Sechs Jahre Haft für “Bettys” Gesellschafterin

Im Prozess um den Tod der Millionärin Barbara „Betty“ Böck aus Kreuth sind soeben vier Urteile gesprochen worden. Mord konnte der Hauptangeklagten allerdings nicht nachgewiesen werden.

Das Gericht unter Vorsitz von Thomas Bott will noch heute das Urteil sprechen.

Die schwierige Wahrheitsfindung ist beendet. Am heutigen 22. Verhandlungstag hatten zuletzt die vier Angeklagten das Wort (wie heute berichtet). Zuvor plädierte noch der Anwalt des mitangeklagten Ehemanns der Hauptbeschuldigten Renate W. Jetzt ist das Urteil gefällt worden: Sechs Jahre Haft für “Bettys” Gesellschafterin wegen Diebstahls.

Angeklagt war Renate W. des Mordes, doch dieser sei ihr nicht nachzuweisen gewesen, resümierte der Vorsitzende Richter den langwierigen Prozess der Wahrheitsfindung. Nach „Überzeugung der Kammer“ habe der Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft „keine Überzeugung“ erlangt.

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Sowohl das “natürliche Ableben” der schwerkranken 95-jährigen Barbara Böck sei möglich gewesen wie auch der Tod durch Ersticken. Doch dafür gebe es nach Ansicht des Gerichts keine kriminalistischen Beweise. Der Gerichtsmediziner habe zwar „hochverdächtige Befunde“ attestiert, doch „keinen rechtsmedizinischen Nachweis für eine Erstickung“, so der Vorsitzende Richter Thomas Bott, der Renate W. von der Mordanklage freisprach.

Verurteilt werde die Angeklagte aus Sauerlach aber wegen Diebstahls und Unterschlagung in mehreren Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Renate W. mit ihren drei Helfern die Villa der Antiquitätenhändlerin ausgeräumt habe.Ähnlich lautete daher auch das Urteil für den mitangeklagten Georgiev Z. Der bulgarische Hausmeister wurde zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Beihilfe zum Diebstahl und der Unterschlagung für schuldig befunden wurde auch der Rottacher Kunsthändler Peter P.

Ihm droht eine Haftstrafe von drei Jahren. Doch bereits vor der Urteilsverkündung hatte der 68-Jährige gegenüber der TS verkündet, dass er im Falle eines Schuldspruchs durch alle Instanzen „bis gang nach oben“ gehen werde. Denn die vielen Verhandlungstage hätten ihn „ein Vermögen gekostet“. Zu einem Jahr auf Bewährung wegen Begünstigung wurde der Ehemann von Bettys Gesellschafterin, Ulrich W., verurteilt.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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