Kaschiert Rottach-Egern eigene Versäumnisse?

Es gab Zeiten im Tal, da waren Kirchtürme die optischen Größen. Jetzt sind es Baukräne. Und alle verdienen. Die Verkäufer, die Entwickler, die Handwerker, die Gemeinden. Aber nach außen hin will man die Heimat schützen. Jüngster Fall: ein Bauvorhaben in Rottach, das den örtlichen Bürgermeister erzürnt hatte. Wir haben im Landratsamt Miesbach nachgefragt.

Um das Bauprojekt in der Werinherstraße in Rottach gab es Diskussionen

Das Bauvorhaben erfüllt jedes Klischee der Einheimischen über Fremde: Ufergrundstück. Rottach-Egern. Bauwerber kommt aus, na klar, Grünwald-München. Und dann baut er, und baut, ebenso na klar, zu hoch. Schuld, so war man sich in der Runde am Ende einig, die Untätigkeit und Fahrlässigkeit läge im staatlichen Bauamt in Miesbach.

Wir haben Pressesprecherin Sophie Stadler gefragt, wie das Landratsamt zu den erhobenen Vorwürfen steht.

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„Bei dem Bauvorhaben fanden in den vergangenen Monaten mehrere Baukontrollen statt“, so Pressesprecherin Sophie-Marie Stadler vom Landratsamt. „Es wurde dokumentiert, dass die Wandhöhe genau der im Plan genehmigten Höhe entspricht. Die notwendigen Abstandsflächen an der Traufseite, also zu den Nachbarn hin, bleiben dementsprechend unverändert.

TS: Nun gibt es aber eine veränderte Dachneigung, die nicht im Plan vorgesehen war.

Stadler: Die Erhöhung der Dachneigung (23 Grad statt wie genehmigt 20 Grad) ist selbst für das geübte Auge ohne zu messen kaum erkennbar. Die durch die Veränderung der Dachneigung größere Firsthöhe (24 cm mehr) bedeutet eine um 8 cm (!) größere Abstandsfläche an den Giebelseiten.

Heißt aber doch eine größere Wohnfläche und damit größere Erlöse?

Stadler: Durch statisch erforderlich dickere Geschossdecken nimmt die Wohnfläche im Dachgeschoss sogar ab. Von „Gewinnmaximierung“ durch die höhere Dachneigung kann also zumindest in diesem Fall keine Rede sein.

Das mag ja sein. Aber ist diese Salamitaktik nicht genau das, was Bürger stört? Hier drei Grad, dort vierzig Zentimeter weniger Abstand zur Grundstückgrenze? Das Gesetz ist doch kein Vorschlag.

Stadler: Das bestehende Gebäude fügt sich gem. § 34 I BauGB in die maßgebliche Umgebungsbebauung ein und ist demensprechend genehmigungsfähig. Unabhängig davon wären wie oben beschrieben für einen Rückbau die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Selbstbindung der Verwaltung zu berücksichtigen. Bei gleichbleibenden Wandhöhen, 24 cm höherer Firsthöhe und 8 cm größerer Abstandsfläche an der Firstseite sind die rechtlichen Anforderungen an eine Rückbauanordnung nicht erfüllt.

So soll das Großprojekt am Seeufer in Rottach am Ende aussehen

Das Landratsamt bekommt in jüngster Zeit immer stärker Gegenwind aus den Gemeinden. Wie am Beispiel Rottach-Egern zeigt sich eine gewisse Frustration über mangelnde Sorgfalt des LR bei Bauvorhaben im Tal.

Stadler: Zur Klärung: Eine Gemeinde genehmigt nicht; sie erteilt oder versagt das Einvernehmen. Genehmigt wird ausschließlich durch das Staatliche Bauamt am Landratsamt.

Mag sein, aber müssten nicht stärker, sprich grundsätzlicher, nachhaltiger von staatlicher Seite Rohbauten kontrolliert werden?

Stadler: Vom Gesetzgeber sind keine Rohbaukontrollen vorgesehen. Rohbauten werden also nicht standardmäßig, sehr wohl aber stichprobenartig kontrolliert. Erhält das Staatliche Bauamt Hinweise, wird diesen nachgegangen. Wenn es Hinweise von Bürgern oder Gemeinden gibt, werden diese von den Mitarbeitern des Staatlichen Bauamts ernstgenommen. Eine Baukontrolle findet zeitnah statt, meist sogar noch am gleichen Tag.

Also, was ist der wahre Grund für den Zwist zwischen Landratsamt und dem Gemeinderat?

Stadler: Es ist schade, dass die Gemeinde Rottach-Egern zunehmend versucht, Defizite bei der Kreisbehörde zu verorten, offensichtlich mit dem Ziel, über eigene Versäumnisse aus den letzten Jahrzehnten hinsichtlich bauleitplanerischer Maßnahmen zur Vermeidung „gewinnmaximierender Grundstücksnutzung“, wie die Gemeinde so gerne sagt, hinwegzutäuschen. Wir würden es begrüßen, wenn die Gemeinde zu einem sachlichen Dialog zurückkehrt und gemeinsam mit der Bauaufsichtsbehörde versucht, zielführende Lösungsansätze zu entwickeln.

Denn weder das Landratsamt noch der aktuelle Gemeinderat können etwas für die bauleitplanerischen Maßnahmen, die vor vielen Jahrzehnten (nicht) getroffen wurden.

Wir danken Ihnen für das Gespräch.

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