Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft München II ihre Anklage gegen die sechs Verwaltungsräte der Kreissparkasse vergangenen Woche zurückgenommen. Sie machte ihnen zum Vorwurf, das Treiben von Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und Ex-Landrat Jakob Kreidl nicht gestoppt und selbst „Vorteile“ daraus gezogen zu haben.
Mit der neuen Entscheidung der Staatsanwaltschaft müssen die Beschuldigten laut Süddeutscher Zeitung nur noch mit Strafbefehlen über 150 Tagessätzen rechnen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Damit wären sie nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft könnte aber noch Geldauflagen gegen sie verhängen, beispielsweise an eine gemeinnützige Einrichtung oder einen Verein.
Ursprünglicher Artikel vom 28. Mai 2019
Anfang April ging nach knapp 30 Tagen die sogenannte Amigoaffäre vor dem Landgericht München II vorerst zu Ende. Verurteilt wurden Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und Ex-Landrat Jakob Kreidl zu Bewährungsstrafen und Sozialstunden. Eine Verwarnung erhielt der amtierende Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee (KSK), Martin Mihalovits.
Doch ausgestanden ist das Urteil noch nicht. Die Staatsanwaltschaft wie auch Brommes Verteidigung haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer eingelegt. Jedoch liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor, wie Gerichtssprecher Florian Gliwitzky auf Nachfrage bestätigt. Erst dann könne auch das Revisionsverfahren starten.
Mit der Entscheidung des BGH wird auch erst klar, ob die Pensionen von Bromme und Kreidl gekürzt oder gestrichen werden. So lange ruhen auch die Disziplinarverfahren gegen die Beteiligten. Mihalovits dürfte dagegen keine Folgen aus dem Verfahren durch die BaFin zu befürchten haben.
In der Hand des Amtsgerichts
Wohl schneller ausgestanden ist das abgetrennte Verfahren gegen die früheren sechs Verwaltungsräte der KSK: Wolfgang Rzehak, Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider, Josef Bichler, Andreas Auracher, Rainer Kathan und Michael Pelzer. Ihre Anklage wurde laut Gliwitzky vom Gericht am 23. Mai „zurückgenommen“. Damit drohen ihnen die von der Staatsanwaltschaft geplanten Strafbefehle, so Pressesprecher Christian Steinweg.
Im Raum stünden laut einem Medienbericht Forderungen von knapp 200 Tagessätzen für Landrat Rzehak und für Bierschneider sogar mehr als 200 Tagessätze. Dies sei von den Verteidigern abgelehnt worden. Die Entscheidung über den Strafbefehlsantrag fällt laut Gliwitzky das Amtsgericht. Es könnte laut Gerichtssprecher auch entscheiden, „dass neu verhandelt wird“.
Damoklesschwert „vorbestraft“
Noch nicht bekannt ist, auf welches Strafmaß sich Verteidigung und Ermittler letztlich einigen werden. Ein grober Rahmen könnte für beide Seiten die Urteile gegen die Hauptangeklagten Bromme und Kreidl sein. Von besonderer Bedeutung wäre dies für die Kommunalpolitiker Rzehak und Bierschneider. Bei mehr als 90 Tagessätzen gelten sie künftig als vorbestraft. Werden es weniger, würden sie nur verwarnt werden.
Damit drohen ihnen auch keine weiteren rechtlichen Konsequenzen. Rzehak könnte damit weiterhin Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse bleiben. Es werden also noch Monate vergehen, bis das erste Urteil rechtskräftig ist und für alle Beschuldigten Rechtssicherheit besteht.
Anmerkung der Redaktion:
In der ursprünglichen Version des Artikels war die Rede davon, dass Rzehak und Bierschneider die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft akzeptiert hätten. Diese Aussage ist nicht korrekt und wurde im Artikel angepasst.
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