Zweitwohnungen den Riegel vorschieben

Bereits mit einer satten Erhöhung der Zweitwohnungssteuer sagen die Talgemeinden den Zweitwohnungen den Kampf an. Doch Kreuth setzte im Mai noch eines drauf: Die Gemeinde erließ eine Anti-Zweitwohnungs-Satzung. Diesem Beispiel will nun auch Rottach-Egern folgen. Doch die Kontrolle des Missbrauchs scheint schwierig.

Auch Rotach-Egern will mit einer neuen Satzung gegen geschlossene Fensterläden im Ort angehen. / Quelle: Klaus Wiendl

Kreuth folgte dem Vorreiter Berchtesgaden: Im Gemeindebereich können keine Immobilien mehr als Zweitwohnsitze erworben werden. Eine entsprechende Satzung zur „Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion“ hatten die Kollegen in Kreuth verabschiedet. Damit soll der Wohnraum für Einheimische gesichert und der Flut von Zweitwohnungen endgültig begegnet werden. Diese Blaupause lag nun auch dem Gemeinderat in Rottach-Egern vor. Da auch die Gemeinde ein Fremdenverkehrsort sei, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller, würden hier „die Wohnungen zu teuersten Preisen erworben und als Zweitwohnsitze angemeldet“.

Doch die einheimische Bevölkerung habe nicht die „Chance“, bei diesen Preisen mithalten zu können. Dies einzudämmen, soll nun mit der neuen Satzung versucht werden. Rottach habe zwar eine Satzung zur Zweckbindung für die Fremdenverkehrssituation, diese betreffe aber nur Eigentumswohnungen und nicht die Nebenwohnsitze. Es sei nun Aufgabe der Gemeinde, das überwiegend touristische Gebiet zu ermitteln. Mit einer neuen Satzung könne dies gesichert werden. Dann wären Nebenwohnsitze genehmigungspflichtig. Dass sich Rottach mit vielen geschlossenen Jalousien verändere, falle selbst Touristen inzwischen auf, verdeutlichte Obermüller das Problem.

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Härte Zeiten für Zweitwohnsitzler?

„Heute geht es um eine Grundsatzentscheidung“, ergänzte Bürgermeister Christian Köck (CSU). „Wir sollten dies machen, da es derzeit einen Zweitwohnungsanteil auf Gemeindegebiet von 18 Prozent gibt“. Die Dunkelziffer von „nicht angemeldeten Zweitwohnsitzen“ liege bei etwa 20 Prozent. Köck warnte vor einem Missverhältnis, das „nicht entstehen“ dürfe. Man sollte sich nicht nur die Anteile der einheimischen Bevölkerung wie der Zweitwohnsitzler verinnerlichen, sondern auch „die „massive Tätigkeit der Bauträger unter die Lupe nehmen“.

Gerade in diesem Bereich habe man erfahren müssen, dass kleinere Häuser größeren Mehrfamilienhäusern weichen mussten, „die dann als Zweitwohnungen genutzt werden“. Man könne in Gebiete eingreifen, in denen nicht überwiegend eine Fremdenverkehrsnutzung stattfinde. Dennoch wären Härtefallregelungen bei Erbfolgen in der Satzung möglich. Zwar werde an dieser „bereits heftig im Hintergrund“ gearbeitet, doch die Verwaltung brauche einen Beschluss des Gemeinderats. Heute gehe es noch nicht um Details der neuen Satzung, sondern darum, ob Rottach sie wolle.

Brechen neue Satzungen den Bau-Boom?

Josef Kaiser (CSU) verwies auf die Kreuther Satzung, in der die Umwandlung „bestehender Fremdenzimmer in Zweitwohnsitze“ untersagt werden soll. Damit könne aber nicht verhindert werden, dass in Neubauten aus den ursprünglichen Mietwohnungen dann Zweitwohnungen entstehen. „Bringt diese neue Satzung dann überhaupt etwas“, fragte Kaiser, „und wer kontrolliert sie, wenn in fünf Jahren dort jemand mit Zweiwohnsitz einzieht? Das ist gar nicht realisierbar“. Es gehe jetzt um die „Grundsatzplanung“, versuchte Geschäftsleiter Gerhard Hofmann aufzuklären.

Georg Höß (FWG) zitierte den Entwurf, in dem „glasklar“ stehe, dass die Nutzung als Nebenwohnung in Wohngebäuden und Beherbergungsbetrieben untersagt werden könne. Die Satzung verbiete keine Neubauten in einem touristischen Gebiet, sondern es gehe um den Bau von Wohnhäusern, in denen die Nutzung als Nebenwohnsitze genehmigt werden müsse. Die Kontrolle sei zwar schwierig, räumte auch Höß ein, dennoch sei es „eine sinnvolle Sache“.

Man sollte sich im Klaren sein, „was diese Satzung bewirken kann und was nicht“, merkte Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) an. Erst wenn die Satzung vorliege, könne beurteilt werden, „ob sie so haltbar ist“. So sah dies auch der Gemeinderat. Einstimmig wurde der Grundsatzbeschluss gefasst.

 

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