Den Stein ins Rollen brachte 2015 ein Orthopäde. Er war als Privatpatient in der Wiesseer Hubertus-Klinik. Bei der folgenden Rechnung entdeckte der Mediziner eine falsche Zuordnung der Leistungen und erstattete daraufhin Anzeige. Normale Visiten seien als Chefarztvisiten abgerechnet worden. Um zu klären, ob es sich um einen Einzelfall oder systematisches Vorgehen zu Lasten von Patienten und Krankenkassen handelte, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung, wurden am 6. April 2016 etwa 50 Ermittler und Polizeikräfte in Marsch gesetzt.
Sie durchsuchten die Wiesseer Kliniken in Abwinkl und am Kirschbaumhügel, das Privathaus des Chefarztes sowie Privaträume seiner Kollegen für Orthopädie und Innere Medizin. Auch der Unternehmenssitz des Hauptgesellschafters Ernst Freiberger in Amerang wurde durchkämmt.
Als erste Reaktion auf den Vorfall wurde eine „Kooperation mit den ermittelnden Behörden“ von Firmensprecherin Jenny Levié zugesagt. „Wir sind um schnelle Aufklärung bemüht“. Doch diese zog sich. Denn die „Auswertung des sichergestellten Beweismaterials wird längere Zeit in Anspruch nehmen“, so seinerzeit die Staatsanwaltschaft München I.
„Erhebliche Geldauflagen“ für Chefärzte
Nach zweieinhalb Jahren sind die Ermittlungen nun abgeschlossen, mit Folgen für die Beschuldigten. Oberstaatsanwältin Anne Leiding zur Tegernseer Stimme: Gegen Zahlungen „von erheblichen Geldauflagen wurden die Verfahren gegen die vier hauptbeschuldigten Chefärzte endgültig eingestellt“. Die Geldauflagen von Anfang Dezember 2018 seien in allen vier Fällen bereits „vollständig bezahlt“ worden.
Einen Tatnachweis gegen die Mediziner zu führen, sei „schwierig erschienen“, da auch „Kontrollmechanismen“ im Unternehmen gefehlt hätten. Zum anderen hätten die beschuldigten Ärzte von den fehlerhaften Abrechnungen persönlich auch nur „in einem sehr geringen Umfang profitiert“, so Leiding. Denn die Ärzte seien in „erheblichem Umfang verpflichtet“ gewesen, die erzielten Einnahmen im stationären Bereich „als Nutzungsentgelt an die Klinik abzuführen“.
Medical Park muss 450.000 Euro zahlen
Deutlicher fällt das Bußgeld gegen die Medical Park AG aus. Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft „wegen einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung einen Bescheid mit einem Ahndungsteil von 450.000 Euro erlassen“. Zudem werden „ersparte Aufwendungen abgeschöpft“. Laut Leiding hat das Unternehmen „Verantwortung übernommen und das Bußgeld akzeptiert“.
Bei der Bemessung der Geldbuße komme der Medical Park AG zugute, dass sie „in außergewöhnlichem Umfang mit den Ermittlungsbehörden kooperierte und ernstzunehmende Bemühungen seitens der Medical Park AG stattfanden, den verursachten Abrechnungsschaden wiedergutzumachen”. Weiterhin seien nun externe als auch interne Maßnahmen getroffen worden, um künftig “fehlerhafte Abrechnungen zu verhindern”. Der Bußgeldbescheid wurde am Freitag erlassen „und ist wegen des bereits erklärten Rechtsmittelverzichts rechtskräftig“.
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