschlandflagge begast werden musste (wir berichteten).

Bad Wiessee: Von 43 auf 38

In Bad Wiessee blieb die Zahl der Flüchtlinge relativ konstant. Seit Januar 2017 hatte die Gemeinde keine unbegleiteten Minderjährigen mehr. Waren es im Juni und August vergangenen Jahres noch 43 Flüchtlinge, die in Bad Wiessee lebten, ist diese Zahl zum Jahresende auf 38 gesunken und liegt aktuell bei 36. Acht Flüchtlinge sind anerkannte Bleibeberechtigte.

Kaum mehr unbegleitete Minderjährige

Ingesamt lebten Ende Oktober 2016 in Holzkirchen noch knapp 200 Flüchtlinge, im Tegernseer Tal 206. Mit Stand vom 30. Juni vergangenen Jahres waren es 110 in Holzkirchen und 165 im Tegernseer Tal. Genau ein Jahr später sind es in Holzkirchen 111, im Tal insgesamt (inkl. Waakirchen) 143.

Während es im ganzen Freistaat mehr als 7.000 unbegleitete jugendliche Flüchtlinge gibt, sind es derzeit im Landkreis 24. Diese Zahl hat sich im Vergleich zum Juni im Vorjahr mit 67 noch einmal deutlich reduziert.

Aktuelle Asylbewerberzahlen im Landkreis.

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