Für Rottach steht eine Million auf dem Spiel

Kreuth hat sie, Bad Wiessee auch. Nun lag es an Rottachs Gemeinderat, einer Anpassung  der Zweitwohnungssteuer zuzustimmen.

Rottach-Egern ist ein attraktiver Wohnort. Das zieht auch viele Investoren an.

Mitte Dezember vergangenen Jahres kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das umstrittene Stufenmodell der Besteuerung von Zweitwohnungen in Schliersee und Bad Wiessee. Das siebenstufige Modell der Mustersatzung sei nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar, urteilten die Richter. Die Gemeinden mussten reagieren. Zunächst änderte Kreuth seine Zweitwohnungssteuer, vergangene Woche folgte Bad Wiessee.

In beiden Gemeinden gilt daher bereits das lineare Modell, ein Mittelwert, wonach Steuerpflichtige künftig zwölf Prozent der Jahresnettokaltmiete zahlen müssen. Dies bedeute, dass die Eigentümer, die bisher in der unteren Stufe waren, weniger zahlen würden. Höhere Abgaben dagegen müssten diejenigen entrichten, die ganz oben in der Skala waren. Darauf verständigten sich zuvor bereits alle Kämmerer der Talgemeinden. Damit sein Gemeinderat dem Steuermodell folgt, verdeutlichte Bürgermeister Köck (CSU) nochmals die Ausgangslage.

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Ich sehe wenige Chancen, dass wir mit der alten Satzung noch eine große Ehre aufheben, zumal dann Widersprüche en masse ins Rathaus flattern würden.

Unbestritten ist, dass Rottach auch künftig eine Zweitwohnungssteuer erheben werde. “Denn Gerade bei uns entstehen aufgrund der aktiven Tätigkeit von Bauträgern immer wieder Zweitwohnungen in einem großen Maße”. Wenn jemand in Rottach wohne und die ganzen Serviceleistungen des Orts in Anspruch nehme, “dann soll das auch etwas kosten”, so der Rathaus-Chef.

Bauboom sichert die Geldquelle

Allerdings sehe er eine Erhöhung nicht so drastisch, wie manche Gemeinderäte um den See. Man habe einen Spielraum für einen festen Steuersatz von neun bis 18 Prozent. Zuletzt standen in Bad Wiessee 20 Prozent zur Diskussion. “Hier müssen wir aufpassen und nicht über das Ziel hinausschießen”, warnte Köck, um nicht in die sogenannte Erdrosselungssteuer zu geraten, “nur um über Gebühr die Steuerkraft zu erhöhen”. Dies sei für Einzelne unzumutbar und würde dazu führen, dass “es Widersprüche hageln” könnte.

Mit den von den Kämmerer ausgehandelten zwölf Prozent komme Rottach wieder auf die letzten Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer, auf 960.000 Euro. Diese Geldquelle habe “zweifelsfrei” den Vorteil, dass sie nicht zur Kreisumlage herangezogen werde. Die Gemeinde könne zu hundert Prozent selbst darüber verfügen, um “gemeindliche Einrichtungen und teils auch die Infrastruktur erhalten”. So sah es der Gemeinderat einstimmig auch und genehmigte die neue Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.

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