Warum der Fall „Betty“ Böck neu verhandelt werden muss

Im Prozess um den Tod der Millionärin aus Kreuth fällte das Landgericht München im Juni vergangenen Jahres die Urteile. Staatsanwaltschaft wie die vier Angeklagten gingen nach einem halben Jahr Verhandlungsdauer in Revision. Heute gab der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung bekannt, die für eine Überraschung sorgt.

Der Fall „Betty“ Böck muss neu verhandelt werden

Im Prozess um den Tod der Millionärin Barbara „Betty“ Böck aus Kreuth wurden am 12. Juni 2018 vier verschiedene Urteile gesprochen. Mord konnte der Hauptangeklagten Rente W. allerdings nicht nachgewiesen werden. „Bettys“ Gesellschafterin bekam sechs Jahre Haft wegen Diebstahls. Nach „Überzeugung der Kammer“, so das Gericht damals, habe der Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft „keine Überzeugung“ erlangt.

Sowohl das “natürliche Ableben” der schwerkranken 95-jährigen Barbara Böck sei möglich gewesen wie auch der Tod durch Ersticken. Doch dafür gab es nach Ansicht des Gerichts keine kriminalistischen Beweise. Der Gerichtsmediziner habe zwar „hochverdächtige Befunde“ attestiert, doch „keinen rechtsmedizinischen Nachweis für eine Erstickung“, so der Vorsitzende Richter Thomas Bott damals, der Renate W. von der Mordanklage freisprach.

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Villa der Antiquitätenhändlerin wurde ausgeräumt

Verurteilt wurde die Angeklagte aus Sauerlach aber wegen Diebstahls und Unterschlagung in mehreren Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Renate W. mit ihren drei Helfern die Villa der Antiquitätenhändlerin ausgeräumt habe. Ähnlich lautete daher auch das Urteil für den mitangeklagten Georgiev Z. Der bulgarische Hausmeister wurde zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zu einem Jahr auf Bewährung wegen Begünstigung wurde der Ehemann von Bettys Gesellschafterin, Ulrich W., verurteilt.

Der Beihilfe zum Diebstahl und der Unterschlagung für schuldig befunden wurde auch der Rottacher Kunsthändler Peter P. Ihm drohte eine Haftstrafe von drei Jahren. Doch bereits vor der Urteilsverkündung hatte der 68-Jährige gegenüber der TS verkündet, dass er im Falle eines Schuldspruchs durch alle Instanzen „bis ganz nach oben“ gehen werde. Denn die vielen Verhandlungstage hätten ihn „ein Vermögen gekostet“.

„Abenteuerliche“ Revision wegen Mordes

Heute nun fällte die „Instanz ganz oben“, der BGH seinen „Urteilstenor“. Die Revision der Staatsanwaltschaft wegen Mordes fand der Vorsitzende Richter “abenteuerlich”, sie werde als „unbegründet verworfen“. Der BGH sah auch keine Bande von mehreren Angeklagten, daher wurde der „Schuldspruch neu gefasst“. Die Angeklagten Renate W. und Hausmeister Georgiev Z. sind „des Diebstahls in drei Fällen und der Unterschlagung in drei Fällen schuldig“.

Während der Verhandlung 2018 – Links am Rand: die angeklagte Pflegerin Renate W. Mitte sitzend der Mitangeklagte bulgarische Hausmeister Zahiri Z. – links von ihm seine Dolmetscherin. / Foto: Klaus Wiendl

Der Kunsthändler Peter P. „ist des Diebstahls und der Beihilfe zu zwei Fällen des Diebstahls und zu drei Fällen der Unterschlagung schuldig“. Die weitergehenden Revisionen von Renate W., Georgiev Z. und Peter P. sowie die Revision des verurteilten Ehemanns von Renate W., Ulrich W., „werden als unbegründet verworfen“.

„Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts München zurückverwiesen“, so der BGH in seiner Entscheidung von heute. Somit wird das Landgericht München II aus rechtlichen Gründen nochmals den Komplex Diebstahl neu verhandeln müssen.

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