Rush Bar: Lärm hält sich in Grenzen

Aktualisierung vom 6. Juni / 14:36 Uhr
Die Rush Bar in Rottach-Egern hat im Streit mit dem Landratsamt und den Anwohnern eine weitere Hürde genommen.

Nachdem bei einem Gerichtstermin Anfang Mai bereits per Augenschein der Barbetrieb bestätigt wurde, hat das Rush nun eine weitere Auflage erfüllt und die notwendige Lärmmessung erfolgreich bestanden.

Ein Lärmgutachten soll klären, wie laut es nachts rund um die Rush Bar nachts/Quelle: Eventfotograf Scholz Juli 2012

„Wir haben nie die Absicht gehabt, das Rush als Diskothek zu führen“, machte Geschäftsführer Alexander Weiß gleich zu Beginn des Gerichtstermins am 8. Mai deutlich. Und auch die Richterin Cornelia Dürig-Friedl vom Verwaltungsgericht München musste nach einem ersten Augenschein konstatieren, „dass es hier nicht nach einem Diskobetrieb aussieht“.

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Damit war der erste große Streitpunkt zwischen dem Landratsamt Miesbach, den Anwohnern sowie den Rush-Betreibern aus dem Weg geräumt. Doch da der Augenschein allein nicht genügt, erhielten die Rush-Betreiber sodann die Vorgabe, diesen ersten Eindruck auch mit Fakten zu untermauern. Aus diesem Grund machte die Richterin deutlich, dass eine eindeutige Betriebsbeschreibung und ein unabhängiges Lärmgutachten beim Landratsamt einzureichen seien. Dafür hatten die Betreiber etwas mehr als vier Wochen Zeit.

Betreiber optimistisch

Und dieser Aufforderung ist man nun offenbar nachgekommen, wie uns der Mitarbeiter des „Rush“, Ralph Ranzinger, auf Nachfrage bestätigt: „Die Messungen haben vergangene Woche stattgefunden. Wir haben die Unterlagen an das Landratsamt weitergeleitet.“ Genaueres zu den Messergebnissen wollte Ranzinger aber noch nicht verraten und besser auf die Antwort des Landratsamtes warten. „Ich kann nur sagen, dass wir zufrieden sind“, zeigte er sich dann doch optimistisch.

Der Sprecher des Landratsamtes Ernst Dieckmann bestätigte heute auf Nachfrage, dass die Unterlagen fristgerecht eingegangen seien und auch schon geprüft wurden. „Dem Gutachten kann man entnehmen, dass sich die Lärmproblematik lösen lässt, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.“

Und diese Bedingungen sollen wie folgt aussehen: Einerseits soll bei der Mischanlage ein Regler eingebaut werden. Damit würden 85 Dezibel innen und 45 Dezibel außen nicht überschritten werden. Zudem dürfen die beiden Eingangstüren nicht gleichzeitig geöffnet sein.

Landratsamt prüft Barbetrieb

Während sich das Lärmproblem also wohl schnell beheben lässt, ist man bei der endgültigen Beantwortung der Frage, ob das Rush eine Disko ist oder nicht, noch nicht so weit. Zwar sei die geforderte Betriebsbeschreibung laut Dieckmann im Landratsamt eingegangen, doch müsse diese noch umfassend geprüft werden.

„Wir sind gerade dabei, das Ganze auch baurechtlich zu untersuchen“, so der Sprecher des Landratsamtes heute. Eine abschließende Beurteilung, ob das Rush nun tatsächlich keine Diskothek ist, steht also noch aus.

Ursprünglicher Artikel vom 8. Mai mit der Überschrift: “Gerichtsurteil: Rush Bar ist keine Disko
Ist die Rush Bar in Rottach-Egern nun eine Diskothek oder nicht? Geht es nach dem Landratsamt trifft dies eindeutig zu. Daher untersagte man der Bar im Juli 2012 den “Diskobetrieb”.

Die Betreiber des Rush wollten aber nicht als Diskothek eingestuft werden und klagten gegen den Bescheid des Landratsamtes. Ein Gerichtstermin vor Ort in Rottach-Egern sollte heute Klarheit bringen.

In der Rush Bar in Rottach-Egern fand heute ein Vororttermin des Münchener Verwaltungsgerichtes statt
In der Rush Bar in Rottach-Egern fand heute ein Vor-Ort-Termin des Münchner Verwaltungsgerichtes statt. Richterin Cornelia Dürig-Friedl (Mitte) umgeben von Bürgermeister Franz Hafner (links), Bar-Betreiber Alexander Weiß (rechts) sowie Vertreter der Behörden.

“Wir haben nie die Absicht gehabt das Rush als Diskothek zu führen,” macht Geschäftsführer Alexander Weiß gleich zu Beginn des Gerichtstermins in der Rush Bar deutlich.

Neben ihm waren auch die Vermieterin des Hauses, Bürgermeister Franz Hafner, mehrere Vertreter des Landratsamtes Miesbach und natürlich Richterin Cornelia Dürig-Friedl vom Verwaltungsgericht München anwesend.

Richterin: Diskobetrieb nicht erkennbar

“Hier sieht es auch nicht nach einem Disobetrieb aus, eine klare Tanzfläche ist nicht erkennbar,” konstatierte die Richterin. In der Tat sind laut Gesetzeslage für den Betrieb einer Diskothek eine Tanzfläche und tanzende Menschen erforderlich. Ist dies nicht gegeben, handelt es sich auch nicht um eine Disko. Die Situation, wie die Richterin sie heute vorfande, sei immer so, sagte Weiß. Das Personal tue grundsätzlich alles dafür, dass im Rush nicht getanzt oder geraucht werde, so der Geschäftsführer der Rush Bar.

Dass die Bar trotzdem lange Zeit als Disko galt, war vor allem der Webseite der Rush-Bar geschuldet. Dort, so Weiß, sei von Tanz die Rede gewesen. Doch für die Inhalte sei er nicht verantwortlich. “Die Homepage gehörte noch dem Vorbesitzer.“ Mittlerweile jedoch ist die Seite nicht mehr auffindbar. Für Weiß ist das Problem damit gelöst.

Trotz aller Beteuerungen und Argumente machte die Richterin allerdings deutlich, dass es hier nicht nur nach dem Augenschein gehe, sondern eine eindeutige Betriebsbeschreibung Klarheit über die Art der Nutzung der Bar bringen müsse. Eine solche Beschreibung muss der Betreiber schriftlich beim Landratsamt einreichen und dabei unter anderem die Größe, die Art des Betriebes, seine Öffnungszeiten und die vorhandenen Stellplätze angeben.

Messung des Lärmpegels

Ein weiterer großer Streitpunkt zwischen dem Rush Betreibern, den dortigen Anwohnern und dem Landratsamt ist der Lärmschutz. “Wir haben in der letzten Zeit alles gemacht, was das Landratsamt diesbezüglich verlang hat. Unter anderem haben wir die beiden Türen verstärkt und auch die Türsteher achten darauf, dass es draußen ruhig ist,” so Weiß weiter.

Dass das aber wohl nicht immer der Fall ist, zeigt die Reaktion der Anwohner. Sie hatten sich vor wenigen Monaten schriftlich an die Gemeinde Rottach-Egern gewandt und über den großen Lärm zu nächtlicher Stunde beschwert. Und auch im Landratsamt gehen diesbezüglich regelmäßig Klagen der Anwohner ein, wie uns Sprecher Martin Pemler im April bestätigte. Auch hier will man nun aber Fakten sprechen lassen.

Die Rush Bar in Rottach-Egern
Die Rush Bar in Rottach-Egern

Eine Messung des Lärmpegels der außen vor der Rush Bar wahrgenommen wird, soll kurzfristig Klarheit bringen. “Auch hier geht es nicht nach Wahrnehmung, sondern nach Messwerten,” betonte die Richterin und schränkte ein: “Eine völlige Ruhe vor der Rush Bar ist aber wohl nicht machbar.” Der Vertreter des Landratsamtes bot dem Rush Betreiber daraufhin einen Kompromiss an.

Wenn ihr innerhalb von vier Wochen die Lärmschutzmaßnahmen dokumentiert, die Betriebsbeschreibung vorlegt und von einem unabhängigen Sachverständigen eine Lärmmessung durchführen lasst, sehen wir von einer Nutzungsuntersagung ab.

Ein Vorschlag, der auch bei der Gegenseite Anklang fand. Der Betrieb im “Rush” darf damit vorerst so weiterlaufen wie bisher, die Betriebsbeschreibung und eine Lärmmessung werden dann zeigen, ob die Bar auch in Zukunft so weiter geführt werden kann. “Wir sind zufrieden, da die Richterin eigentlich klar festgestellt hat, das hier kein Diskobetrieb zu erkennen ist,” so Weiß auf Nachfrage.

Nächtlicher Lärm

Auch Bürgermeister Franz Hafner betonte unterdessen, dass er sich immer freue wenn ein Betrieb in Rottach-Egern gut laufe, dies aber nicht zu Lasten der Anwohner gehen dürfe. Eben jene Anwohner sehen das Rush noch immer eher kritisch. “Der nächtliche Lärm ist schon enorm. Und das hat sich auch nicht in den letzten Wochen geändert,” so eine Mieterin auf Nachfrage.

Zwei andere Anwohner betonten, dass sie zwar vom Lärm nicht so viel mitbekämen. Gerade die immer wieder auftretenden Verunreinigungen in Form von Urin, Dreck und zum Teil Erbrochenem rund um das Rush seien ihnen allerdings ein Dorn in Auge. Doch das ist ein anderes Thema, nun wird erstmal geklärt, wie laut es rund ums Rush tatsächlich ist.

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