BOB tut (ein bisschen) Buße

So langsam aber sicher kehrt Normalität bei der BOB ein. Zwar stehen die Verantwortlichen immer noch unter enormen Druck, aber immerhin fahren die Züge wieder regelmäßig. Jetzt sollen auch die Fahrgäste zum Teil für das Chaos im Januar entschädigt werden.

Die BOB hatte während der letzten Wochen massive Probleme. © Hans Wildermuth

Das Schneechaos im Januar machte der BOB und der DB Netz ordentlich zu schaffen. Massenhaft Zugverspätungen oder eben Komplettausfälle waren an der Tagesordnung. Während sich der Zugverkehr wieder eingependelt hat, müssen sich die Verantwortlichen der BOB weiterhin vor der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und den Landkreis-Politikern verantworten (wir berichteten).

Doch was ist eigentlich mit all den Fahrgästen, die tagelang nicht ins oder aus dem Oberland rauskamen? Die im Schneechaos am Bahnsteig umsonst auf den Zug warteten? Die sollen jetzt zumindest teilweise finanziell entschädigt werden. Laut einer aktuellen Pressemitteilung, biete die BOB mit ihren Kundengarantien ihren Fahrgästen ohnehin schon über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehende Erstattungsrichtlinien an. „Zusätzlich erhalten Abonnenten aufgrund der betrieblichen Einschränkungen vom 6. bis 15. Januar nun auf freiwilliger Basis und einmalig eine Erstattung.“

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Zwar gibt es erneut einen Seitenhieb gegen die DB Netz und deren „mangelnde Schneeräumung“, doch immerhin zeigen auch die Verantwortlichen der BOB Reue. „Wir bedauern sehr, dass es im Januar zu solch enormen betrieblichen Einschränkungen gekommen ist und können den Unmut darüber gut nachvollziehen. Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag, der in Summe für uns als Unternehmen erheblich ist, ein klares Signal senden können.“, so Fabian Amini, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.

BOB verspricht Verbesserungen

Man habe im Zuge der Gespräche mit der BEG die Ursachen eingehend analysiert und einige Verbesserungsmaßnahmen für Notfallkonzepte und Fahrgastinformationen ausgearbeitet. „Gleichzeitig arbeiten wir intensiv mit der DB Netz AG daran, dass so etwas nicht nocheinmal passiert“, verspricht Amini.

Voraussetzung hierfür sei aber, „dass die Deutsche Bahn aus den Erfahrungen die notwendigen Konsequenzen zieht und künftig mit ausreichend Personal und Räumgeräten den Winterdienst rechtzeitig und qualifiziert durchführt.“ Amini geht sogar noch einen Schritt weiter in seiner Kritik:

Zwanzig Zentimeter Neuschnee im Oberland dürfen weder zu einer infrastrukturbedingten Betriebseinstellung noch zu erheblichen Beeinträchtigungen des Zugverkehrs durch flächendeckende Infrastrukturstörungen führen, wie es zuletzt Anfang Februar der Fall war.

Dennoch will die BOB nun ihren Fahrgästen entgegenkommen und erstattet Fahrgästen, die bei ihr ein Abonnement des BOB-Tarifs haben pauschal 30 Euro. Fahrgäste mit einem entsprechenden Schülerabonnement, das nicht über einen Schulwegkostenträger finanziert wird, erhalten eine Erstattung von pauschal 20 Euro. Voraussetzung ist, dass das Abonnement am 6. Januar 2019 bereits bestand. Etwaige Erstattungen, die Fahrgäste ohnehin durch gesetzliche Fahrgastrechte und die freiwilligen Kundengarantien der Bayerischen Oberlandbahn GmbH geltend machen können, bleiben von dieser Erstattung unberührt.

Wer bekommt eine Kostenerstattung und wer nicht?

Wer bei der Deutschen Bahn vor dem 6. Januar 2019 ein Abonnement des BOB-Tarifs aus und ins Oberland abgeschlossen hat, profitiert ebenfalls von diesem Angebot und kann die Erstattung unter Einreichung des entsprechenden Nachweises per E-Mail beantragen: auskunft@bayerischeoberlandbahn.de.

Ebenso erhalten Inhaber von Zeitkarten ohne Abonnement, also Wochen- und Monatskarten des BOB-Tarifs, deren Gültigkeit zwischen 6. und 15. Januar lag, eine pauschale Erstattung, wenn sie die entsprechende Zeitkarte vorlegen. Die Erstattung für Zeitkarten kann unter der gleichen E-Mail-Adresse beantragt werden.

Allen Fahrgästen, die von den oben genannten Erstattungen nicht profitieren, wie beispielsweise Nutzer von Tageskarten oder MVV-Tickets, stehen die gesetzlichen Fahrgastrechte zu. Auf der Webseite der BOB gibt es eine detaillierte Übersicht über die gesetzlichen Fahrgastrechte und die zusätzlichen Kundengarantien sowie die jeweiligen Formulare, um eine Erstattung zu beantragen.

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