Sind die Unterschriften doch nicht gefälscht?

Über mehrere Jahre hinweg soll eine ehemalige Mitarbeiterin der Sparkassenfiliale in Waakirchen Geld von Kundenkonten gestohlen haben. Ein Gutachten sollte beweisen, dass sie Unterschriften gefälscht hatte. Doch dieses wird nun in Frage gestellt.

Eine Gmunderin muss sich derzeit in Miesbach vor Gericht verantworten. Sie soll 130.000 Euro von Sparkassen-Kunden gestohlen haben. / Archivbild

130.000 Euro – diese Summe soll eine ehemalige Mitarbeiterin während ihrer Tätigkeit in der Sparkassenfiliale in Waakirchen veruntreut haben. Die 51-jährige Gmunderin muss sich vor dem Miesbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Walter Leitner verantworten. Der Vorwurf: Von Juli 2013 bis 2016 soll sie insgesamt 259-mal Geld von Konten verschiedener Sparkassen-Kunden abgehoben und auf ihr eigenes oder das von Familienangehörigen eingezahlt haben.

Über 15 Jahre arbeitete die Gmunderin in der Filiale in Waakirchen bis sie 2016 fristlos gekündigt wurde. Sie war in erster Linie für Kassenaufgaben und die Kontokarten-Verwaltung zuständig. Bei einer hausinterne Sonderprüfung fiel auf, dass seit 2013 bei insgesamt vier Kunden Unregelmäßigkeiten auftraten wie beispielsweise abweichende oder nicht vorhandene Unterschriften auf Auszahlungsbelegen.

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So soll die 51-jährige Angeklagte für ihre Kunden verschiedene Kontokarten beantragt, zugleich aber die Postsperre verhängt haben. So sollen die Karten dann zu ihr in die Filiale geschickt worden sein, sodass sie sich direkt Zugriff auf die Konten verschaffen konnte.

Kompetenz des Grafologen infrage gestellt

Gestern wurde die Verhandlung vor dem Amtsgericht fortgeführt. Wie der Merkur berichtet, ging es dabei erneut um das Gutachten eines Grafologen, der die Unterschriften überprüft und darauf geschlossen hat, dass es sich großteils um Fälschungen handelt. Die Anwälte der Angeklagten zweifeln allerdings an der fachlichen Kompetenz des Grafologen und stellten daher einen Befangenheitsantrag. Die Begründung: Richter Walter Leitner habe dem Grafologen vorab die Anklageschrift zur Verfügung gestellt, obwohl hierfür kein Grund erfindlich gewesen sei. „Dadurch hat er sich frühzeitig zuungunsten der Angeklagten festgelegt“, so Isabella Komm, Anwältin der Gmunderin.

Die Voreingenommenheit des Grafologen zeige sich aber nicht nur an dem Ergebnis, dass es sich um gefälschte Unterschriften handelt. Das Gutachten sei laut Komm in seinem Aufbau kaum strukturiert, auch eine klare Systematik und Vorgehensweise sei nicht recht erkennbar. Zusätzlich habe der pensionierte 72-jährige Grafologe die heutigen üblichen wissenschaftlichen Standards weitgehend außer Acht gelassen.

Verteidigung wirft Gutachter Befangenheit vor

Dass die untersuchten Schriftproben lediglich als Kopien vorlagen und die Originale mehrfach massiv mit einem Leuchtstift markiert gewesen seien, sei bei der Überprüfung ebenfalls weitgehend ignoriert worden. „Er hat lediglich eine Leselupe verwendet, aber kein Mikroskop oder andere technische Hilfsmittel. Bei den Kopien hätte er aber auch damit nur Pixel gesehen.“ Die Verteidigung ist sich sicher: der Grafologe habe mit „gleichsam traumwandlerischer Sicherheit“ zu einem Resultat im Sinne der Anklage gelangen können.

Und das obwohl zuvor ein anderer Experte abgelehnt hatte, ein Gutachten zu erstellen. Er begründete seine Entscheidung damit, dass das besagte Schriftgut für ein Gutachten unbrauchbar war. Wie der Merkur berichtet, räumte das Gericht der Staatsanwaltschaft daraufhin eine einwöchige Frist ein, um über den Befangenheitsantrag zu befinden. Kommenden Freitag, 30. August, wird die Verhandlung fortgesetzt.

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