Kommt Kreidl mit Bewährungsstrafe davon?

Schon beim letzten Rechtsgespräch Mitte Dezember wurden einige Anklagepunkte von der Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt. Nun kündigte die Wirtschaftskammer für den 30. Januar ein weiteres Gespräch mit den Prozessbeteiligten an. Für Kreidl sehen seine Anwälte nur noch eine Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung.

Kommt Jakob Kreidl mit einer Bewährungsstrafe davon? / Foto: Klaus Wiendl

Vom Richtertisch sind bereits einige der insgesamt 15 Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft. Ob es das BayWa-Grundstück in Holzkirchen im Zusammenghang einer Spensenzusage ist, die Renovierung der Räume im Landratsamt, Brommes Beratervertrag, der Lady-Lunch für eine Delegation einer anderen Sparkasse, Brommes private Silvesterfeier und seine Jagdausflüge.

Auch bei etlichen seiner Gelegenheitsgeschenken an Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrates dürfte der inzwischen 70-Jährige nicht mehr belangt werden. Für ihn stehen im „Fall einer Verständigung noch zwei Jahre mit Bewährung im Raum“, wie es zuletzt von der Staatsanwaltschaft hieß. Eine Verständigung empfahl Richter Kalomiris heute auch dem Hauptangeklagten Bromme. Bei ihm habe er die „Erkenntnis“ einer Mitschuld vermisst. “Gehen Sie in sich”.

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Rechtsgespräch Ende Januar

In der Mittagspause suchten die Anwälte des Mitangeklagten Jakob Kreidl und von Ex-Vorstand Roland Böck das Gespräch mit der Kammer. Offenbar mit Erfolg, denn der Vorsitzende sah anschließend die Möglichkeit zur weiteren Verfahrensweise, für beide Angeklagte das Verfahren abzutrennen.

Voraussetzung dafür sei das nächste Rechtsgespräch am 31. Januar. „Danach käme eine Abtrennung des Verfahrens für einige Angeklagte in Betracht“. Zuvor hatte Kreidls Verteidiger Klaus Leipold darauf Wert gelegt, dass sein Mandant als Landrat sämtliche Geschenke von Bromme, ob Silberkästchen oder Schreibgeräte, die ihm der Ermittler vorhalten würde, im Amtszimmer für seinen Nachfolger Wolfgang Rzehak zurückgelassen habe.

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