Auf dem letzten Burschenfest in Warngau musste die Polizei gleich zu mehreren Einsätzen ausrücken. Im Falle einer Vergewaltigung fiel nun ein Urteil.
Nach langer Pandemiepause schlugen einige Besucher auf dem Warngauer Burschenfest 2022 über die Stränge – die Polizei musste mehrere Male ausrücken. In einem besonders schweren Fall fiel inzwischen ein Urteil, wie der Merkur berichtet. Konkret geht es um eine Vergewaltigung. Das heute 20-jährige Opfer habe das Fest mit ihrer Schwester besucht. Spätabends, im Freien, wurde sie, laut Merkur, von dem 26-jährigen Angeklagten mit “Du bist ja eine ganz Hübsche” angesprochen.
Der Fremde setze sich zu ihr und wurde immer aufdringlicher. In weiterer Folge versuchte er das Opfer zu küssen. Als die 20-Jährige, die am Boden saß, aufstehen und gehen wollte, reichte der Angeklagte ihr die Hand. Daraufhin habe er sie laut Polizeiinformationen auf einen Parkplatz getragen, wo er immer aufdringlicher wurde. Die 20-Jährige forderte den Angeklagten diverse Male dazu auf, sie gehen zu lassen. Doch der 26-Jährige ließ laut Merkur nicht mit sich reden. Nachdem er das Opfer weiter unter der Bluse berührte und der 20-Jährigen das Oberteil auszog, habe er die Abwehr der 20-Jährigen mit einem einfachen “Passt schon” quittiert.
Kein Gefängnis wegen Geständnis
Später habe er sie außerdem dazu gedrängt, ihn im Intimbereich zu berühren. Anschließend berührte er die Frau auf eine Art und Weise, die den Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllt. Im Gericht wurde daraufhin klar: Legt der Angeklagte ein Geständnis sowie Entschuldigung ab und bezahlt ein Schmerzensgeld, wird ihm eine Strafmilderung in Aussicht gestellt. Kein schlechter Deal, wie Verteidiger Max-Josef Hösl erkannte. Er betonte, dass sich sein Mandant entschuldigen wird und ein Geständnis ablegen will. Die 2.000 Euro Schmerzensgeld übergab er in bar.
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Miesbach befand den Angeklagten in weiterer Folge für schuldig. Ihn erwartet laut Merkur jetzt eine Bewährungsstrafe über ein Jahr und elf Monate – der Haftstrafe sei er entgangen. Zusätzlich muss der 26-Jährige 3.000 Euro in Raten zu je 300 Euro zahlen und die Verfahrenskosten für das Opfer übernehmen. Das Gericht wies ihn obendrein dazu an, eine Sexualtherapie zu besuchen und sich für ein Jahr von öffentlichen Veranstaltungen fernzuhalten.
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