Miesbach:
Kein Platz für Menschen mit Behinderung

Inklusion: Die Oberland Werkstätten öffnen Türen für Menschen mit Behinderung. Doch die Wohnsituation im Landkreis ist dramatisch.

Eine Frau mit Downsyndrom bei der Arbeit (Symbolbild) / Quelle: Adobe Stock von Anna Stills

Menschen arbeiten im Büro oder am Bau, im Verkauf oder lesen im Fernsehen Nachrichten vor. Teilhabe am Arbeitsleben ist für sie ganz normal. Einige Leute brauchen dabei ein bisschen Hilfe. Dafür gibt es die Oberland Werkstätten. Sie begleiten Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben. “Zu diesem Zweck arbeiten bei uns Fachkräfte, die jeden einzelnen der bei uns beschäftigen Menschen mit Behinderungen begleiten und gezielt auf die individuellen Fähig- und Fertigkeiten eingehen”, betont das gemeinnützige Unternehmen.

In ganz Bayern gibt es für Menschen mit Behinderung aktuell rund 37.000 Plätze in diesen Werkstätten. Davon arbeiten etwa 160 in Miesbach. Regionalleiter Lambert Wagner betonte Anfang September, während eines Besuchs von Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Hiervon sind mehr als 50 nicht bei uns in der Werkstatt, sondern bei Partnerunternehmen tätig und arbeiten dort inklusiv.”

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Werkstatt ist eine Behinderung sowie eine volle Erwerbsminderung. Diese liegt vor, wenn eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht für mindestens drei Stunden pro Tag möglich ist. Nach § 219 SGB IX steht die Werkstatt allen Menschen mit Behinderung offen.

Anzeige

Während Aigners Besuch ergriff Geschäftsführer, Oliver Gosolits, zudem die Chance, die teils dramatische Wohnsituation im Landkreis zu verdeutlichen. Er sagt:

Wegen fehlender betreuter Wohnplätze mussten schon viele Menschen mit Behinderungen den Landkreis verlassen.

Auch beim Gehalt gibt es Nachbesserungsbedarf. Erstes Problem: Bei der Tätigkeit in einer Werkstatt handelt es sich um ein “arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis”. Das bedeutet, es gibt auch keinen Mindestlohn. Das sogenannte Werkstatt-Entgelt besteht aus einem Grundbetrag und Steigerungsbetrag. Viele Beschäftigte beziehen zudem ein Arbeitsförderungsgeld.

“Wir unterstützen die Forderung nach einem auskömmlichen Einkommen von Werkstattbeschäftigten”, sagt Gosolits und betont: “Hier braucht es eine Reform.”

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner