Man werde die Bürger zu gegebener Zeit über den Zeitpunkt und den Umfang einer Erhöhung der Wasser-, Kanal- und Friedhofsgebühren informieren, hatte Waakirchens Kämmerer Anton Demmelmeier schon im April vergangenen Jahres angekündigt.
Am gestrigen Dienstagabend löste er sein Versprechen ein. Bereits im September hatte Demmelmeier erklärt, dass die Erhöhung der Kanalgebühren zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Nun teilte er auch die Höhe der Öffentlichkeit mit. Um 25 Cent auf 1,70 Euro pro Kubikmeter Abwasser steigt der Satz. Der Gemeinderat gab gestern sein einstimmiges Votum dazu ab. Demmelmeier:
Die Kalkulation, die jetzt gemacht wurde, hält auch einer rechtlichen Prüfung stand. Die passt so und ist auch von der Rechtsaufsicht freigegeben worden.
Das Problem der Waakirchner: seit Jahren gibt es teilweise hohe Defizite bei den Wasser-, Kanal- und Friedhofsgebühren. 2015 hatte die Gemeinde einen Fehlbetrag in Höhe von 31.800 Euro bei den Wassergebühren, ein Minus von 46.000 Euro bei den Kanalgebühren und 42.000 Euro Defizit bei den Friedhofsgebühren (wir berichteten).
Wie Demmelmeier bereits im September ausführlich darlegte, sind die Kosten in allen drei Bereichen ein Jahr später sogar noch gestiegen. 2016 wies der Haushalt einen Fehlbetrag auf in Höhe von 65.433 Euro (= etwa 33.200 Euro mehr als im Vorjahr) bei den Wassergebühren, ein Minus von 54.969 Euro (= etwa 8.000 Euro mehr als im Vorjahr) bei den Kanalgebühren und 63.600 Euro (= 21.000 Euro mehr als im Vorjahr) Defizit bei den Friedhofsgebühren.
Gebührenerhöhung tritt 2019 in Kraft
Bislang hatte die Gemeinde bewusst auf eine Gebührenerhöhung verzichtet und dafür lieber einen „Rüffel“ vom Rechnungsprüfungsausschuss kassiert. Das Defizit hatte man bislang aus allgemeinen Haushaltsmitteln sowie mit Hilfe eines finanziellen Zuschusses vom Freistaat ausgeglichen. Der Steuerzahler wurde also insgesamt zur Kasse gebeten.
Nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung dürfen die Gemeindehaushalte aber weder eine Unter- noch eine Überdeckung haben. Deshalb hatte der Kämmerer schon im April 2017 angekündigt, dass die Gebühren bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, aber auch bei den Friedhofsgebühren, angepasst werden müssten. Die Erhöhung der Kanalgebühren ist somit ein erster Schritt. Demmelmeier zu der neuen Gebührenordnung:
Das sollte so einige Jahre kostendeckend laufen.
Eine Anhebung der Wassergebühren ist laut der Gemeinde dagegen noch nicht so akut, denn die Wasserversorgung unterliegt den Steuern. Damit ist gemeint, dass Kommunen die Möglichkeit haben, Verbrauch- und Aufwandsteuern zu erheben, um ein mögliches Defizit in diesem Bereich auszugleichen.
Bei Wasser und Kanal machen die sogenannten „kalkulatorischen Kosten“ einen relativ hohen Posten bei den Ausgaben aus. Hierunter fallen (jährliche) Abschreibungen und Verzinsungen für getätigte Investitionen, wie beispielsweise für Baumaßnahmen. 2015 hatten die Waakirchbner Gesamtkosten bei der Wasserversorgung in Höhe von 374.963 Euro. 2016 waren es 373.390 Euro, und im Jahr 2017 insgesamt 375.448 Euro. Die Einnahmen ergeben sich aus den abgerechneten Kubikmetern Wasser. Ein kleinerer Teil stammt aus der jährlichen Grund- beziehungsweise Zählergebühr.
Bisher hatten die Waakirchner darauf verzichtet, die Gebühren zu erhöhen, um „den Bürger nicht mehr zu belasten als unbedingt erforderlich“, wie Demmelmeier im April vergangenen Jahres erklärte. Eine „Vorab“-Erhöhung der Gebühren sei außerdem generell nicht üblich.
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