Gmunder Bürgermeister erleichtert

Den Gmundern drohen nach ihrem Corona-Ausbruch in einer Sitzung Ende April keine Strafen. Das wurde gestern bekannt gegeben. Nun äußert sich auch der Bürgermeister zur Entscheidung.

In einem Video entschuldigte sich Alfons Besel bei allen Bürgern der Gemeinde

Die Kommunalrechtliche Prüfung zum Corona-Ausbruch in der Gemeinde Gmund ist abgeschlossen. Fazit: Weder dem Bürgermeister Alfons Besel noch den Gemeinderäten drohen Folgen. Jetzt äußert sich Besel zu der Entscheidung:

Die Infektionen in Folge der Gemeinderatssitzungen haben mich belastet. Insofern bin ich erleichtert, dass es hier keine schweren Krankheitsverläufe gab.

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Der rechtsaufsichtlichen Prüfung habe er jedoch ruhigen Gewissens entgegensehen können. “Es lag ja ein umfassendes Hygienekonzept vor, welches den rechtlichen Anforderungen genügte, jedoch bedauerlicherweise nicht darüber hinausgehend die Maskenpflicht am Platz einforderte”, erklärt Besel.

Das Hygienekonzept sei nun in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt überarbeitet worden und heute Abend werde der Gemeinderat darüber entscheiden, ob künftige Gemeinderatssitzungen als Hybridsitzungen abgehalten werden. Ab heute Abend gilt zudem für alle Teilnehemr der Sitzung Testpflicht – auch für Bürger.

Ursprünglicher Artikel vom 07. Juni 2021 mit der Überschrift: „Gemeinde Gmund ist aus dem Schneider“

Nach der Gemeinderatssitzung in Gmund Ende April, bei der sich nachweislich mehrere Mitglieder und sogar Bürgermeister Alfons Besel mit dem Corona-Virus infizierten, leitete das Landratsamt eine kommunalrechtliche Prüfung ein. Diese ist inzwischen abgeschlossen.

Welche Rechtsgrundlagen greifen bei politischen Gremien?

Die Erklärung des Landratsamts wortwörtlich: “Da die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit kommunaler Gremien aufrecht erhalten bleiben muss, sind Sitzungen der nach den Kommunalgesetzen vorgesehenen Gremien als Teil der staatlichen Exekutive grundsätzlich vom Anwendungsbereich der zum Zeitpunkt der Sitzung geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgenommen.

Demensprechend begründet der Landesgesetzgeber auch keine Maskenpflicht für Mitglieder kommunaler Gremien wie einem Gemeinderat, solange sich diese auf ihren Plätzen befinden. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat für den Geltungsbereich der Sitzungen kommunaler Gremien während des Pandemiegeschehens mehrfach aktualisierte Vorgaben und Handlungsempfehlungen erlassen.

Der Vorsitzende eines Gremiums kann im Rahmen der Ausübung des Hausrechts und der Sitzungsordnung eine Maskenpflicht für Besucher und Gremienmitglieder anordnen. Eine solche Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, in diesem Fall von Bürgermeister Alfons Besel. Dabei ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine Abwägung zwischen dem Infektionsrisiko einerseits und den mitgliedschaftlichen Rechten der Teilnehmer andererseits vorzunehmen.

Die am Sitzungstag maßgeblichen Empfehlungen besagten, dass eine Maskenpflicht während der Sitzung regelmäßig nicht für erforderlich gehalten wurde, wenn der Mindestabstand eingehalten werden konnte. Eine Prüfung des Sachverhaltes erfolgte auch mit Blick auf die Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer zum Zeitpunkt der Sitzung geltenden Fassung. Der vorliegende Sachverhalt wird vom Regelungsgehalt der Verordnung jedoch nicht erfasst, bußgeldbewehrte Tatbestände wurden nicht erfüllt.”

Ist Bürgermeister Alfons Besel verantwortlich?

Im Rahmen seiner Entscheidung, gemäß der Handlungsempfehlungen des Innenministeriums keine Maskenpflicht festzulegen, wurden die betroffenen Belange sowie die örtlichen Gegebenheiten ermittelt und gegeneinander abgewogen. So fand die Sitzung im Neureuthersaal statt, der für 250 Personen ausgelegt ist.

Das Landratsamt erklärt: „Es konnte ein Abstand von mindestens 1,5 Metern stets gewährleistet werden. Der Sitzungsraum verfügte zudem über eine Lüftungsanlage, welche die Luft nicht umwälzt, sondern nach oben absaugt und komplett austauscht. Der Bürgermeister konnte eine sorgfältige Abwägung und Ermessungsübung darlegen. Ein Rechtsverstoß läge nur dann vor, wenn das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde. Ein solcher konnte vorliegend allerdings nicht festgestellt werden. Eine unzutreffende Einschätzung des Infektionsgeschehens kann zudem einem Bürgermeister als infektiologischen Laien nicht zum Nachteil gereicht werden.“

Heißt also konkret: Weder die Verwaltung, die Gemeinderatsmitglieder noch Bürgermeister Besel erwarten Konsequenzen nach dem Corona-Ausbruch. Wer die Kommunalaufsicht kennt, dürfte von diesem Prüfungsergebnis nicht überrascht sein.

Hochansteckende britische Mutation

Die Infektionen aus dem Gmunder Cluster konnten der britischen Mutante zugeordnet werden. „Diese Variante wurde erstmals in Großbritannien nachgewiesen und gilt als noch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar als die zuvor zirkulierenden Varianten. Das Virus ist schwer einzudämmen, da es eine höhere Reproduktionszahl aufweist, also mehr Neuansteckungen auf einen Infizierten kommen“, so das Landratsamt weiter.

Wie berichtet, infizierten sich neben den Gemeinderatsmitgliedern selbst auch mehrere Familienangehörige. „Im gesamten Landkreis ist zu beobachten, dass das britische Virus innerhalb einer Familie rasch um sich greift.“ Während es zu Beginn der Pandemie noch möglich gewesen sei, Erkrankte innerhalb der Familie zu isolieren und so vor einer Infektion zu schützen, infiziert das britische Virus häufig die gesamte Familie.

Staatsministerium passt Vorgaben an

Die gesteigerte Infektiosität bestimmter, vermehrt auftretender Virusvarianten, insbesondere der sogenannten britischen Mutante hat Ende April zu einer Anpassung der Vorgaben seitens des Staatsministeriums des Innern geführt. Die neuen Vorgaben legen eine Maskenpflicht auch für Gemeinderats- und Stadtratsmitglieder nahe. Mittlerweile haben die Gemeinden im Tegernseer Tal reagiert und sowohl eine Masken- als auch teilweise Testpflicht eingeführt. Zudem diskutieren die Gemeinden in den kommenden Sitzungen über die Möglichkeit sogenannter Hybridsitzungen.

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