Seit Westerhof-Eigentümer Andreas Greither im April 2015 seinen Bauantrag bei der Stadt einreichte, gibt es Widerstände von Anliegern und Nachbarn. In etlichen Punkten seien nun die Planungen reduziert und überarbeitet worden, sagte Bauamtsleiterin Bettina Koch bei der Vorlage der eingegangenen Stellungnahmen. Statt der ursprünglich geplanten drei Berghäuser seien jetzt nur noch zwei vorgesehen. Auch die Erweiterung Richtung Berg sei zurückgenommen worden.
Die Erschließung der Hotelerweiterung sei neu konzipiert worden, sodass das Bebauungsplanverfahren in Kürze vorgeführt werden könne. Voraussetzung für den Erlass eines neuen Bebauungsplanes ist jedoch die vorherige Änderung des Flächennutzungsplanes. Viele der eingegangenen Stellungnahmen seien durch die Weiterplanungen überholt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts bemängelte, dass ohne behördliche Genehmigung im Westen des Bestandsgebäudes eine nasse Hangfläche gerodet wurde.
Lärmschutz per Gutachten
Außerdem seien dort bereits Wegebaumaßnahmen erfolgt, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Feuchtflächen geführt hätten. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet sollte nicht als Grünfläche in die Hotelanlage einbezogen werden. Diesen „unrechtmäßigen“ Eingriff in den Hang will die Behörde wieder „behoben“ wissen. Eine Befreiung für den Bebauungsplan könne daher nicht erteilt werden, sondern erst im Baugenehmigungsverfahren. Die Stadt entgegnete darauf, sie würde die Naturschutz-Einwände in der Planung berücksichtigen. Hier habe es auch intensive Gespräche mit dem Landratsamt gegeben.
Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts hatte bei ausreichendem Schallschutz keine Einwände gegen den Flächennutzungsplan. Allerdings fordert sie im Zuge der Baugenehmigung die „Konkretisierung zusätzlicher Maßnahmen“. Mit Schallgutachten soll nachgewiesen werden, dass die Richtwerte zur nahegelegenen Wohnbebauung eingehalten werden. Das Referat Wasserrecht in Miesbach kann im vorgesehenen Baubereich keine Rutschgefahr des Hanges ausmachen.
Die Regierung von Oberbayern sieht keine Veranlassung für ein Raumordnungsverfahren, weil es sich bei der Größenordnung des Hotelprojekts an diesem Standort „nicht um ein überörtlich erhebliches bedeutsames Vorhaben handelt“. Da das Projekt zur Sicherung der Tourismuswirtschaft mit einem verbesserten Angebot beitrage, soll besonders auf eine saisonale Ausgeglichenheit geachtet werden. Die Errichtung des Hotels entspreche dem Regionalziel. Das Vorhaben liege aber in einer landschaftlich sensiblen Lage.
Ferienwohnungen nicht erwünscht
Daher seien an die bauliche Gestaltung „besonders hohe Anforderungen zu stellen“. Ein Ziel des Regionalplanes sei aber auch, der Errichtung von Zweitwohnungen entgegenzuwirken. Daher werde der Ausschluss von Ferienwohnungen im Hotelkomplex begrüßt. Dies müsse aber auch im Bebauungsplan stehen. Auch die Stadt sieht in dem Vorhaben eine Stärkung des Tourismus. Sie sei sich auch der Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild bewusst. Deshalb versuche sie, Gestaltung, Material und Farbwahl so zu minimieren, dass es nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen komme.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim will sichergestellt wissen, dass durch den Baukörper abgeleitetes Schichtwasser des Hanges nicht zu Schäden bei Dritten führt. Eine Einschätzung der Georisiken erfolge dann im Bebauungsplan, denn im „Extremfall bestehe die Gefahr von Rutschungen im nordwestlichen Bereich“. Ein aktualisiertes Gutachten sei noch nachzureichen.
„Keine ideale Verkehrserschließung“
Von den Anliegern seien laut Koch vier Stellungnahmen eingegangen. Einiges davon könne wegen der überarbeiteten Pläne nun widerlegt werden. Ursula K. beklagte in ihren Einwänden, dass der Westerhof jahrelang renoviert habe, und die Anlieger den Schwerlastverkehr dulden mussten. Aber nun „komme es noch schlimmer, nachdem ein überdimensionierter Neubau genehmigt wurde“, zitierte Koch die Stellungnahme. Die Eingriffe in die Natur könnten niemals mehr rückgängig gemacht werden.
Schon mit dem Almdorf sei man gestraft, so die Nachbarin. Die Stadt räumte zwar ein, dass die Verkehrserschließung für ein großes Hotel „nicht ideal“ sei, aber die Verkehrsmenge würde laut Gutachter bei der Erschließung nicht so „erheblich“ steigen. Zwar werde durch die Erweiterung des Hotels und das geplante Almdorf der Verkehr auf der Neureuthstraße zunehmen, aber die Förderung des Tourismus sei nun mal eine wesentliche Einnahmequelle der Stadt und daher von „besonderer Bedeutung“.
Projekt auf dem Weg, im Juni kommt die nächste Hürde
Für Thomas Mandl (SPD) ist dies der erste Schritt zur Umsetzung des sogenannten Masterplans. Auch wenn sich seiner Ansicht nach die Planung verkleinert habe und für die Anwohner „gute Verbesserungen“ bringe, so sei ihm dennoch das „Projekt zu groß und der Eingriff in die Landschaft zu erheblich“. Deswegen werde er dagegen stimmen. Ähnlich sah es Martina Niggl-Fisser (BL). Auch sie empfand die sogenannten Chalets als „erheblichen Eingriff in die Natur“.
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit vier Gegenstimmen mehrheitlich angenommen. Die nächste Hürde für Greither ist nun „der Bebauungsplan, für den noch einige Unterlagen fehlen. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir es bis zur Sitzung im Juni schaffen“, wie Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) auf Nachfrage sagt. Er will mit der öffentlichen Auslegung das gleiche Verfahren wie beim Flächennutzungsplan einhalten. So werden weitere Monate vergehen, bis die Pläne des Hoteliers Andreas Greither endlich auf der Zielgeraden sind.
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